Krankengeld 2026: Berechnung, Dauer und Antrag

Wer länger als sechs Wochen krank ist, erhält von der gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld. Dieser Ratgeber erklärt die genaue Berechnungsformel mit der 70/90-Regel, die Höchstbeträge 2026, die 78-Wochen-Grenze und was bei der Rückkehr in den Beruf zu beachten ist.

Was ist Krankengeld?

Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gemäß § 44 SGB V. Es sichert den Lebensunterhalt von Arbeitnehmern, die wegen einer Erkrankung längere Zeit arbeitsunfähig sind. Der Anspruch beginnt, sobald die sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet, und wird für Kalendertage gezahlt, also auch an Wochenenden und Feiertagen.

Anspruchsberechtigt sind alle gesetzlich pflichtversicherten Arbeitnehmer. Freiwillig Versicherte (z. B. Selbständige) haben nur dann Anspruch, wenn sie den allgemeinen Beitragssatz mit Krankengeldanspruch gewählt haben.

So wird das Krankengeld berechnet

Die Berechnung folgt einem klaren gesetzlichen Algorithmus nach § 47 SGB V und unterliegt einer dreistufigen Günstigkeitsprüfung für die Krankenkasse:

Schritt 1: Regelentgelt ermitteln

Als Berechnungsbasis dient das beitragspflichtige Bruttoentgelt des letzten abgerechneten Monats vor der Erkrankung. Bei einem Monatsgehalt wird das tägliche Regelentgelt durch Division durch 30 ermittelt (unabhängig von der tatsächlichen Monatslänge). Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld der letzten 12 Monate werden anteilig (geteilt durch 360) hinzugerechnet.

Das Regelentgelt ist nach oben durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) begrenzt. 2026 liegt die BBG bei 5.812,50 EUR/Monat (69.750 EUR/Jahr), was einem täglichen Höchstwert von 193,75 EUR entspricht.

Schritt 2: Die 70/90-Regel anwenden

Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttogehalts (Regelentgelts), darf aber 90 % des Nettogehalts nicht übersteigen. Gezahlt wird der jeweils niedrigere Betrag. In der Praxis ist bei vielen Einkommensgruppen die 90-%-Netto-Grenze der eigentliche Flaschenhals. Zusätzlich gilt: Das Krankengeld darf 100 % des laufenden Nettoarbeitsentgelts (ohne Einmalzahlungen) nicht übersteigen.

Schritt 3: Höchstbetrag prüfen

Da das Regelentgelt auf die BBG gedeckelt ist, ergibt sich ein maximales tägliches Brutto-Krankengeld von 70 % × 193,75 EUR = 135,63 EUR. Das entspricht monatlich bis zu 4.068,90 EUR brutto.

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Abzüge vom Brutto-Krankengeld

Vom berechneten Brutto-Krankengeld werden noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Krankenkasse übernimmt die KV-Beiträge, aber der Versicherte zahlt Anteile für:

SV-Zweig Gesamtbeitrag Abzug vom KG
Rentenversicherung18,6 %9,3 %
Arbeitslosenversicherung2,6 %1,3 %
Pflegeversicherung (1 Kind)3,6 %1,8 %
PV kinderlos (ab 23 J.)4,2 %2,4 %

Die Beitragsbasis ist in der Regel 80 % des Regelentgelts. Der Gesamtabzug liegt bei mindestens 12,4 % und kann bei kinderlosen Versicherten höher ausfallen. Durch die Kinderstaffelung in der Pflegeversicherung (PUEG) werden Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren entlastet: Ab dem 2. Kind sinkt der PV-Beitragssatz um jeweils 0,25 Prozentpunkte (bis max. 5 Kinder).

Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber

Bevor das Krankengeld greift, ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung für bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) verpflichtet (§ 3 EFZG). In dieser Zeit erhalten Sie Ihren vollen Lohn weiter. Die Entgeltfortzahlung setzt eine ununterbrochene Betriebszugehörigkeit von mindestens vier Wochen voraus.

Wichtig: Bei einer neuen, unabhängigen Erkrankung beginnt die 6-Wochen-Frist erneut. Tritt dieselbe Krankheit innerhalb von 6 Monaten erneut auf, werden die Zeiten zusammengerechnet.

Rechenbeispiel: 4.000 EUR brutto

Eine Arbeitnehmerin verdient 4.000 EUR brutto monatlich (Steuerklasse I, 1 Kind, keine Einmalzahlungen). Das Netto liegt bei ca. 2.600 EUR.

