Gewerbesteuer-Hinzurechnungen 2026

Berechnen Sie die Hinzurechnungen nach §8 Nr. 1 GewStG — Zinsen, Mieten, Lizenzen — und sehen Sie, wie stark Ihre Gewerbesteuer-Mehrbelastung ausfaellt.

Finanzierungsanteile (Jahreswerte)

Wie Hinzurechnungen wirken

Die Gewerbesteuer soll den tatsaechlichen Gewerbeertrag belasten. Weil Zinsen und Mieten den Gewinn (und damit die Bemessungsgrundlage) mindern, korrigiert §8 Nr. 1 GewStG das teilweise: bestimmte Finanzierungsaufwendungen werden mit festen Prozentsaetzen wieder hinzugerechnet.

Rechenweg: Zinsen x 1,0 + Miete beweglich x 0,2 + Miete unbeweglich x 0,5 + Lizenzen x 0,25 = Summe. Davon werden 200.000 EUR Freibetrag abgezogen; der Rest wird mit 25 % multipliziert und dem Gewerbeertrag zugerechnet.

Beispiel: Ein Einzelhaendler zahlt 250.000 EUR Miete fuer sein Ladenlokal und 60.000 EUR Zinsen fuer ein Warenlager-Darlehen. Anteile: 250.000 x 0,5 = 125.000 + 60.000 x 1,0 = 60.000 = 185.000 EUR. Liegt unter dem Freibetrag — keine Hinzurechnung.

Zur vollstaendigen Gewerbesteuer-Berechnung (Messzahl, Freibetrag, Anrechnung auf ESt nach §35) verwenden Sie unseren Basis-Rechner.

Haufig gestellte Fragen

Was sind Hinzurechnungen nach §8 Nr. 1 GewStG?
Bestimmte Finanzierungsaufwendungen — Zinsen, Mieten und Lizenzgebuehren — werden dem Gewerbeertrag teilweise wieder hinzugerechnet, weil sie sonst die Gewerbesteuerbasis zu stark mindern wuerden. Die Hinzurechnungen wirken nur, soweit die Summe der Anteile den Freibetrag von 200.000 EUR uebersteigt.
Welche Anteile werden hinzugerechnet?
Zinsen: 100 %, Mieten/Leasing fuer bewegliche Wirtschaftsgueter: 20 %, Mieten/Pacht fuer unbewegliche Wirtschaftsgueter (Gebaeude): 50 %, Lizenzgebuehren und Konzessionen: 25 %. Auf die Summe wird der Freibetrag von 200.000 EUR abgezogen, und der Ueberschuss zu 25 % dem Gewerbeertrag hinzugerechnet.
Wann wirkt sich die Hinzurechnung steuerlich aus?
Erst wenn die Summe der relevanten Finanzierungsanteile den Freibetrag von 200.000 EUR uebersteigt, schlaegt die Hinzurechnung durch. Liegt die Summe darunter, gibt es keine Hinzurechnung. Diese Schwelle erreichen meist nur Unternehmen mit hohen Mieten oder umfangreicher Fremdfinanzierung.
Gilt die Regel fuer alle Rechtsformen?
Ja, sie gilt fuer Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften gleichermassen. Der Unterschied liegt nur beim Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 EUR: Den haben nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften, nicht aber Kapitalgesellschaften.

Ahnliche Rechner

Ratgeber zum Thema

Alle Angaben ohne Gewahr. Stand: Mai 2026.