Kindesunterhalt 2026: Düsseldorfer Tabelle erklärt

Die Düsseldorfer Tabelle ist das zentrale Instrument zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Wir erklären, wie Sie den Unterhaltsbetrag 2026 korrekt ermitteln und welche Faktoren die Höhe beeinflussen.

Aufbau der Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit den übrigen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages veröffentlicht. Obwohl sie kein Gesetz ist, wird sie von allen Familiengerichten als verbindliche Richtlinie angewandt.

Die Tabelle ist als Matrix aufgebaut mit 15 Einkommensgruppen in den Zeilen und 4 Altersstufen in den Spalten:

  • Altersstufe 0: 0 bis 5 Jahre
  • Altersstufe 1: 6 bis 11 Jahre
  • Altersstufe 2: 12 bis 17 Jahre
  • Altersstufe 3: ab 18 Jahre

Die Einkommensgruppen beginnen bei einem bereinigten Nettoeinkommen bis 2.100 EUR (Gruppe 1, entspricht dem Mindestunterhalt) und reichen bis über 11.200 EUR (Gruppe 15). Für darüber liegende Einkommen ist eine individuelle Berechnung erforderlich.

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Bereinigtes Nettoeinkommen berechnen

Ausgangspunkt ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das bereinigte Nettoeinkommen. Dazu wird vom Nettoeinkommen eine Reihe von Abzügen vorgenommen:

  • Berufsbedingte Aufwendungen: Pauschal 5 % des Nettoeinkommens (mindestens 50 EUR, maximal 150 EUR monatlich) oder die tatsächlichen höheren Kosten
  • Vorrangige Unterhaltspflichten: Bereits gezahlter Unterhalt an vorrangig Berechtigte
  • Schuldenbereinigung: Bestimmte ehebedingte Verbindlichkeiten oder Darlehensraten
  • Kinderbetreuungskosten: Soweit beruflich veranlasst

Auch Überstundenvergütungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Boni fließen in die Berechnung ein. Steuererstattungen werden auf zwölf Monate umgelegt.

Kindergeldanrechnung

Das Kindergeld wird auf den Unterhaltsbedarf angerechnet, allerdings unterschiedlich je nach Alter des Kindes:

  • Minderjährige Kinder: Das Kindergeld (2026: 259 EUR) wird hälftig angerechnet. Der Zahlbetrag ergibt sich aus dem Tabellenbetrag abzüglich 129,50 EUR.
  • Volljährige Kinder: Das Kindergeld wird vollständig (259 EUR) auf den Unterhaltsbedarf angerechnet, da es direkt an das Kind ausgezahlt wird.

Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen

Der Unterhaltspflichtige muss nicht bis auf das Existenzminimum herunter zahlen. Der Selbstbehalt schützt sein eigenes Existenzminimum:

  • Erwerbstätige: 1.370 EUR monatlich gegenüber minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern
  • Nicht-Erwerbstätige: 1.120 EUR monatlich
  • Gegenüber volljährigen Kindern: 1.650 EUR (angemessener Selbstbehalt)

Im Selbstbehalt sind Wohnkosten von 520 EUR (Erwerbstätige) bzw. 490 EUR (Nicht-Erwerbstätige) enthalten. Bei höheren Wohnkosten kann der Selbstbehalt angepasst werden.

Herabstufung bei mehreren Kindern

Die Düsseldorfer Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt (typischerweise ein Kind und ein geschiedener Ehepartner). Sind mehr als zwei Personen unterhaltsberechtigt, kann eine Herabstufung in eine niedrigere Einkommensgruppe erfolgen. Umgekehrt kann bei nur einem Unterhaltsberechtigten eine Höherstufung angemessen sein. In der Regel wird pro zusätzlichem Berechtigten um eine Gruppe herabgestuft.

Praktisches Rechenbeispiel

Ein erwerbstätiger Vater mit einem bereinigten Nettoeinkommen von 3.200 EUR hat ein 8-jähriges Kind (Altersstufe 1) und zahlt Unterhalt:

Einordnung: Einkommensgruppe 4 (2.901–3.300 EUR), Altersstufe 1 (6–11 Jahre)

Angenommener Tabellenbetrag: 579 EUR

Kindergeldanrechnung: 579 EUR − 129,50 EUR = 449,50 EUR Zahlbetrag

Prüfung Selbstbehalt: 3.200 EUR − 449,50 EUR = 2.750,50 EUR verbleibendes Einkommen — deutlich über dem Selbstbehalt von 1.370 EUR. Der volle Unterhalt ist zu leisten.

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Fazit

Die Düsseldorfer Tabelle bietet eine klare Orientierung für den Kindesunterhalt, doch die korrekte Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens und die Berücksichtigung aller Faktoren erfordern Sorgfalt. Nutzen Sie unseren Unterhaltsrechner für eine schnelle Ersteinschätzung und lassen Sie sich bei komplexen Fällen anwaltlich beraten.

Haufig gestellte Fragen

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die den monatlichen Kindesunterhalt festlegt. Sie wird regelmäßig aktualisiert und von allen Familiengerichten in Deutschland als Orientierung herangezogen. Die Tabelle enthält 15 Einkommensgruppen und 4 Altersstufen.
Wie wird das Kindergeld beim Unterhalt angerechnet?
Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld hälftig angerechnet: Bei 259 EUR Kindergeld werden 129,50 EUR vom Tabellenbetrag abgezogen. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld vollständig (259 EUR) auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
Was ist der Selbstbehalt und wie hoch ist er 2026?
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen zum eigenen Lebensunterhalt verbleiben muss. Er beträgt 2026 für Erwerbstätige 1.370 EUR und für Nicht-Erwerbstätige 1.120 EUR monatlich gegenüber minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern.
Was passiert, wenn das Einkommen nicht für den vollen Unterhalt reicht?
Reicht das Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts nicht für den vollen Tabellenunterhalt, wird eine Mangelfallberechnung durchgeführt. Der verfügbare Betrag wird dann anteilig auf alle unterhaltsberechtigten Kinder verteilt. Minderjährige Kinder haben dabei Vorrang vor volljährigen.