Umsatzsteuer vs. Mehrwertsteuer: der Unterschied

USt und MwSt meinen im Alltag dieselbe Steuer. „Umsatzsteuer“ ist der gesetzliche Begriff. „Mehrwertsteuer“ erklärt, warum der Vorsteuerabzug die Belastung über die Lieferkette verteilt.

Ein System, zwei Perspektiven

  • Umsatzsteuer ist der Rechtsbegriff des Umsatzsteuergesetzes.
  • Mehrwertsteuer ist die verbreitete Bezeichnung für das wirtschaftliche Prinzip der Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug.

Ein Unternehmer berechnet Umsatzsteuer auf seine steuerpflichtigen Ausgangsumsätze. Soweit die Voraussetzungen des § 15 UStG erfüllt sind, zieht er die ihm von anderen Unternehmern berechnete Steuer als Vorsteuer ab. Dadurch entspricht die Zahllast einer Stufe wirtschaftlich häufig der Steuer auf ihren Wertschöpfungsbeitrag.

Netto, Umsatzsteuer und Brutto

Bei 19 % und einem Nettopreis von 500,00 EUR entstehen 95,00 EUR Umsatzsteuer. Der Bruttopreis beträgt 595,00 EUR. Wichtig: Die 95,00 EUR sind 19 % des Nettobetrags, nicht 19 % des Bruttopreises. Im Bruttobetrag beträgt der Steueranteil 95 / 595, also rund 15,97 %.

Für den ermäßigten Satz gilt entsprechend: 100,00 EUR netto plus 7,00 EUR Umsatzsteuer ergeben 107,00 EUR brutto. Aus einem Bruttopreis lässt sich die enthaltene Steuer mit Brutto × 19 / 119 beziehungsweise Brutto × 7 / 107 herausrechnen.

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Beispiel einer Lieferkette

StufeNettoverkaufUSt 19 %Vorsteuer aus VorstufeZahllast
Rohstoffbetrieb100 EUR19 EUR0 EUR19 EUR
Hersteller300 EUR57 EUR19 EUR38 EUR
Händler500 EUR95 EUR57 EUR38 EUR

Die Zahllasten summieren sich auf 95 EUR. Das entspricht der Umsatzsteuer auf den letzten Nettopreis von 500 EUR. Der Endkunde zahlt 595 EUR brutto und kann als Verbraucher keine Vorsteuer abziehen.

Wann das vereinfachte Bild nicht reicht

Vorsteuerabzug und Steuerlast sind nicht in jedem Fall neutral. Ausnahmen bestehen unter anderem bei:

  • steuerfreien Umsätzen ohne Vorsteuerabzug,
  • der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG,
  • privater oder gemischter Verwendung,
  • fehlenden materiellen oder formellen Voraussetzungen,
  • besonderen Besteuerungsverfahren und unrichtigen Steuerausweisen.

Auch der Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikumsätze ist keine Kleinunternehmerbefreiung: Der Umsatz bleibt steuerbar, wird aber mit 0 % besteuert.

Amtliche Quellen

Fachlich geprüft am 14.07.2026. Die Darstellung erläutert das Grundprinzip und ersetzt keine Einzelfallprüfung.

Häufig gestellte Fragen

Sind Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer dasselbe?
Im deutschen Alltag bezeichnen beide Wörter dieselbe Steuer. Umsatzsteuer ist der Begriff des UStG. Mehrwertsteuer beschreibt das wirtschaftliche System, in dem Unternehmer unter den gesetzlichen Voraussetzungen Vorsteuer abziehen.
Sind 19 % eines Bruttopreises Umsatzsteuer?
Nein. Der Steuersatz wird auf die Bemessungsgrundlage, bei einem einfachen Nettopreis also auf den Nettobetrag, angewandt. Bei 119 EUR brutto sind 19 EUR Steuer enthalten; das sind 19 % von 100 EUR netto, aber rund 15,97 % des Bruttopreises.
Kann jeder Unternehmer Vorsteuer abziehen?
Nein. Der Vorsteuerabzug setzt unter anderem eine Leistung für das Unternehmen und die gesetzlichen Nachweise voraus. Bei steuerfreien Ausgangsumsätzen, Kleinunternehmern oder privater Verwendung kann er ausgeschlossen oder begrenzt sein.
Ist 0 % dasselbe wie steuerfrei?
Nein. Ein Umsatz mit Nullsteuersatz bleibt steuerbar und wird mit 0 % besteuert. Eine Steuerbefreiung folgt einem anderen Tatbestand und kann andere Folgen für den Vorsteuerabzug haben.