Gewerbesteuer-Hinzurechnungen 2026
Gewichten Sie die sechs Kategorien des § 8 Nr. 1 GewStG und vergleichen Sie die Gewerbesteuer vor und nach dieser Hinzurechnung.
Andere Hinzurechnungen, Kürzungen und Verluste müssen bereits berücksichtigt sein.
2026 mindestens 200 %; der Mindestwert steigt 2027 auf 280 %.
Gewichtete Finanzierungsanteile
Rechenweg nach § 8 Nr. 1 GewStG
Die sechs Eingaben werden zuerst mit 100 %, 100 %, 100 %, 20 %, 50 % beziehungsweise 25 % gewichtet. Von der Summe bleiben 200.000 EUR außer Ansatz. Ein Viertel des verbleibenden Betrags erhöht den Gewinn aus Gewerbebetrieb.
Im Beispiel aus dem Testlauf ergeben 60.000 EUR Schuldentgelte, 50.000 EUR bewegliche Miete, 250.000 EUR unbewegliche Miete und 40.000 EUR Rechte eine gewichtete Summe von 205.000 EUR. Hinzugerechnet werden 1.250 EUR. Bei 250.000 EUR Ausgangsertrag, Einzelunternehmen und 400 % Hebesatz steigt die Gewerbesteuer wegen der anschließenden 100-EUR-Abrundung von 31.570 EUR auf 31.738 EUR.
Nicht jede Zahlung ist automatisch einzutragen
Die Vorschrift enthält Detailvoraussetzungen und Ausnahmen. Der Rechner prüft weder, ob die Aufwendungen zuvor den Gewinn gemindert haben, noch Sonderregeln etwa für Rechte, Künstlersozialabgabe, Banken, Leasing- oder gemischte Verträge.
Primärquellen
Häufig gestellte Fragen
Was wird nach § 8 Nr. 1 GewStG hinzugerechnet?
Wie wirken 200.000 EUR Schwelle und 25 % Satz?
Gilt die Hinzurechnung für jede Ausgabe in diesen Kategorien?
Gilt die Regel für alle Rechtsformen?
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Unverbindliche Schätzung. Verbindlich ist die steuerliche Einordnung im Messbescheid. Fachlich geprüft am 14.07.2026.