Minijob-Planungsledger 2026/2027

Planen Sie das voraussichtlich regelmäßige Brutto eines einheitlichen Beurteilungszeitraums. Das Ergebnis vergleicht nur Beträge und Stunden — es entscheidet nicht, ob sozialversicherungsrechtlich ein Minijob vorliegt.

Amtliche Monatsgrenzen: 603 EUR im Jahr 2026; 633 EUR im Jahr 2027. Wechselt der Satz im Beurteilungszeitraum, sind die Zeitabschnitte getrennt zu prüfen.

1 bis 12; keine Mischung aus 2026 und 2027

Keine Prüfung von Mindest-, Branchen-, Tarif- oder Vertragslohn

Zum Beispiel bereits geprüfte, vorhersehbare Einmalzahlungen; sonst 0

So wird die Geringfügigkeitsgrenze geplant

Gesetzliche Formel und amtliche Sätze

§ 8 Abs. 1a SGB IV definiert die Grenze als gesetzlichen Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3 und auf volle Euro aufgerundet. Mit den Sätzen der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung ergeben sich 603 EUR für 2026 und 633 EUR für 2027. Die Aufrundung erklärt, warum die rechnerische Stundenkapazität bei genau 13,90 EUR geringfügig über 43⅓ Stunden liegt.

Vorausschauende Entgeltprognose statt Monatsampel

Nach den Geringfügigkeits-Richtlinien vom 5. Januar 2026 und den Erläuterungen der Minijob-Zentrale zum Verdienst ist das regelmäßig zu erwartende Arbeitsentgelt vorausschauend zu beurteilen. Bei Beginn und bei dauerhaften Änderungen müssen die tatsächlichen Erwartungen neu bewertet werden.

Vorhersehbare einmalige Zahlungen wie vertraglich feststehendes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld können mitzählen. Welche laufenden Zahlungen, Einmalzahlungen, Zuschläge, Sachbezüge oder steuerfreien Einnahmen Arbeitsentgelt sind, erfordert eine fachliche Einordnung. Deshalb nimmt der Ledger nur einen bereits geprüften Zusatzbetrag entgegen.

Schwankungen sind nicht dasselbe wie unvorhersehbare Überschreitung

Einzelne Monate dürfen bei einer plausiblen Prognose schwanken, solange das regelmäßige Durchschnittsentgelt passend beurteilt wird; extreme künstliche Schwankungen können jedoch beanstandet werden. Das ist von der Ausnahme in § 8 Abs. 1b SGB IV zu unterscheiden, wenn eine Grenze unvorhersehbar überschritten wird.

Die amtliche FAQ zur Überschreitung nennt höchstens zwei Kalendermonate innerhalb eines Zeitjahres und maximal das Doppelte der Monatsgrenze im jeweiligen Ausnahmemonat. Saisonale Mehrarbeit gilt dort als vorhersehbar; eine Krankheitsvertretung wird als Beispiel für unvorhersehbar genannt. Der Grund muss belastbar dokumentiert und der konkrete Zwölfmonatszeitraum geprüft werden.

Warum der Ledger keinen Status ausgibt

§ 8 SGB IV verlangt unter anderem die Zusammenrechnung bestimmter Beschäftigungen. Daneben können eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, besondere Personengruppen, kurzfristige Beschäftigung, Entgeltklassifikation und der tatsächliche Prognoseverlauf entscheidend sein. Ein Rechenbetrag innerhalb der Periodengrenze ist daher nur ein Baustein der Beurteilung.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026 und 2027?
§ 8 Abs. 1a SGB IV berechnet die monatliche Geringfügigkeitsgrenze aus dem gesetzlichen Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3 und aufgerundet auf volle Euro. Damit gelten 603 EUR ab 1. Januar 2026 und 633 EUR ab 1. Januar 2027.
Warum prüft der Ledger einen Zeitraum statt nur eines Monats?
Entscheidend ist das regelmäßige, voraussichtlich zu erwartende Arbeitsentgelt. Bei einer zwölfmonatigen Beschäftigung werden die erwarteten Zahlungen grundsätzlich über zwölf Monate betrachtet; bei einer von Beginn an kürzeren Beschäftigung verkürzt sich der Beurteilungszeitraum. Einzelne schwankende Monate lassen sich nicht sicher mit einer isolierten Monatsrechnung einstufen.
Welche zusätzlichen Zahlungen gehören in die Planung?
Tragen Sie nur bereits als regelmäßiges Arbeitsentgelt geprüfte, hinreichend sicher erwartete Zahlungen ein. Vorhersehbares Urlaubs- oder Weihnachtsgeld kann zum Beispiel einzubeziehen sein. Ob Sonderzahlungen, Zuschläge, Sachbezüge oder steuerfreie Beträge sozialversicherungsrechtlich mitzählen, kann der Rechner nicht klassifizieren.
Darf das Entgelt in einzelnen Monaten über der Grenze liegen?
Schwankungen können bei einer vorausschauenden Durchschnittsbetrachtung unschädlich sein. Künstlich extreme Schwankungen können aber beanstandet werden. Eine weitere, enge Ausnahme betrifft unvorhersehbares Überschreiten nach § 8 Abs. 1b SGB IV: höchstens zwei Kalendermonate im Zeitjahr und je Monat höchstens um eine weitere Monatsgrenze. Der Ledger entscheidet nicht, ob diese Voraussetzungen vorliegen.
Wirkt eine dritte unvorhersehbare Überschreitung rückwirkend?
Nicht pauschal. Im Beispiel der Minijob-Zentrale ist der dritte Überschreitungsmonat sozialversicherungspflichtig; ab dem Folgemonat kann bei erneut passender Prognose wieder ein Minijob vorliegen. Die alte pauschale Behauptung eines rückwirkenden Verlusts ab der ersten Überschreitung war deshalb zu weitgehend.
Beweist ein Ergebnis innerhalb der Periodengrenze einen Minijob?
Nein. Die Arbeitgeberseite muss unter anderem den Beurteilungszeitraum, alle regelmäßigen Entgeltbestandteile, mehrere Beschäftigungen, eine Hauptbeschäftigung, Personengruppen, kurzfristige Beschäftigung und spätere Änderungen prüfen. Der Ledger zeigt nur eine Rechengröße für die eingegebenen Annahmen.

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Unverbindliche Brutto-Planungsrechnung, keine Beschäftigungs-, Melde-, Beitrags-, Arbeitszeit-, Mindestlohn-, Steuer- oder Rechtsberatung. Fachlich geprüft am 14.07.2026.