Geprüftes Urlaubsgeld brutto berechnen
Übertragen Sie den Prozentsatz und die Bruttobasis oder den Festbetrag aus Ihrer maßgeblichen Regelung. Der Rechner prüft weder den Anspruch noch Tarifzugehörigkeit, Lohnsteuer, Beiträge oder Nettoauszahlung.
Zum Beispiel aus Arbeits- oder Tarifvertrag beziehungsweise Betriebsvereinbarung
Nicht automatisch das gesamte Monatsbrutto; Wortlaut der Regelung prüfen
Transparenter Rechenweg
Erst Rechtsgrundlage prüfen, dann rechnen
Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Zahlung. Das Bundesurlaubsgesetz legt dafür keinen allgemeinen Prozentsatz und keinen allgemeinen Festbetrag fest. Entscheidend ist die im Einzelfall geltende Grundlage, etwa Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesamtzusage. Auch Bezugsgröße, Fälligkeit, Kürzung und mögliche Rückzahlung müssen aus genau dieser Regelung kommen.
Eine betriebliche Übung entsteht nicht allein durch das Abzählen von drei Zahlungen. BAG 10 AZR 109/22 stellt auf die regelmäßige Wiederholung, die Auslegung aus Sicht der Beschäftigten und alle Begleitumstände ab. Dazu gehören insbesondere Erklärungen des Arbeitgebers, Vorbehalte, Vertragsklauseln, Gleichförmigkeit und kollektiver Charakter. Der Rechner kann diese Tatsachen nicht feststellen.
Drei Begriffe, drei verschiedene Leistungen
- Urlaubsentgelt ist die Fortzahlung des normalen Arbeitsentgelts während des genommenen Urlaubs. Seine gesetzliche Bemessung regelt § 11 BUrlG.
- Urlaubsgeld ist die hier gemeinte zusätzliche Leistung aufgrund einer gesonderten Anspruchsgrundlage.
- Urlaubsabgeltung ist der Geldersatz für bestehenden Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann. Dafür gibt es den gesonderten Urlaubsabgeltung-Rechner.
Lohnsteuer: sonstiger Bezug bei nicht fortlaufender Zahlung
R 39b.2 der Lohnsteuer-Hinweise 2026 nennt nicht fortlaufend gezahltes Urlaubsgeld ausdrücklich als sonstigen Bezug. Bei einem sonstigen Bezug wird der Lohnsteuerabzug nach § 39b Abs. 3 EStG grundsätzlich aus der Differenz der Jahreslohnsteuer für den maßgeblichen Jahresarbeitslohn mit und ohne die Sonderzahlung bestimmt. Eine pauschale Nettoquote wäre deshalb irreführend; persönliche Steuermerkmale und der übrige Jahresarbeitslohn fehlen hier.
Sozialversicherung: persönliche Beitragsgrenze zählt
Ist die Zahlung einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, ordnet § 23a SGB IV sie grundsätzlich dem Abrechnungszeitraum der Auszahlung zu. Beitragspflichtig berücksichtigt wird sie nur, soweit die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze noch nicht mit beitragspflichtigem Entgelt ausgeschöpft ist. Deshalb sind Aussagen über Beiträge oder Netto ohne Versicherungsstatus, Beitragsgruppen und bisheriges Entgelt nicht belastbar.
Amtliche und gerichtliche Quellen
Häufig gestellte Fragen
Habe ich einen Anspruch auf Urlaubsgeld?
Entsteht nach drei Zahlungen automatisch eine betriebliche Übung?
Wie wird Urlaubsgeld lohnsteuerlich behandelt?
Fallen Sozialversicherungsbeiträge an?
Welche Zahl muss ich als Berechnungsbasis eingeben?
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Unverbindliche Bruttoberechnung auf Basis Ihrer geprüften Regelung, keine Anspruchs-, Steuer-, Sozialversicherungs- oder Rechtsberatung. Fachlich geprüft am 14.07.2026.