Monatsstunden für eine gleichmäßige Mo–Fr-Woche planen

Der Kalender zählt Montag bis Freitag; Sie geben die verifizierten arbeitsfreien gesetzlichen Feiertage selbst ein. Geeignet ist das nur für Wochenstunden, die gleichmäßig auf diese fünf Tage verteilt sind.

Annahme: gleichmäßig ein Fünftel an jedem Montag bis Freitag

Nur gesetzliche Feiertage am Arbeitsort, an denen Ihre planmäßige Arbeit tatsächlich ausfällt

Was der Kalenderwert bedeutet

Gleichmäßige Montag-bis-Freitag-Verteilung

Der Rechner zählt für den ausgewählten Monat alle Kalendertage von Montag bis Freitag. Aus den vertraglichen Wochenstunden bildet er mit Wochenstunden ÷ 5 eine gleichmäßige Tagesstundenzahl. Nach Abzug der verifizierten arbeitsfreien gesetzlichen Feiertage lautet die Formel: (Mo–Fr-Tage − Feiertage) × Wochenstunden ÷ 5.

Mai 2026 hat 21 Montag-bis-Freitag-Tage. Bei drei verifizierten arbeitsfreien Feiertagen verbleiben 18 Anwesenheitstage. Gleichmäßig 40 Wochenstunden ergeben acht Stunden je Tag und damit 144 planbare Anwesenheitsstunden. Der bisherige Rechner hatte für diesen Monat nur zwei Feiertage eingesetzt und dadurch 152 Stunden ausgegeben.

Warum es keine automatische Bundesland-Tabelle mehr gibt

Der alte Quelltext enthielt eine fest verdrahtete 2026-Tabelle, erlaubte aber die Jahre 2024 bis 2030. Zudem wurden Feiertage unabhängig von ihrem tatsächlichen Wochentag als Abzug gezählt; dadurch wurden zum Beispiel Samstage und Sonntage vom Montag-bis-Freitag-Kalender abgezogen. Landesrechtliche, regionale und lokale Feiertage sowie der konkrete Arbeitsort erfordern außerdem eine separate Prüfung. Der Rechner übernimmt deshalb nur eine bereits verifizierte Anzahl.

Feiertagsausfall, Entgelt und Zeitkonto sind verschiedene Fragen

§ 2 Abs. 1 EntgFG schützt das Arbeitsentgelt für Arbeitszeit, die gerade infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt: Zu zahlen ist das Entgelt, das ohne den Ausfall angefallen wäre. Die arithmetisch geringere Anwesenheit in diesem Rechner bedeutet deshalb nicht automatisch weniger Entgelt.

Ebenso bestimmt der Rechner nicht, ob ein Zeitkonto den Feiertag als Soll-Reduktion oder als Zeitgutschrift behandelt. Dafür sind die konkrete Arbeitszeitverteilung sowie Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Abrechnungssystem maßgeblich.

Feiertagsarbeit passt nicht in den Abzug

§ 9 ArbZG enthält grundsätzlich Sonn- und Feiertagsruhe. § 10 ArbZG lässt jedoch zahlreiche Tätigkeiten und Konstellationen zu, in denen Beschäftigung an Sonn- oder Feiertagen möglich ist. § 11 ArbZG regelt unter anderem den Ersatzruhetag für Arbeit an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag. Wer an dem Tag planmäßig arbeitet, darf ihn nicht einfach als arbeitsfreien Feiertag aus der Anwesenheitsplanung entfernen.

Nicht für ungleichmäßige oder wechselnde Pläne

Bei Teilzeit an weniger als fünf Tagen, unterschiedlich langen Arbeitstagen, Schichtarbeit oder wechselnden Wochentagen kann das Teilen durch fünf falsch sein. Dann müssen die konkreten Stunden jedes planmäßigen Kalendertags addiert und Feiertags-, Urlaubs- oder Ausfallregeln auf diesen Plan angewendet werden.

