Geprüftes Urlaubsgeld brutto berechnen

Übertragen Sie den Prozentsatz und die Bruttobasis oder den Festbetrag aus Ihrer maßgeblichen Regelung. Der Rechner prüft weder den Anspruch noch Tarifzugehörigkeit, Lohnsteuer, Beiträge oder Nettoauszahlung.

Zum Beispiel aus Arbeits- oder Tarifvertrag beziehungsweise Betriebsvereinbarung

Nicht automatisch das gesamte Monatsbrutto; Wortlaut der Regelung prüfen

Erst Rechtsgrundlage prüfen, dann rechnen

Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Zahlung. Das Bundesurlaubsgesetz legt dafür keinen allgemeinen Prozentsatz und keinen allgemeinen Festbetrag fest. Entscheidend ist die im Einzelfall geltende Grundlage, etwa Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesamtzusage. Auch Bezugsgröße, Fälligkeit, Kürzung und mögliche Rückzahlung müssen aus genau dieser Regelung kommen.

Eine betriebliche Übung entsteht nicht allein durch das Abzählen von drei Zahlungen. BAG 10 AZR 109/22 stellt auf die regelmäßige Wiederholung, die Auslegung aus Sicht der Beschäftigten und alle Begleitumstände ab. Dazu gehören insbesondere Erklärungen des Arbeitgebers, Vorbehalte, Vertragsklauseln, Gleichförmigkeit und kollektiver Charakter. Der Rechner kann diese Tatsachen nicht feststellen.

Drei Begriffe, drei verschiedene Leistungen

  • Urlaubsentgelt ist die Fortzahlung des normalen Arbeitsentgelts während des genommenen Urlaubs. Seine gesetzliche Bemessung regelt § 11 BUrlG.
  • Urlaubsgeld ist die hier gemeinte zusätzliche Leistung aufgrund einer gesonderten Anspruchsgrundlage.
  • Urlaubsabgeltung ist der Geldersatz für bestehenden Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann. Dafür gibt es den gesonderten Urlaubsabgeltung-Rechner.

Lohnsteuer: sonstiger Bezug bei nicht fortlaufender Zahlung

R 39b.2 der Lohnsteuer-Hinweise 2026 nennt nicht fortlaufend gezahltes Urlaubsgeld ausdrücklich als sonstigen Bezug. Bei einem sonstigen Bezug wird der Lohnsteuerabzug nach § 39b Abs. 3 EStG grundsätzlich aus der Differenz der Jahreslohnsteuer für den maßgeblichen Jahresarbeitslohn mit und ohne die Sonderzahlung bestimmt. Eine pauschale Nettoquote wäre deshalb irreführend; persönliche Steuermerkmale und der übrige Jahresarbeitslohn fehlen hier.

Sozialversicherung: persönliche Beitragsgrenze zählt

Ist die Zahlung einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, ordnet § 23a SGB IV sie grundsätzlich dem Abrechnungszeitraum der Auszahlung zu. Beitragspflichtig berücksichtigt wird sie nur, soweit die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze noch nicht mit beitragspflichtigem Entgelt ausgeschöpft ist. Deshalb sind Aussagen über Beiträge oder Netto ohne Versicherungsstatus, Beitragsgruppen und bisheriges Entgelt nicht belastbar.

Amtliche und gerichtliche Quellen

Häufig gestellte Fragen

Habe ich einen Anspruch auf Urlaubsgeld?
Das Bundesurlaubsgesetz begründet keinen allgemeinen Anspruch auf die zusätzliche Sonderzahlung Urlaubsgeld. Ein Anspruch kann sich insbesondere aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Gesamtzusage oder unter besonderen Umständen aus betrieblicher Übung ergeben. Prüfen Sie deshalb zuerst die für Sie geltende Regelung; der Rechner ermittelt keinen Anspruch.
Entsteht nach drei Zahlungen automatisch eine betriebliche Übung?
Nein, eine starre Drei-Zahlungen-Automatik gibt es nicht. Nach BAG 10 AZR 109/22 kommt es auf regelmäßige Wiederholung, das Verständnis der Beschäftigten und sämtliche Begleitumstände an. Vorbehalte, Vertragsklauseln, Zweck und kollektiver Charakter der Zahlung können entscheidend sein.
Wie wird Urlaubsgeld lohnsteuerlich behandelt?
Die Lohnsteuer-Hinweise 2026 nennen nicht fortlaufend gezahltes Urlaubsgeld als sonstigen Bezug. Für einen sonstigen Bezug ermittelt § 39b Abs. 3 EStG die Lohnsteuer grundsätzlich aus der Differenz der Jahreslohnsteuer mit und ohne den sonstigen Bezug. Der Rechner schätzt keine individuelle Lohnsteuer oder Nettoauszahlung.
Fallen Sozialversicherungsbeiträge an?
Soweit Urlaubsgeld einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist, regelt § 23a SGB IV die Zuordnung und Beitragsberechnung. Es wird nur insoweit berücksichtigt, als die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze noch nicht durch beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ausgeschöpft ist. Versicherungsstatus, bisheriges Entgelt, Abrechnungsmonat und weitere Zahlungen sind dafür nötig und hier nicht bekannt.
Welche Zahl muss ich als Berechnungsbasis eingeben?
Verwenden Sie genau die Bruttobasis, die Ihre maßgebliche Regelung nennt – zum Beispiel ein bestimmtes Tabellenentgelt oder einzelne Entgeltbestandteile. Ein beliebiges Monatsbrutto ist nicht automatisch die richtige Basis. Bei einem festen Bruttobetrag wählen Sie stattdessen „Fester Bruttobetrag“.

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Unverbindliche Bruttoberechnung auf Basis Ihrer geprüften Regelung, keine Anspruchs-, Steuer-, Sozialversicherungs- oder Rechtsberatung. Fachlich geprüft am 14.07.2026.