Umsatzsteuer vs. Mehrwertsteuer: der Unterschied
USt und MwSt meinen im Alltag dieselbe Steuer. „Umsatzsteuer“ ist der gesetzliche Begriff. „Mehrwertsteuer“ erklärt, warum der Vorsteuerabzug die Belastung über die Lieferkette verteilt.
Ein System, zwei Perspektiven
- Umsatzsteuer ist der Rechtsbegriff des Umsatzsteuergesetzes.
- Mehrwertsteuer ist die verbreitete Bezeichnung für das wirtschaftliche Prinzip der Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug.
Ein Unternehmer berechnet Umsatzsteuer auf seine steuerpflichtigen Ausgangsumsätze. Soweit die Voraussetzungen des § 15 UStG erfüllt sind, zieht er die ihm von anderen Unternehmern berechnete Steuer als Vorsteuer ab. Dadurch entspricht die Zahllast einer Stufe wirtschaftlich häufig der Steuer auf ihren Wertschöpfungsbeitrag.
Netto, Umsatzsteuer und Brutto
Bei 19 % und einem Nettopreis von 500,00 EUR entstehen 95,00 EUR Umsatzsteuer. Der Bruttopreis beträgt 595,00 EUR. Wichtig: Die 95,00 EUR sind 19 % des Nettobetrags, nicht 19 % des Bruttopreises. Im Bruttobetrag beträgt der Steueranteil 95 / 595, also rund 15,97 %.
Für den ermäßigten Satz gilt entsprechend: 100,00 EUR netto plus 7,00 EUR Umsatzsteuer ergeben 107,00 EUR brutto. Aus einem Bruttopreis lässt sich die enthaltene Steuer mit Brutto × 19 / 119 beziehungsweise Brutto × 7 / 107 herausrechnen.
🧾Mehrwertsteuer-Rechner nutzenBeispiel einer Lieferkette
| Stufe | Nettoverkauf | USt 19 % | Vorsteuer aus Vorstufe | Zahllast |
|---|---|---|---|---|
| Rohstoffbetrieb | 100 EUR | 19 EUR | 0 EUR | 19 EUR |
| Hersteller | 300 EUR | 57 EUR | 19 EUR | 38 EUR |
| Händler | 500 EUR | 95 EUR | 57 EUR | 38 EUR |
Die Zahllasten summieren sich auf 95 EUR. Das entspricht der Umsatzsteuer auf den letzten Nettopreis von 500 EUR. Der Endkunde zahlt 595 EUR brutto und kann als Verbraucher keine Vorsteuer abziehen.
Wann das vereinfachte Bild nicht reicht
Vorsteuerabzug und Steuerlast sind nicht in jedem Fall neutral. Ausnahmen bestehen unter anderem bei:
- steuerfreien Umsätzen ohne Vorsteuerabzug,
- der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG,
- privater oder gemischter Verwendung,
- fehlenden materiellen oder formellen Voraussetzungen,
- besonderen Besteuerungsverfahren und unrichtigen Steuerausweisen.
Auch der Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikumsätze ist keine Kleinunternehmerbefreiung: Der Umsatz bleibt steuerbar, wird aber mit 0 % besteuert.
Amtliche Quellen
- § 12 UStG – Steuersätze
- § 15 UStG – Vorsteuerabzug
- BMF-FAQ, Frage zum Begriff Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer
Fachlich geprüft am 14.07.2026. Die Darstellung erläutert das Grundprinzip und ersetzt keine Einzelfallprüfung.