Abfindung und ALG I: Sperrzeit und Ruhen

Ordnen Sie die gesetzlichen Rechengrenzen getrennt ein. Der Rechner schätzt weder die Höhe des Arbeitslosengelds noch, ob ein wichtiger Grund oder eine Sperrzeit tatsächlich vorliegt.

§ 158 SGB III: Orientierung zum Ruhenszeitraum

Vereinfachte Eingabe für das kalendertägliche Entgelt

§§ 159 und 148: angenommene Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe

Aus Bescheid oder separater §-147-Prüfung übernehmen

Was die beiden Prüfungen bedeuten

§ 159: Sperrzeit ist keine Checkbox-Frage

Eine Sperrzeit setzt versicherungswidriges Verhalten ohne wichtigen Grund voraus. Bei Arbeitsaufgabe beträgt sie grundsätzlich zwölf Wochen; § 159 Abs. 3 nennt Verkürzungen auf drei oder sechs Wochen. Ob ein wichtiger Grund, eine besondere Härte oder eine andere Verkürzung vorliegt, entscheidet die Agentur anhand der Tatsachen und Nachweise. Die Auswahl im Rechner ist daher nur eine Annahme oder die Übernahme eines Bescheids.

Nach § 148 mindert eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe die Anspruchsdauer um ihre Tage. Bei einer zwölfwöchigen Sperrzeit beträgt die Minderung mindestens ein Viertel der ursprünglichen Anspruchsdauer. Deshalb können 84 Tage Zahlungsruhe und beispielsweise 90 Tage Anspruchsminderung bei einem 360-Tage-Anspruch nebeneinander stehen.

§ 158: Entschädigung plus verkürzte Arbeitgeberfrist

§ 158 greift dem Grunde nach, wenn wegen der Beendigung eine Entlassungsentschädigung erhalten oder beansprucht wird und das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer der ordentlichen Arbeitgeber-Kündigungsfrist entsprechenden Frist endet. Die erste Grenze ist der hypothetische Beendigungstag bei eingehaltener Frist.

Der Anspruch ruht außerdem längstens ein Jahr und nicht über den Tag hinaus, bis zu dem das maßgebliche kalendertägliche Entgelt einen gesetzlichen Anteil der Entlassungsentschädigung erreicht hätte. Dieser Anteil beginnt bei 60% und sinkt für je fünf Betriebsjahre sowie je fünf Lebensjahre nach Vollendung des 35. Lebensjahres um fünf Punkte, mindestens auf 25%.

Die Seite teilt die eingegebenen Bruttoentgelte der letzten zwölf Monate vereinfachend durch 365. Die Agentur verwendet die gesetzliche Definition der letzten Beschäftigungszeit und lässt bestimmte Kürzungen außer Betracht. Befristung, eine mögliche fristlose Arbeitgeberkündigung, Urlaubsabgeltung und weitere Sonderregeln können den tatsächlichen Zeitraum verändern.

Wichtiger Grund beim Aufhebungsvertrag

Das BA-Merkblatt 2026 nennt Fallgruppen, in denen ein wichtiger Grund vorliegen kann. Bei einer drohenden Arbeitgeberkündigung gehören dazu mehrere Voraussetzungen: die Kündigung muss bestimmt in Aussicht gestellt, auf betriebliche oder personenbezogene Gründe gestützt, zum gleichen oder früheren Zeitpunkt wirksam und unter Einhaltung der Frist möglich sein; weitere Bedingungen kommen hinzu. Die oft genannte Abfindung bis 0,5 Monatsentgelte pro Beschäftigungsjahr ersetzt diese Gesamtprüfung nicht.

Sozialversicherung richtig abgrenzen

Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt eine echte Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes als nicht beitragspflichtig. Die Bezeichnung im Vertrag genügt nicht: Soweit eine Zahlung bereits erworbene Ansprüche erfüllt, kann sie Arbeitsentgelt sein. Die frühere Bezugnahme auf den weggefallenen § 3 Nr. 9 EStG wurde entfernt.

Amtliche Quellen

Häufig gestellte Fragen

Sind Sperrzeit und Ruhen nach § 158 dasselbe?
Nein. Eine Sperrzeit nach § 159 setzt versicherungswidriges Verhalten ohne wichtigen Grund voraus. § 158 betrifft dagegen eine Entlassungsentschädigung und ein Ende des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer der ordentlichen Arbeitgeber-Kündigungsfrist entsprechenden Frist. Beide Prüfungen sind getrennt; Zeiträume dürfen nicht einfach addiert werden.
Entscheidet der Rechner, ob ein wichtiger Grund vorliegt?
Nein. Die Agentur für Arbeit würdigt die tatsächlichen und nachgewiesenen Umstände. Deshalb wählen Sie nur eine angenommene oder bereits festgestellte Dauer von 0, 3, 6 oder 12 Wochen. Der Rechner erfindet aus einem einzelnen Kontrollkästchen keine Rechtsentscheidung.
Entfällt § 158, wenn die Abfindung niedriger als das entgangene Gehalt ist?
Nicht automatisch. § 158 Abs. 2 begrenzt den Zeitraum unter anderem anhand eines Anteils von zunächst 60% der Entlassungsentschädigung. Dieser Anteil sinkt nach Alter und Beschäftigungsjahren bis auf mindestens 25%. Die frühere Seite verwendete stattdessen eine falsche Alles-oder-nichts-Schwelle.
Sind Abfindungen immer sozialversicherungsfrei?
Eine echte Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung nicht beitragspflichtig. Werden dagegen bereits erworbene Ansprüche wie rückständiges Entgelt erfüllt, kann Arbeitsentgelt vorliegen. § 3 Nr. 9 EStG ist dafür keine aktuelle Rechtsgrundlage; die Vorschrift ist weggefallen.
Wann kann ein Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit bleiben?
Ein wichtiger Grund kann nach den BA-Hinweisen unter mehreren kumulativen Voraussetzungen vorliegen, etwa bei einer bestimmt in Aussicht gestellten rechtmäßigen Arbeitgeberkündigung zum gleichen oder früheren Zeitpunkt. Eine Abfindung bis 0,5 Monatsentgelte je Beschäftigungsjahr ist nur Teil einer beschriebenen Fallgruppe, kein allgemeiner Freibrief.

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Unverbindliche Rechenorientierung, keine Leistungs- oder Rechtsberatung. Fachlich geprüft am 14.07.2026.