Bundesländer-Übersicht

Steuer- und Abgabensätze für alle 16 deutschen Bundesländer auf einen Blick. Stand 2026.

Steuern und Grundsteuermodelle der 16 Bundesländer 2026
BundeslandGrunderwerbsteuerKirchensteuerGrundsteuer-Modell
Baden-Württemberg5.0 %8 %Bodenwertmodell
Bayern3.5 %8 %Flächenmodell
Berlin6.0 %9 %Bundesmodell modifiziert
Brandenburg6.5 %9 %Bundesmodell
Bremen5.5 %9 %Bundesmodell modifiziert
Hamburg5.5 %9 %Wohnlagenmodell
Hessen6.0 %9 %Flachen-Faktor-Modell
Mecklenburg-Vorpommern6.0 %9 %Bundesmodell
Niedersachsen5.0 %9 %Flache-Lage-Modell
Nordrhein-Westfalen6.5 %9 %Bundesmodell
Rheinland-Pfalz5.0 %9 %Bundesmodell
Saarland6.5 %9 %Bundesmodell modifiziert
Sachsen5.5 %9 %Bundesmodell modifiziert
Sachsen-Anhalt5.0 %9 %Bundesmodell
Schleswig-Holstein6.5 %9 %Bundesmodell
Thüringen5.0 %9 %Bundesmodell

Warum unterscheiden sich die Bundesländer?

Deutschland ist föderal organisiert: Mehrere wichtige Steuern und Abgaben werden auf Landesebene geregelt, sodass identische wirtschaftliche Vorgänge in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich teuer sein können.

Grunderwerbsteuer

Beim Erwerb von Immobilien faellt die Grunderwerbsteuer einmalig an. Bayern hebt den niedrigsten Satz Deutschlands von 3,5 % auf, NRW, Brandenburg, Saarland und Schleswig-Holstein dagegen 6,5 %. Auf einen Kaufpreis von 400.000 EUR macht das einen Unterschied von 12.000 EUR aus — für Kaufer ein erheblicher Faktor bei der Standortwahl.

Kirchensteuer

Mitglieder der christlichen Kirchen zahlen einen prozentualen Aufschlag auf die Einkommen- und Lohnsteuer. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Satz 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 %.

Grundsteuermodell

Nach der Grundsteuerreform 2025 gelten ab 2025/2026 unterschiedliche Berechnungsmodelle: das wertabhangige Bundesmodell (in der Mehrzahl der Lander), das reine Flächenmodell in Bayern, das Bodenwertmodell in Baden-Württemberg, das Wohnlagenmodell in Hamburg sowie verschiedene Kombinationen in Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Saarland. Welches Modell gilt, hangt rein vom Belegenheitsbundesland des Grundstücks ab — nicht vom Wohnsitz des Eigentumers.

Quellen: Bundesfinanzministerium, finanz-tools.de, immoverkauf24.de. Stand: Mai 2026.