Monatsstunden für eine gleichmäßige Mo–Fr-Woche planen
Der Kalender zählt Montag bis Freitag; Sie geben die verifizierten arbeitsfreien gesetzlichen Feiertage selbst ein. Geeignet ist das nur für Wochenstunden, die gleichmäßig auf diese fünf Tage verteilt sind.
Annahme: gleichmäßig ein Fünftel an jedem Montag bis Freitag
Nur gesetzliche Feiertage am Arbeitsort, an denen Ihre planmäßige Arbeit tatsächlich ausfällt
Transparenter Rechenweg
Was der Kalenderwert bedeutet
Gleichmäßige Montag-bis-Freitag-Verteilung
Der Rechner zählt für den ausgewählten Monat alle Kalendertage von Montag bis Freitag. Aus den vertraglichen Wochenstunden bildet er mit Wochenstunden ÷ 5 eine gleichmäßige Tagesstundenzahl. Nach Abzug der verifizierten arbeitsfreien gesetzlichen Feiertage lautet die Formel: (Mo–Fr-Tage − Feiertage) × Wochenstunden ÷ 5.
Mai 2026 hat 21 Montag-bis-Freitag-Tage. Bei drei verifizierten arbeitsfreien Feiertagen verbleiben 18 Anwesenheitstage. Gleichmäßig 40 Wochenstunden ergeben acht Stunden je Tag und damit 144 planbare Anwesenheitsstunden. Der bisherige Rechner hatte für diesen Monat nur zwei Feiertage eingesetzt und dadurch 152 Stunden ausgegeben.
Warum es keine automatische Bundesland-Tabelle mehr gibt
Der alte Quelltext enthielt eine fest verdrahtete 2026-Tabelle, erlaubte aber die Jahre 2024 bis 2030. Zudem wurden Feiertage unabhängig von ihrem tatsächlichen Wochentag als Abzug gezählt; dadurch wurden zum Beispiel Samstage und Sonntage vom Montag-bis-Freitag-Kalender abgezogen. Landesrechtliche, regionale und lokale Feiertage sowie der konkrete Arbeitsort erfordern außerdem eine separate Prüfung. Der Rechner übernimmt deshalb nur eine bereits verifizierte Anzahl.
Feiertagsausfall, Entgelt und Zeitkonto sind verschiedene Fragen
§ 2 Abs. 1 EntgFG schützt das Arbeitsentgelt für Arbeitszeit, die gerade infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt: Zu zahlen ist das Entgelt, das ohne den Ausfall angefallen wäre. Die arithmetisch geringere Anwesenheit in diesem Rechner bedeutet deshalb nicht automatisch weniger Entgelt.
Ebenso bestimmt der Rechner nicht, ob ein Zeitkonto den Feiertag als Soll-Reduktion oder als Zeitgutschrift behandelt. Dafür sind die konkrete Arbeitszeitverteilung sowie Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Abrechnungssystem maßgeblich.
Feiertagsarbeit passt nicht in den Abzug
§ 9 ArbZG enthält grundsätzlich Sonn- und Feiertagsruhe. § 10 ArbZG lässt jedoch zahlreiche Tätigkeiten und Konstellationen zu, in denen Beschäftigung an Sonn- oder Feiertagen möglich ist. § 11 ArbZG regelt unter anderem den Ersatzruhetag für Arbeit an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag. Wer an dem Tag planmäßig arbeitet, darf ihn nicht einfach als arbeitsfreien Feiertag aus der Anwesenheitsplanung entfernen.
Nicht für ungleichmäßige oder wechselnde Pläne
Bei Teilzeit an weniger als fünf Tagen, unterschiedlich langen Arbeitstagen, Schichtarbeit oder wechselnden Wochentagen kann das Teilen durch fünf falsch sein. Dann müssen die konkreten Stunden jedes planmäßigen Kalendertags addiert und Feiertags-, Urlaubs- oder Ausfallregeln auf diesen Plan angewendet werden.
Amtliche Quellen
Häufig gestellte Fragen
Was berechnet dieser Monatsstunden-Planer?
Wie viele Anwesenheitsstunden ergeben sich für Mai 2026 in NRW?
Warum wählt der Rechner Feiertage nicht mehr automatisch nach Bundesland?
Reduziert ein Feiertag mein Gehalt oder zwingend mein Zeitkonto-Soll?
Was gilt, wenn ich an Sonn- oder Feiertagen arbeite?
Funktioniert der Rechner bei Teilzeit, Schichtarbeit oder ungleich langen Tagen?
Was bedeutet der angezeigte Durchschnittsmonat?
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Unverbindliche Anwesenheitsplanung für eine gleichmäßige Montag-bis-Freitag-Woche, keine Feiertags-, Zeitkonto-, Entgelt-, Arbeitszeit- oder Rechtsberatung. Fachlich geprüft am 14.07.2026.