  • Tägliches Regelentgelt: 4.000 / 30 = 133,33 EUR
  • 70 % Brutto: 133,33 × 0,7 = 93,33 EUR/Tag
  • Tägliches Netto: 2.600 / 30 = 86,67 EUR
  • 90 % Netto: 86,67 × 0,9 = 78,00 EUR/Tag
  • Tatsächliches Krankengeld: 78,00 EUR/Tag (die 90-%-Netto-Grenze greift)

Das entspricht monatlich 2.340 EUR brutto. Nach Abzug der SV-Beiträge (ca. 12,4 %) bleiben etwa 2.050 EUR netto. Die Versorgungslücke zum regulären Netto beträgt also rund 550 EUR monatlich.

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Dauer des Krankengeldbezugs

Gemäß § 48 SGB V besteht Anspruch auf Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb einer 3-Jahres-Blockfrist wegen derselben Krankheit. Diese 78 Wochen umfassen auch die 6 Wochen Lohnfortzahlung, sodass effektiv 72 Wochen Krankengeld fließen.

Die Blockfrist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Ein neuer Anspruch auf 78 Wochen wegen derselben Krankheit entsteht erst, wenn der Versicherte nach Ende der Blockfrist mindestens 6 Monate erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand.

Nach der Aussteuerung (Ende der 78 Wochen) folgen in der Regel Anträge auf Erwerbsminderungsrente oder Leistungen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III).

Krankengeld bei Teilzeit und Selbständigen

Bei Teilzeitbeschäftigten wird das Krankengeld genauso berechnet wie bei Vollzeitkräften. Maßgeblich ist das tatsächliche beitragspflichtige Bruttoentgelt. Da Teilzeitgehälter niedriger sind, fällt auch das Krankengeld entsprechend geringer aus.

Für freiwillig versicherte Selbständige wird das Krankengeld auf Basis des der Beitragsbemessung zugrunde liegenden Arbeitseinkommens berechnet (§ 47 Abs. 4 SGB V), typischerweise basierend auf dem letzten Einkommensteuerbescheid. Ein wichtiges Detail: Das Krankengeld beginnt für Selbständige frühestens ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (ohne Entgeltfortzahlung, da kein Arbeitgeber vorhanden).

Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)

Nach langer Krankheit empfiehlt sich die stufenweise Wiedereingliederung nach § 74 SGB V, auch bekannt als Hamburger Modell. Dabei kehrt der Versicherte schrittweise mit reduzierter Arbeitszeit an seinen Arbeitsplatz zurück, etwa zunächst 4 Stunden täglich, dann langsam steigernd.

Während der Wiedereingliederung gilt der Arbeitnehmer weiterhin als arbeitsunfähig und erhält weiterhin Krankengeld. Der Arbeitgeber zahlt kein Gehalt, ist aber zur Mitwirkung verpflichtet. Die Maßnahme dauert in der Regel 6 Wochen bis 6 Monate und wird ärztlich begleitet. Das Modell hat sich bewährt: Es vermeidet den harten Übergang von Vollkrankheit zu Vollarbeit und senkt das Rückfallrisiko erheblich.

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Haufig gestellte Fragen

Wie viel Krankengeld bekomme ich 2026?
Das Krankengeld beträgt 70 % Ihres beitragspflichtigen Bruttogehalts, höchstens jedoch 90 % Ihres Nettogehalts. Der maximale Tagessatz liegt 2026 bei 135,63 EUR brutto (basierend auf der BBG von 5.812,50 EUR/Monat). Von diesem Brutto-Krankengeld werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb einer 3-Jahres-Blockfrist wegen derselben Krankheit gezahlt. Die Blockfrist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, einschließlich der 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Ab wann bekomme ich Krankengeld statt Lohnfortzahlung?
In den ersten 6 Wochen einer Erkrankung zahlt Ihr Arbeitgeber den vollen Lohn weiter (Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG). Ab der 7. Woche springt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld ein.
Muss ich Krankengeld versteuern?
Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Es wird bei der Steuererklärung zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet, um den Steuersatz für Ihr übriges Einkommen zu ermitteln. Ab 410 EUR Lohnersatzleistungen besteht eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung.
Haben Selbständige Anspruch auf Krankengeld?
Freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige haben nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn sie den allgemeinen Beitragssatz (mit Krankengeldanspruch) zahlen. In diesem Fall beginnt das Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit. Die Berechnung basiert auf dem letzten Einkommensteuerbescheid.