Grundsteuer Baden-Württemberg: Das Bodenwertmodell erklärt
Baden-Württemberg geht bei der Grundsteuer einen eigenen Weg: Das modifizierte Bodenwertmodell besteuert ausschließlich den Boden — Gebäude spielen keine Rolle. Seit dem 1. Januar 2025 ist das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) in Kraft. Wir erklären, wie die Berechnung funktioniert und was Eigentümer wissen müssen.
Das Prinzip: Nur der Boden zählt
Im Gegensatz zum Bundesmodell, das Gebäudeart, Baujahr und Mieteinnahmen berücksichtigt, konzentriert sich das modifizierte Bodenwertmodell in Baden-Württemberg ausschließlich auf den Bodenwert. Die Art der Bebauung — ob Einfamilienhaus, Hochhaus oder brach liegendes Grundstück — hat auf der ersten Ebene keinerlei Einfluss auf den Grundsteuerwert.
Die Ermittlung des Grundsteuerwerts ist bewusst einfach gehalten:
Grundsteuerwert = Grundstücksfläche (m²) × Bodenrichtwert (EUR/m²)
Der Bodenrichtwert wird von den örtlichen Gutachterausschüssen ermittelt und in der Landesdatenbank Boris BW veröffentlicht. Er spiegelt den durchschnittlichen Lagewert des Bodens pro Quadratmeter in einer bestimmten Zone wider.
🏘️Grundsteuer Rechner nutzenDie Steuermesszahlen: Feinsteuerung über die zweite Stufe
Da Gebäude auf der Wertebene ignoriert werden, erfolgt die steuer- und sozialpolitische Differenzierung ausschließlich über die Steuermesszahlen auf der zweiten Stufe. Der Basiswert für unbebaute und gewerblich genutzte Grundstücke beträgt 1,3 ‰.
| Nutzungsart | Messzahl | Ermäßigung |
|---|---|---|
| Unbebaut / rein gewerblich | 1,30 ‰ | Keine (Basiswert) |
| Überwiegend Wohnzwecke | 0,91 ‰ | 30 % |
| Geförderter sozialer Wohnungsbau | 0,585 ‰ | ca. 55 % |
| Denkmalschutz (zusätzlich) | –10 % | kumulierbar |
Besonders wichtig: Die Ermäßigungen kumulieren sich. Ein denkmalgeschütztes Wohngebäude erhält sowohl den 30-%-Wohnabschlag als auch den 10-%-Denkmalabschlag, sodass die Messzahl auf 0,78 ‰ sinkt (insgesamt 40 % Reduktion).
Rechenbeispiel: Einfamilienhaus in Stuttgart
Ein typisches Wohngrundstück in einer Stuttgarter Randlage:
- Grundstücksfläche: 400 m²
- Bodenrichtwert: 600 EUR/m²
- Nutzung: Einfamilienhaus (überwiegend Wohnzwecke)
Schritt 1 — Grundsteuerwert: 400 m² × 600 EUR/m² = 240.000 EUR
Schritt 2 — Messbetrag: 240.000 EUR × 0,91 ‰ = 218,40 EUR
Schritt 3 — Grundsteuer: Bei einem Hebesatz von 160 % (wie Stuttgart ihn 2025 eingeführt hat): 218,40 EUR × 1,60 = 349,44 EUR pro Jahr.
Zum Vergleich: Würde es sich um ein reines Gewerbegrundstück handeln (Messzahl 1,3 ‰), ergäbe sich ein Messbetrag von 312 EUR und eine Grundsteuer von 499,20 EUR — also rund 43 % mehr.
🏠Grunderwerbsteuer Rechner nutzenWarum BaWü auf den Bodenwert setzt
Das Bodenwertmodell ist stark von der volkswirtschaftlichen Bodenwertsteuer-Theorie (Henry-George-Theorem) geprägt. Da die Steuerlast unabhängig von der Bebauung ist, entfällt die steuerliche Bestrafung für Investitionen in Gebäude. Wer auf seinem Grundstück ein mehrstöckiges Wohngebäude errichtet, zahlt keinen Cent mehr Grundsteuer als der Nachbar, der sein gleich großes Grundstück brachliegen lässt.
Dadurch entsteht ein ökonomischer Druck auf Eigentümer unbebauter oder untergenutzter Grundstücke in teuren Innenstadtlagen. Die Landesregierung zielt damit auf eine Eindämmung des Flächenverbrauchs und eine forcierte Nachverdichtung.
Vergleich mit dem Bundesmodell
Die wesentlichen Unterschiede auf einen Blick:
| Merkmal | Bundesmodell | BaWü |
|---|---|---|
| Bewertungsbasis | Boden + Gebäude | Nur Boden |
| Benötigte Daten | Fläche, BRW, Wohnfläche, Baujahr, Miete | Fläche, BRW |
| Messzahl Wohnen | 0,31 ‰ | 0,91 ‰ |
| Gebäudeeinfluss | Ja (Ertrag/Sachwert) | Nein |
| Verwaltungsaufwand | Hoch | Gering |
Mögliche Härtefälle und Rechtslage
Die Kritik am Bodenwertmodell entzündet sich vor allem an Härtefällen im Bestand: Eigentümer kleinerer, älterer Einfamilienhäuser auf großen Grundstücken in exzellenten städtischen Lagen sehen sich teils mit deutlichen Steuererhöhungen konfrontiert, da der höhe Bodenwert voll durchschlägt — unabhängig vom tatsächlichen Zustand des Gebäudes.
Der Bundesfinanzhof entschied am 20. Mai 2026 in den Verfahren II R 26/24 und II R 27/24, dass er das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg nicht für verfassungswidrig hält. Zugleich verweist der BFH auf die gesetzliche Möglichkeit, bei einer Abweichung von mehr als 30 % einen niedrigeren Grundsteuerwert durch ein qualifiziertes Gutachten nachzuweisen.
🏘️Grundsteuer berechnenFazit
Das baden-württembergische Bodenwertmodell verwendet im Kern Grundstücksfläche und Bodenrichtwert; Gebäudealter und -zustand fließen nicht in den Grundsteuerwert ein. Prüfen Sie die im Bescheid verwendete Fläche und Bodenrichtwertzone. Ein niedrigerer individueller Wert wird nicht allein durch eine abweichende Einschätzung ersetzt, sondern muss unter den Voraussetzungen des § 38 Abs. 4 LGrStG qualifiziert nachgewiesen werden.
Quellen und Stand: § 38 LGrStG Baden-Württemberg, § 40 LGrStG Baden-Württemberg und BFH-Pressemitteilung 032/26. Fachlich geprüft am 14. Juli 2026.