Rentenwert 2026: 42,52 EUR seit 1. Juli
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 EUR. Die Deutsche Rentenversicherung führt diesen bundeseinheitlichen Wert für den Zeitraum bis 30. Juni 2027. Diese Seite dient als kompakte Referenz zu Gültigkeit, Rentenformel und historischen Vergleichswerten; die konkrete Veränderung gegenüber dem ersten Halbjahr erklärt der Ratgeber zur Rentenerhöhung im Juli 2026.
Welcher Rentenwert gilt wann?
| Zeitraum | Aktueller Rentenwert | 45 Punkte, Standardfall |
|---|---|---|
| 01.07.2025–30.06.2026 | 40,79 EUR | 1.835,55 EUR brutto |
| 01.07.2026–30.06.2027 | 42,52 EUR | 1.913,40 EUR brutto |
Die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 wurde verkündet und trat am 1. Juli 2026 in Kraft. Die Änderung von 40,79 EUR auf 42,52 EUR entspricht rechnerisch 4,24 %.
Was der aktuelle Rentenwert in der Rentenformel bedeutet
Nach § 64 SGB VI ergibt sich der Monatsbetrag einer Rente aus:
persönliche Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert
Der Zugangsfaktor ist bereits Bestandteil der persönlichen Entgeltpunkte. Der Rentenartfaktor hängt von der Rentenart ab. Deshalb bedeutet „ein Entgeltpunkt ist 42,52 EUR wert“ nur für den Standardfall mit Zugangsfaktor und Rentenartfaktor von jeweils 1,0 genau 42,52 EUR monatliche Bruttorente.
Beispiel: 40 persönliche Entgeltpunkte × 1,0 × 42,52 EUR = 1.700,80 EUR brutto im Monat.
👴Rente mit aktuellem Wert berechnenHistorische Vergleichswerte
Die Tabelle zeigt den jeweils ab Juli geltenden West-Wert bis zur Angleichung und danach den bundeseinheitlichen aktuellen Rentenwert. Sie dient der zeitlichen Einordnung, nicht als Prognose.
| Gültig ab | Rentenwert |
|---|---|
| 01.07.2022 | 36,02 EUR (West) |
| 01.07.2023 | 37,60 EUR |
| 01.07.2024 | 39,32 EUR |
| 01.07.2025 | 40,79 EUR |
| 01.07.2026 | 42,52 EUR |
Bundeseinheitlicher Wert seit Juli 2023
Seit dem 1. Juli 2023 gibt es keinen getrennten aktuellen Rentenwert Ost mehr. Gleiche persönliche Entgeltpunkte und derselbe Rentenartfaktor führen damit bundesweit zum gleichen rechnerischen Monatsbetrag.
Quellen und Einordnung
- Deutsche Rentenversicherung — aktuelle Rentenwerte und Gültigkeitszeiträume
- BMAS — Rentenwertbestimmungsverordnung 2026
- § 64 SGB VI — Rentenformel
Stand der Prüfung: 14. Juli 2026. Die Beispiele sind vereinfachte Bruttorechnungen. Sie ersetzen weder eine Rentenauskunft noch die Prüfung des persönlichen Versicherungsverlaufs; Rentenart, Zu- oder Abschläge, Sozialabgaben und Steuer können das Ergebnis verändern.