Krankengeld-Dynamisierung 2026: Zeitpunkt und Faktor

Bei längerem Krankengeldbezug kann sich der Tagessatz erhöhen. Maßgeblich ist nicht pauschal der 1. Juli, sondern der persönliche Anpassungstag ein Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums. Für Anpassungen seit dem 1. Juli 2026 gilt der Faktor 1,0453.

Die gesetzliche Regel in § 70 SGB IX

§ 70 SGB IX koppelt die Berechnungsgrundlage von Krankengeld und weiteren Entgeltersatzleistungen an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer. Die Anpassung wird jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums geprüft.

Der Mechanismus folgt damit der Lohnentwicklung und ist kein unmittelbarer Inflationsausgleich. Ist der errechnete Faktor nicht größer als 1,0000, wird die Leistung nicht abgesenkt, aber auch nicht erhöht.

Welcher Faktor gilt 2026?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt den Faktor jährlich zum 30. Juni im Bundesanzeiger bekannt. Er gilt für individuelle Anpassungstage in den folgenden zwölf Monaten:

Individueller AnpassungstagFaktorSteigerung
1. Juli 2025 bis 30. Juni 20261,05335,33 %
1. Juli 2026 bis 30. Juni 20271,04534,53 %

Die beiden Daten erfüllen unterschiedliche Aufgaben: Der persönliche Anpassungstag bestimmt, wann neu gerechnet wird; der zu diesem Zeitpunkt gültige Faktor bestimmt, wie stark die Berechnungsgrundlage steigt.

So wird der persönliche Anpassungstag bestimmt

Bei monatlich abgerechneten Beschäftigten ist der Bemessungszeitraum regelmäßig der letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum vor der Arbeitsunfähigkeit. Endet dieser Zeitraum beispielsweise am 31. Juli 2025, ist der erste Anpassungstag der 1. August 2026. Dann gilt der seit 1. Juli 2026 maßgebliche Faktor 1,0453.

Eine Erkrankung muss deshalb keinen 1. Juli „überspannen“. Auch Anpassungstage im August, November oder März sind möglich. Voraussetzung ist, dass an diesem Tag noch eine anpassungsfähige Entgeltersatzleistung besteht.

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Vereinfachtes Rechenbeispiel

Ein Brutto-Krankengeld von 80,00 EUR pro Tag wird am 1. August 2026 erstmals angepasst. Vor der Prüfung weiterer Grenzen ergibt sich:

  • 80,00 EUR × 1,0453 = 83,62 EUR Brutto-Krankengeld pro Tag
  • Erhöhung: 3,62 EUR pro Tag
  • 30-Tage-Vergleichswert: 108,60 EUR mehr brutto

Die Krankenkasse berücksichtigt anschließend die gesetzlichen Höchstgrenzen und berechnet die Sozialversicherungsbeiträge aus den angepassten Werten. Der tatsächliche Nettozuwachs ist daher niedriger als die Bruttoerhöhung.

Grenze durch das Höchstkrankengeld

Auch nach einer Anpassung darf das Krankengeld 2026 höchstens 135,63 EUR brutto pro Kalendertag betragen. Dieser Wert entspricht 70 % der täglichen Beitragsbemessungsgrenze von 193,75 EUR. Liegt der angepasste Wert darüber, wird er auf den Höchstbetrag begrenzt.

Zusammenhang mit der 78-Wochen-Grenze

Wegen derselben Krankheit ist der Krankengeldanspruch nach § 48 SGB V auf längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. In einem durchgehenden Standardfall kann daher typischerweise eine Anpassung erreicht werden. Ruhe- und frühere Bezugszeiten beeinflussen jedoch den konkreten Verlauf; der Rechner bestimmt weder Anpassungs- noch Aussteuerungsdatum.

Was im Bescheid geprüft werden kann

  • Welcher Entgeltabrechnungszeitraum wurde als Bemessungszeitraum verwendet?
  • Ist der Anpassungstag genau ein Jahr nach dessen Ende angesetzt?
  • Wurde der an diesem Tag geltende Faktor verwendet?
  • Wurden Höchstbetrag und Beiträge nachvollziehbar neu berechnet?

Bei Unklarheiten sollte zunächst eine Berechnungsaufstellung bei der Krankenkasse angefordert werden. Frist und Form eines möglichen Rechtsbehelfs stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

Quellen und Stand: § 70 SGB IX, Deutsche Rentenversicherung: Anpassungsfaktoren und § 47 SGB V. Fachlich geprüft am 14. Juli 2026.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Dynamisierung beim Krankengeld?
Nach § 70 SGB IX wird die Berechnungsgrundlage des Krankengelds jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst. Eine Anpassung erfolgt nur, wenn der maßgebliche Faktor größer als 1,0000 ist.
Welcher Anpassungsfaktor gilt seit Juli 2026?
Für individuelle Anpassungen vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 gilt der Faktor 1,0453. Vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 galt 1,0533. Entscheidend ist der Faktor, der am persönlichen Anpassungstag gilt.
Wird jedes Krankengeld am 1. Juli erhöht?
Nein. Der persönliche Anpassungstag liegt nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des jeweiligen Bemessungszeitraums. Das Bundesministerium veröffentlicht zum 30. Juni lediglich den Faktor, der für die folgenden zwölf Monate gilt.
Gilt die Anpassung auch beim Höchstkrankengeld?
Die angepasste Leistung bleibt durch die gesetzlichen Leistungsgrenzen beschränkt. 2026 liegt das maximale Brutto-Krankengeld bei 135,63 EUR pro Kalendertag. Wer diese Grenze bereits erreicht, erhält durch die Anpassung keinen höheren Tagessatz.
Muss die Anpassung beantragt werden?
Die Krankenkasse berücksichtigt die gesetzliche Anpassung grundsätzlich von Amts wegen. Versicherte sollten den mitgeteilten Anpassungstag, Faktor und neuen Tagessatz dennoch anhand ihres Bemessungszeitraums prüfen und bei Fragen die Kasse kontaktieren.