Krankengeld Höchstbetrag 2026: So viel bekommen Sie maximal
Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung ist nach oben gedeckelt. 2026 liegt der maximale Tagessatz bei 135,63 EUR brutto. Wie sich dieser Betrag berechnet, warum viele Versicherte weniger erhalten und welche Versorgungslücke bei Gutverdienern entsteht, erfahren Sie hier.
So berechnet sich der Höchstbetrag
Das Krankengeld beträgt gemäß § 47 Abs. 1 SGB V grundsätzlich 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, darf aber 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Nach oben wird das berücksichtigte Bruttoeinkommen durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Krankenversicherung begrenzt.
Für 2026 liegt die BBG bei 5.812,50 EUR pro Monat (69.750 EUR/Jahr). Die Krankenkassen rechnen mit 30 Kalendertagen pro Monat, woraus sich die tägliche Bemessungsgrenze ergibt:
- Monatliche BBG: 5.812,50 EUR ÷ 30 = 193,75 EUR/Tag
- 70 % davon: 193,75 × 0,70 = 135,63 EUR/Tag brutto
- Monatlich (30 Tage): 135,63 × 30 = 4.068,90 EUR brutto
Dieser Wert von 135,63 EUR pro Kalendertag ist der absolute Höchstbetrag, den die gesetzliche Krankenversicherung 2026 an Krankengeld zahlt — unabhängig davon, wie hoch das tatsächliche Einkommen ist.
🏥 Krankengeld Rechner nutzenEntwicklung des Höchstkrankengeldes 2022–2026
Das maximale Krankengeld steigt jedes Jahr mit der Beitragsbemessungsgrenze. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der letzten fünf Jahre:
| Jahr | BBG/Monat | BBG/Tag | Max. KG/Tag |
|---|---|---|---|
| 2022 | 4.837,50 EUR | 161,25 EUR | 112,88 EUR |
| 2023 | 4.987,50 EUR | 166,25 EUR | 116,38 EUR |
| 2024 | 5.175,00 EUR | 172,50 EUR | 120,75 EUR |
| 2025 | 5.512,50 EUR | 183,75 EUR | 128,63 EUR |
| 2026 | 5.812,50 EUR | 193,75 EUR | 135,63 EUR |
Innerhalb von fünf Jahren ist das Höchstkrankengeld um rund 20 % gestiegen — was allerdings nicht mit realen Kaufkraftgewinnen verwechselt werden sollte, da die BBG-Erhöhung der allgemeinen Lohnentwicklung folgt.
Warum das 90-%-Netto-Limit oft entscheidend ist
In der Praxis erhalten viele Versicherte weniger als 70 % ihres Bruttoeinkommens, weil die zweite Obergrenze greift: Das Krankengeld darf 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Bei einem Bruttoeinkommen in Höhe der BBG von 5.812,50 EUR liegt das Nettoeinkommen — je nach Steuerklasse und Kirchensteuerpflicht — bei etwa 3.400 bis 4.200 EUR. 90 % davon ergeben rund 3.060 bis 3.780 EUR, was einem Tagessatz von etwa 102 bis 126 EUR entspricht.
Das bedeutet: Selbst bei einem Einkommen auf BBG-Niveau erhalten viele Versicherte nicht den theoretischen Höchstsatz von 135,63 EUR, sondern durch die 90-%-Netto-Grenze deutlich weniger. Der Brutto-Höchstbetrag wird nur erreicht, wenn das Nettoeinkommen so hoch ist, dass 90 % davon über 135,63 EUR/Tag × 30 = 4.068,90 EUR/Monat liegen — praktisch nur in Steuerklasse III oder bei sehr hohen Einkommen.
Versorgungslücke bei Gutverdienern
Wer mehr als die BBG verdient, erhält trotzdem nur den Höchstbetrag. Ein Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von 8.000 EUR/Monat beträgt das Krankengeld maximal 4.068,90 EUR brutto (nach SV-Abzügen ca. 3.560 EUR netto). Die monatliche Versorgungslücke beträgt damit rund 2.000 bis 2.500 EUR netto — ein erheblicher Einkommensverlust.
Als Absicherung eignet sich eine private Krankentagegeldversicherung. Diese schließt die Lücke zwischen dem GKV-Krankengeld und dem tatsächlichen Nettoeinkommen. Die Beiträge hängen vom Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und der gewünschten Absicherungshöhe ab und liegen typischerweise zwischen 15 und 60 EUR pro Monat.
💶 Brutto Netto Rechner nutzenSV-Beiträge: Was vom Brutto-Krankengeld abgezogen wird
Das Krankengeld ist zwar einkommensteuerfrei (unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt), jedoch werden Sozialversicherungsbeiträge fällig. Der Versicherte zahlt den halben Beitragssatz, die andere Hälfte trägt die Krankenkasse als Quasi-Arbeitgeber:
- Rentenversicherung (RV): 9,3 % (AN-Anteil)
- Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 % (AN-Anteil)
- Pflegeversicherung (PV): 1,8 % (mit Kindern) bzw. 2,4 % (kinderlos)
- Krankenversicherung: entfällt (kein Beitrag auf KG)
Beim Höchstsatz von 135,63 EUR/Tag ergibt sich ein täglicher Abzug von rund 16,82 EUR (mit Kindern) bzw. 17,63 EUR (kinderlos). Netto verbleiben damit 118 bis 119 EUR pro Tag — also rund 3.540 bis 3.570 EUR im Monat.
Rechenbeispiel: Krankengeld bei verschiedenen Einkommen
Die folgende Tabelle zeigt das Brutto- und Netto-Krankengeld bei drei verschiedenen Einkommensstufen (Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, vereinfachte Werte):
| Brutto/Monat | 70 % Brutto/Tag | 90 % Netto/Tag | KG brutto/Tag | KG netto/Tag |
|---|---|---|---|---|
| 1.500 EUR | 35,00 EUR | ~36,00 EUR | 35,00 EUR | ~30,65 EUR |
| 3.000 EUR | 70,00 EUR | ~60,30 EUR | 60,30 EUR | ~52,82 EUR |
| 5.812,50 EUR | 135,63 EUR | ~107,10 EUR | 107,10 EUR | ~93,82 EUR |
Die Tabelle zeigt deutlich: Bei niedrigen Einkommen bestimmen die 70 % vom Brutto den Betrag, während bei mittleren und höheren Einkommen die 90-%-Netto-Grenze fast immer niedriger ausfällt und damit zum tatsächlichen Auszahlungsbetrag wird. Bei einem Einkommen an der BBG in Steuerklasse I erreicht der Tagessatz nur etwa 107 EUR brutto statt der theoretischen 135,63 EUR.
🏥 Krankengeld Rechner nutzenFazit: Den eigenen Höchstbetrag kennen
Der Höchstbetrag von 135,63 EUR pro Tag ist eine theoretische Obergrenze, die in der Praxis nur selten ausgeschöpft wird. Für eine realistische Einschätzung sollten Sie sowohl die 70-%-Brutto- als auch die 90-%-Netto-Grenze berechnen. Nutzen Sie unseren Krankengeld-Rechner, um Ihren individuellen Anspruch zu ermitteln — und prüfen Sie bei höheren Einkommen, ob eine private Krankentagegeldversicherung die Versorgungslücke schließen sollte.