Gewerbesteuer-Hinzurechnungen 2026
Berechnen Sie die Hinzurechnungen nach §8 Nr. 1 GewStG — Zinsen, Mieten, Lizenzen — und sehen Sie, wie stark Ihre Gewerbesteuer-Mehrbelastung ausfaellt.
Wie Hinzurechnungen wirken
Die Gewerbesteuer soll den tatsaechlichen Gewerbeertrag belasten. Weil Zinsen und Mieten den Gewinn (und damit die Bemessungsgrundlage) mindern, korrigiert §8 Nr. 1 GewStG das teilweise: bestimmte Finanzierungsaufwendungen werden mit festen Prozentsaetzen wieder hinzugerechnet.
Rechenweg: Zinsen x 1,0 + Miete beweglich x 0,2 + Miete unbeweglich x 0,5 + Lizenzen x 0,25 = Summe. Davon werden 200.000 EUR Freibetrag abgezogen; der Rest wird mit 25 % multipliziert und dem Gewerbeertrag zugerechnet.
Beispiel: Ein Einzelhaendler zahlt 250.000 EUR Miete fuer sein Ladenlokal und 60.000 EUR Zinsen fuer ein Warenlager-Darlehen. Anteile: 250.000 x 0,5 = 125.000 + 60.000 x 1,0 = 60.000 = 185.000 EUR. Liegt unter dem Freibetrag — keine Hinzurechnung.
Zur vollstaendigen Gewerbesteuer-Berechnung (Messzahl, Freibetrag, Anrechnung auf ESt nach §35) verwenden Sie unseren Basis-Rechner.
Haufig gestellte Fragen
Was sind Hinzurechnungen nach §8 Nr. 1 GewStG?
Welche Anteile werden hinzugerechnet?
Wann wirkt sich die Hinzurechnung steuerlich aus?
Gilt die Regel fuer alle Rechtsformen?
Ahnliche Rechner
Ratgeber zum Thema
Alle Angaben ohne Gewahr. Stand: Mai 2026.