Amtliche Quellen

Häufig gestellte Fragen

Was berechnet dieser Monatsstunden-Planer?
Er zählt die Montag-bis-Freitag-Tage eines Monats und multipliziert die verbleibenden Anwesenheitstage mit einem Fünftel der vertraglichen Wochenstunden. Das passt nur zu einer gleichmäßigen Fünf-Tage-Verteilung mit derselben Stundenzahl an jedem Montag bis Freitag. Das Ergebnis ist eine Anwesenheitsplanung, keine verbindliche Lohnabrechnung oder Zeitkonto-Feststellung.
Wie viele Anwesenheitsstunden ergeben sich für Mai 2026 in NRW?
Mai 2026 hat 21 Montag-bis-Freitag-Tage. Fallen am maßgeblichen Arbeitsort drei gesetzliche Feiertage auf solche planmäßigen Arbeitstage und ist die Beschäftigung an ihnen arbeitsfrei, bleiben 18 Anwesenheitstage. Bei gleichmäßig 40 Wochenstunden sind das 18 × 8 = 144 Stunden. Der frühere Seitenwert von 152 Stunden hatte nur zwei Feiertage berücksichtigt.
Warum wählt der Rechner Feiertage nicht mehr automatisch nach Bundesland?
Die alte Tabelle war nur für 2026 angelegt, wurde aber auch auf andere auswählbare Jahre angewandt und zählte teilweise Wochenendfeiertage als Montag-bis-Freitag-Ausfall. Außerdem können Feiertage regional oder lokal gelten und Beschäftigung kann nach § 10 ArbZG zulässig sein. Geben Sie deshalb nur die Zahl der bereits verifizierten gesetzlichen Feiertage ein, an denen Ihre planmäßige Mo–Fr-Arbeit tatsächlich ausfällt.
Reduziert ein Feiertag mein Gehalt oder zwingend mein Zeitkonto-Soll?
§ 2 EntgFG verlangt für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, grundsätzlich das Arbeitsentgelt, das ohne den Ausfall angefallen wäre. Wie ein konkretes Zeitkonto den Tag gutschreibt oder sein Monatssoll bildet, kann von Vertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Schichtplan abhängen. Der Rechner bestimmt weder Entgelt noch Zeitkonto-Gutschrift.
Was gilt, wenn ich an Sonn- oder Feiertagen arbeite?
§ 9 ArbZG enthält die Sonn- und Feiertagsruhe, § 10 ArbZG aber zahlreiche Ausnahmen. § 11 ArbZG regelt unter anderem Ersatzruhetage. Solche Einsätze passen nicht in die Annahme „arbeitsfreier Feiertag“ und dürfen deshalb nicht pauschal von den Anwesenheitstagen abgezogen werden.
Funktioniert der Rechner bei Teilzeit, Schichtarbeit oder ungleich langen Tagen?
Nur wenn die Wochenstunden gleichmäßig auf Montag bis Freitag verteilt sind. Bei drei oder vier Arbeitstagen, wechselnden Wochentagen, Schichten, Arbeitszeitkonten oder unterschiedlich langen Tagen müssen die konkreten planmäßigen Stunden jedes Kalendertags verwendet werden. Ein bloßes Teilen der Wochenstunden durch fünf wäre dann falsch.
Was bedeutet der angezeigte Durchschnittsmonat?
Der Vergleichswert Wochenstunden × 52 ÷ 12 verteilt 52 Rechenwochen gleichmäßig auf zwölf Monate. Er berücksichtigt weder die konkrete Kalenderlage noch Feiertage, Urlaub oder Ausfallzeiten. Er ist deshalb nur eine transparente Jahreskonvention und nicht die Anwesenheitszeit des ausgewählten Monats.

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Unverbindliche Anwesenheitsplanung für eine gleichmäßige Montag-bis-Freitag-Woche, keine Feiertags-, Zeitkonto-, Entgelt-, Arbeitszeit- oder Rechtsberatung. Fachlich geprüft am 14.07.2026.