Differenzierte Grundsteuer-Hebesätze in NRW: Regeln 2026
Nordrhein-Westfalen erlaubt Gemeinden, für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze der Grundsteuer B festzusetzen. Ob eine Kommune diese Option nutzt und welcher Satz für Ihr Grundstück gilt, ergibt sich aus der kommunalen Satzung und Ihrem Bescheid.
Die gesetzliche Regel in NRW
Nach dem Nordrhein-Westfalens Grundsteuerhebesatzgesetz kann eine Gemeinde die Grundsteuer B seit 2025 nach Grundstücksgruppen differenzieren. Sie kann aber auch einen zusammengefassten Hebesatz in gleicher Höhe festsetzen.
| Gruppe nach NRW-Gesetz | Dazu gehören |
|---|---|
| Wohngrundstücke | Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum nach § 250 Abs. 2 BewG |
| Nichtwohngrundstücke | Unbebaute Grundstücke sowie Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum und sonstige bebaute Grundstücke nach § 250 Abs. 3 BewG |
Setzt die Gemeinde getrennte Sätze fest, darf der Hebesatz für Nichtwohngrundstücke nicht niedriger sein als der Satz für Wohngrundstücke. Für baureife Grundstücke kann zusätzlich ein gesonderter Hebesatz der Grundsteuer C gelten.
🏘️Grundsteuer Rechner nutzenGemischte Nutzung: Die Grundstücksart ist entscheidend
Bei Gebäuden mit Wohn- und Gewerbeflächen ist nicht die alltägliche Bezeichnung, sondern die festgestellte Grundstücksart maßgeblich. Das Bewertungsgesetz in § 249 grenzt Mietwohn-, Geschäfts- und gemischt genutzte Grundstücke anhand ihrer Nutzung ab. Gemischt genutzte Grundstücke fallen nach § 250 Abs. 3 BewG in das Sachwertverfahren und damit in NRW in die Nichtwohngruppe.
Prüfen Sie deshalb zuerst die Grundstücksart im Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid. Eine eigene Schätzung des Wohnanteils ersetzt diese Feststellung nicht.
So rechnen Sie mit dem richtigen Hebesatz
Wenn Ihnen der amtliche Grundsteuermessbetrag vorliegt, ist die Rechnung unabhängig vom Bewertungsmodell einfach:
Jahresgrundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100
Beispiel: Bei einem Messbetrag von 80 EUR und einem Hebesatz von 450 % beträgt die Jahresgrundsteuer 360 EUR. Geben Sie im Rechner den Messbetrag aus dem Bescheid und den für Ihre Gruppe geltenden kommunalen Satz ein.
Zwei Behörden, unterschiedliche Feststellungen
Das Finanzamt stellt Grundsteuerwert, Grundstücksart und Messbetrag fest. Die Gemeinde wendet ihren Hebesatz an und erlässt den Grundsteuerbescheid. Richten Sie Einwände an die Stelle und gegen den Bescheid, der die beanstandete Feststellung enthält.
Bescheid prüfen: vier belastbare Schritte
- Grundstücksart abgleichen: Stimmt die festgestellte Art mit den tatsächlichen Verhältnissen am Bewertungsstichtag überein?
- Messbetrag übernehmen: Vergleichen Sie den Betrag im Grundsteuermessbescheid mit der Berechnungsgrundlage des kommunalen Bescheids.
- Hebesatz prüfen: Kontrollieren Sie Kalenderjahr und Grundstücksgruppe in der kommunalen Hebesatz- oder Haushaltssatzung.
- Rechtsbehelfsbelehrung beachten: Wenn Sie einen Fehler vermuten, folgen Sie der Belehrung des betroffenen Bescheids; sie nennt zuständige Stelle, Rechtsbehelf und Frist.
Ein pauschaler Hinweis auf einen Rechtsstreit ersetzt diese Prüfung nicht. Kommunale Satzungen, Grundstücksarten und Verfahrensstände können voneinander abweichen.
Primärquellen
- Nordrhein-Westfalens Grundsteuerhebesatzgesetz, insbesondere § 1
- § 249 Bewertungsgesetz zu den Grundstücksarten
- § 250 Bewertungsgesetz zu Ertrags- und Sachwertverfahren
Fachlich geprüft am 14. Juli 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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