Aufhebungsvertrag: Brutto-Paket aufteilen
Erfassen Sie die Beträge so, wie sie im Vertragsentwurf stehen. Das Ergebnis trennt bereits verdiente Ansprüche von einer echten Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust – ohne erfundene Steuer- oder Nettozahl.
Vertragsbeträge nach wirtschaftlichem Grund
Was vor der Unterschrift in den Vertrag gehört
Die Summe allein beantwortet nicht, ob ein Vertrag sinnvoll ist. Prüfen Sie mindestens die folgenden Punkte am konkreten Entwurf:
- Form und Endtermin: § 623 BGB verlangt Schriftform und schließt die elektronische Form aus. Enddatum und ordentliche Arbeitgeber-Kündigungsfrist sollten eindeutig sein.
- Jede Zahlung separat: Betrag, wirtschaftlicher Grund und Fälligkeit für Gehalt, Urlaub, Zeitkonto, Bonus, Freistellung und Abfindung festhalten.
- Urlaub und Freistellung: Regeln, ob Urlaub tatsächlich genommen, wirksam eingebracht oder bei Beendigung nach § 7 Abs. 4 BUrlG abgegolten wird.
- Arbeitslosengeld: Eine mögliche Sperrzeit nach § 159 und ein Ruhen nach § 158 SGB III vor Unterzeichnung anhand des Entwurfs prüfen lassen. Rechtzeitig arbeitssuchend melden.
- Unterlagen und Nebenpunkte: Arbeitszeugnis, Arbeitsbescheinigung, betriebliche Altersversorgung, Wettbewerbsabrede, Rückgabe von Arbeitsmitteln und Ausgleichsklausel ausdrücklich prüfen.
Warum die Zahlungsart wichtig ist
Nach der Deutschen Rentenversicherung ist eine echte Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes nicht beitragspflichtig. Werden dagegen vertragliche Ansprüche abgegolten, die bis zur Auflösung bereits erworben wurden, handelt es sich grundsätzlich um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Der Rechner hält diese Gruppen deshalb getrennt und verlässt sich nicht auf das Wort „Abfindung“ im Vertrag.
Steuer und Netto separat prüfen
Die Seite berechnet bewusst keine Gesamtsteuer. Für die Entschädigung können § 24 und § 34 EStG relevant sein; die Tarifermäßigung ist aber nicht automatisch garantiert. Für eine belastbare Modellrechnung benötigen Sie das übrige zu versteuernde Einkommen und den Auszahlungszeitpunkt. Nutzen Sie dafür den Abfindung-Steuerrechner. Lohn und andere erworbene Ansprüche gehören in eine separate Lohnabrechnung; eine bloße Pro-rata-Steuer aus dem Jahresgehalt ist fachlich nicht tragfähig.
Amtliche Quellen
Häufig gestellte Fragen
Warum zeigt der Rechner keinen Netto-Betrag?
Ist jede im Vertrag „Abfindung“ genannte Zahlung sozialversicherungsfrei?
Gilt die Fünftelregelung automatisch für die Abfindung?
Muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich geschlossen werden?
Kann ein Aufhebungsvertrag das Arbeitslosengeld beeinflussen?
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Unverbindliche Brutto-Übersicht, keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung. Fachlich geprüft am 14.07.2026.