Brutto Netto 2026: Was bleibt vom Gehalt?
Der Blick auf die Gehaltsabrechnung sorgt jeden Monat für dieselbe Frage: Warum bleibt so wenig netto vom brutto übrig? Dieser Ratgeber erklärt alle Abzüge im Detail und zeigt, wie Sie 2026 mehr von Ihrem Gehalt behalten.
Brutto vs. Netto: Der Unterschied
Das Bruttogehalt ist der vertraglich vereinbarte Gesamtbetrag vor allen Abzügen. Das Nettogehalt ist das, was tatsächlich auf Ihrem Konto landet — also brutto abzüglich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen.
Die Differenz zwischen brutto und netto beträgt in Deutschland typischerweise 30 bis 45 Prozent, abhängig von der Steuerklasse, dem Einkommen und dem Familienstand.
💶 Brutto Netto Rechner nutzenDie sechs Steuerklassen im Überblick
In Deutschland gibt es sechs Lohnsteuerklassen, die bestimmen, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird:
- Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete — die Standardklasse.
- Steuerklasse II: Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag (4.260 EUR für das erste Kind).
- Steuerklasse III/V: Wird ab 2026 durch das Faktorverfahren (IV mit Faktor) ersetzt. Die bisherige Kombination III/V entfällt.
- Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen, ab 2026 auch mit Faktor als Ersatz für III/V.
- Steuerklasse VI: Für Zweit- und Nebenjobs, höchste Abzüge.
Wichtig: Die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht die tatsächliche Jahressteuerlast. Über die Einkommensteuererklärung wird am Jahresende abgerechnet.
📑 Einkommensteuer Rechner nutzenSozialversicherungsbeiträge 2026
Neben der Lohnsteuer werden vom Bruttogehalt die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Der Arbeitnehmeranteil setzt sich 2026 wie folgt zusammen:
- Rentenversicherung (RV): 9,3 % (Arbeitnehmeranteil, Gesamtbeitrag 18,6 %)
- Krankenversicherung (KV): ca. 8,75 % (7,3 % allgemein + ca. 1,45 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag)
- Pflegeversicherung (PV): 1,8 % (Gesamtbeitrag 3,6 %). Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 % (AN-Anteil dann 2,4 %). Eltern ab dem 2. Kind erhalten eine Ermäßigung von je 0,25 % (bis zum 5. Kind).
- Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
In Summe beträgt der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben etwa 19,85 % des Bruttogehalts (mit Kindern) bzw. 20,45 % (kinderlos). Die Beiträge werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) berechnet: 5.812,50 EUR/Monat für KV/PV und 8.450 EUR/Monat für RV/AV. Seit 2025 gilt die gleiche BBG in Ost und West.
Grundfreibetrag 2026: 12.348 EUR
Das steuerliche Existenzminimum liegt 2026 bei 12.348 EUR pro Jahr. Verdienen Sie weniger als diesen Betrag, fällt keine Einkommensteuer an. Bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren verdoppelt sich der Freibetrag auf 24.696 EUR. Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst, um die Inflation auszugleichen und das Existenzminimum steuerfrei zu halten.
Kindergeld und Kinderfreibetrag 2026
Für Eltern gibt es 2026 folgende steuerliche Entlastungen: Das Kindergeld beträgt 259 EUR pro Monat und Kind. Alternativ können Eltern den Kinderfreibetrag von 9.756 EUR pro Zählkind (zusammen mit dem BEA-Freibetrag) nutzen. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuererklärung automatisch, welche Variante günstiger ist (Günstigerprüfung).
Rechenbeispiel: 3.500 EUR brutto
Nehmen wir einen ledigen Arbeitnehmer (Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer) mit einem Bruttogehalt von 3.500 EUR im Monat:
- Rentenversicherung: 3.500 x 9,3 % = 325,50 EUR
- Krankenversicherung: 3.500 x 8,75 % = 306,25 EUR
- Pflegeversicherung: 3.500 x 2,4 % = 84,00 EUR (kinderlos, inkl. 0,6 % Zuschlag)
- Arbeitslosenversicherung: 3.500 x 1,3 % = 45,50 EUR
- Sozialabgaben gesamt: ca. 761,25 EUR
- Lohnsteuer: ca. 395 EUR
- Solidaritätszuschlag: 0 EUR (entfällt bei diesem Einkommen)
Netto bleiben ca. 2.344 EUR — das entspricht einer Abgabenquote von rund 33 %. Die genaue Summe variiert je nach Krankenkasse und Bundesland.
💶 Eigenes Nettogehalt jetzt berechnenTipps: So erhöhen Sie Ihr Nettogehalt
Auch ohne Gehaltserhöhung können Sie Ihr Netto optimieren:
- Faktorverfahren prüfen: Das neue Faktorverfahren (IV mit Faktor) ersetzt ab 2026 die Kombination III/V und verteilt die Lohnsteuer fairer nach dem Einkommensverhältnis.
- Freibeträge eintragen lassen: Werbungskosten über 1.230 EUR, Fahrtkosten oder Kinderbetreuungskosten können als Freibetrag beim Finanzamt eingetragen werden.
- Betriebliche Altersvorsorge: Beiträge zur bAV reduzieren das Bruttogehalt und damit Steuern und Sozialabgaben.
- Sachbezüge nutzen: Der Arbeitgeber kann steuerfreie Sachbezüge (z. B. Gutscheinkarten) bis 50 EUR monatlich gewähren.
- Krankenkasse wechseln: Der Zusatzbeitrag variiert je nach Kasse zwischen 0,9 % und über 2,5 %. Ein Wechsel kann mehrere hundert Euro im Jahr sparen.
Solidaritätszuschlag 2026
Seit 2021 ist der Solidaritätszuschlag für die meisten Arbeitnehmer entfallen. Er wird nur noch bei höheren Einkommen fällig: Die Freigrenze liegt 2026 bei 20.350 EUR Lohnsteuer jährlich (Ledige) bzw. 40.700 EUR (Verheiratete). Oberhalb dieser Grenze greift eine Milderungszone mit einem Satz von 11,9 %, bevor der volle Soli von 5,5 % erreicht wird. Das entspricht einem Bruttojahresgehalt von etwa 73.000 EUR (Steuerklasse I). Unterhalb der Freigrenze beträgt der Soli exakt 0 EUR.