Rentenerhöhung Juli 2026: +4,24 % im Vergleich
Zum 1. Juli 2026 wurde der aktuelle Rentenwert von 40,79 EUR auf 42,52 EUR angehoben. Das entspricht 4,24 % und einem Unterschied von 1,73 EUR je persönlichem Entgeltpunkt im Standardfall. Dieser Ratgeber zeigt gezielt den Vorher-nachher-Effekt; Gültigkeitszeiträume und historische Werte stehen in der Referenz zum aktuellen Rentenwert.
Die Änderung zum 1. Juli 2026
| Kennzahl | Bis 30.06.2026 | Seit 01.07.2026 | Unterschied |
|---|---|---|---|
| Aktueller Rentenwert | 40,79 EUR | 42,52 EUR | +1,73 EUR / +4,24 % |
| 45 Punkte, Standardfall | 1.835,55 EUR | 1.913,40 EUR | +77,85 EUR brutto |
Die Verordnung ist verkündet und seit 1. Juli 2026 in Kraft. Der von der Deutschen Rentenversicherung ausgewiesene Wert von 42,52 EUR gilt vom 01.07.2026 bis 30.06.2027.
Brutto-Plus nach Zahl der Entgeltpunkte
Die Beispiele halten persönliche Entgeltpunkte und Rentenartfaktor konstant. Dadurch lässt sich ausschließlich der Effekt des geänderten Rentenwerts vergleichen:
| Persönliche Entgeltpunkte | Vorher: 40,79 EUR | Seit Juli: 42,52 EUR | Monatliches Plus |
|---|---|---|---|
| 35 | 1.427,65 EUR | 1.488,20 EUR | 60,55 EUR |
| 40 | 1.631,60 EUR | 1.700,80 EUR | 69,20 EUR |
| 45 | 1.835,55 EUR | 1.913,40 EUR | 77,85 EUR |
| 60 | 2.447,40 EUR | 2.551,20 EUR | 103,80 EUR |
Rechenweg für das Plus: persönliche Entgeltpunkte × 1,73 EUR × Rentenartfaktor. Bei Zu- oder Abschlägen sind die persönlichen Entgeltpunkte entsprechend verändert; deshalb kann der individuelle Betrag abweichen.
👴Rente mit 42,52 EUR berechnenBrutto ist nicht netto
Der aktuelle Rentenwert ist ein Faktor der gesetzlichen Bruttorente. Wie viel nach Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie gegebenenfalls Einkommensteuer verbleibt, lässt sich nicht mit einem pauschalen Prozentsatz zuverlässig bestimmen. Die Tabelle enthält deshalb bewusst keine Nettowerte.
Was sich durch die Anpassung nicht ändert
- Bereits erworbene persönliche Entgeltpunkte werden durch die Rentenwertänderung nicht neu berechnet.
- Rentenartfaktor sowie individuelle Zu- oder Abschläge bleiben eigene Bestandteile der Rentenberechnung.
- Die Beispiele sind keine Prognose zusätzlicher künftiger Entgeltpunkte und keine Aussage zur persönlichen Nettorente.
Quellen und Einordnung
- Deutsche Rentenversicherung — aktueller Rentenwert und Gültigkeitszeitraum
- BMAS — Rentenwertbestimmungsverordnung 2026
- § 64 SGB VI — Rentenformel
Stand der Prüfung: 14. Juli 2026. Die Beispiele sind vereinfachte Bruttorechnungen und ersetzen keine Rentenauskunft oder Beratung. Maßgeblich sind der persönliche Versicherungsverlauf und der Rentenbescheid.