Konzernklausel §6a GrEStG: Steuerneutrale Umstrukturierung
Wenn Konzerne ihre internen Strukturen umbauen — Gesellschaften verschmelzen, aufspalten oder Geschaftsbereiche ausgliedern —, kann dabei auch Grundvermogen den Rechtstrager wechseln. Ohne besondere Regelung wurde jede solche Ubertragung Grunderwerbsteuer auslosen. Die Konzernklausel des §6a GrEStG verhindert dies unter strengen Voraussetzungen.
Zweck der Konzernklausel
Die Konzernklausel wurde eingefuhrt, um wirtschaftlich neutrale Umstrukturierungen innerhalb eines Konzerns nicht mit Grunderwerbsteuer zu belasten. Der Gedanke dahinter: Wenn ein Grundstuck lediglich von einer Konzerntochter auf eine andere Konzerntochter desselben Mutterunternehmens ubergeht, andert sich am wirtschaftlichen Eigentumer — dem Konzern insgesamt — nichts. Eine Besteuerung ware daher systemfremd.
Ohne die Konzernklausel wurden notwendige betriebswirtschaftliche Reorganisationen durch die GrESt-Belastung erheblich erschwert oder ganz verhindert. Bei einer Immobilie im Wert von 10 Millionen EUR in Brandenburg (6,5 %) wurde eine konzerninterne Umstrukturierung allein durch die GrESt mit 650.000 EUR belastet.
Voraussetzung 1: Herrschendes und abhangiges Unternehmen
Die Konzernklausel setzt ein Verhaltnis von herrschendem Unternehmen und abhangiger Gesellschaft voraus. Das herrschende Unternehmen muss an der Umstrukturierung direkt oder indirekt beteiligt sein.
Als herrschendes Unternehmen kommen in Betracht:
- Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, SE)
- Personengesellschaften (KG, OHG, GmbH & Co. KG)
- Einzelunternehmer — wie der BFH in jungerer Rechtsprechung bestatigt hat
- Stiftungen und andere rechtsfahige Einheiten
Eine Gesellschaft gilt als abhangig, wenn das herrschende Unternehmen zu mindestens 95 % unmittelbar oder mittelbar an ihr beteiligt ist. Bei mittelbarer Beteiligung uber Zwischengesellschaften muss jede Stufe der Beteiligungskette mindestens 95 % betragen.
Voraussetzung 2: Die Behaltefristen
Zusatzlich zur Beteiligungsquote muss die 95%-Beteiligung uber bestimmte Zeitraume ununterbrochen bestehen. §6a GrEStG verlangt eine funfjahrige Vor- und Nachbehaltensfrist:
- Vorbehaltensfrist: Die 95%-Beteiligung muss mindestens funf Jahre vor der Umstrukturierung bestanden haben
- Nachbehaltensfrist: Die 95%-Beteiligung muss mindestens funf Jahre nach der Umstrukturierung bestehen bleiben
Wird eine der beiden Fristen verletzt — etwa weil die Muttergesellschaft innerhalb von funf Jahren nach der Umstrukturierung Anteile an der Tochter verkauft —, entfallt die Steuerbefreiung ruckwirkend. Die Grunderwerbsteuer wird dann nachtraglich festgesetzt.
🏠 GrESt jetzt berechnenBegunstigte Umwandlungsvorgange
Die Konzernklausel gilt nur fur Umwandlungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes (UmwG). Begunstigt sind insbesondere:
| Umwandlungsart | Beschreibung | Begunstigt? |
|---|---|---|
| Verschmelzung | Zwei Gesellschaften fusionieren zu einer | Ja |
| Aufspaltung | Eine Gesellschaft wird in mehrere aufgeteilt | Ja |
| Abspaltung | Ein Teil wird auf eine bestehende Gesellschaft ubertragen | Ja |
| Ausgliederung | Ein Teilbetrieb wird in eine neue Tochter eingebracht | Ja |
| Grundstuckskauf | Direkter Kauf eines Grundstucks im Konzern | Nein |
| Anteilskauf | Kauf von Gesellschaftsanteilen | Nein |
Wichtig: Reine Kaufvertrage — auch zwischen Konzerngesellschaften — sind nicht durch §6a begunstigt. Die Konzernklausel greift nur bei Umwandlungen im formalen Sinne des UmwG.
Praxisbeispiel: Ausgliederung mit Immobilie
Die Holding H GmbH halt 100 % der Anteile an der Produktions-GmbH A. Gesellschaft A besitzt einen Firmenstandort in Hessen (Grundstuckswert: 5 Millionen EUR). Die Holding mochte den Standort in eine neue Immobiliengesellschaft B GmbH ausgliedern, um die Immobilienverwaltung zu zentralisieren.
- Beteiligung: H halt 100 % an A und wird 100 % an B halten — Voraussetzung erfullt
- Vorbehaltensfrist: H halt die Anteile an A seit 8 Jahren — erfullt
- Umwandlungsform: Ausgliederung nach §123 Abs. 3 UmwG — begunstigt
- Ergebnis: Keine Grunderwerbsteuer. Ohne §6a ware die GrESt 5.000.000 x 6,0 % = 300.000 EUR
Voraussetzung: Die Holding muss die 95%-Beteiligung an B fur mindestens funf weitere Jahre halten. Verkauft sie Anteile an B innerhalb dieser Nachbehaltensfrist, wird die GrESt ruckwirkend fallig.
🏢 Gewerbesteuer berechnenAbgrenzung zu §§5 und 6 GrEStG
Neben der Konzernklausel existieren mit §§5 und 6 GrEStG weitere Befreiungstatbestande fur Personengesellschaften. Diese betreffen Ubertragungen zwischen einem Gesellschafter und seiner Personengesellschaft. Allerdings basieren §§5 und 6 auf dem Prinzip der Gesamthand, das durch das MoPeG zum 1. Januar 2024 abgeschafft wurde.
Die rettende Fiktion des §24 GrEStG halt diese Befreiungen noch bis zum 31. Dezember 2026 am Leben. Danach droht fur Personengesellschaften eine erhebliche Besteuerungslucke, sofern der Gesetzgeber keine Nachfolgeregelung schafft. Die Konzernklausel (§6a) ist von dieser Problematik nicht betroffen, da sie auf dem Umwandlungsgesetz basiert.
Fazit: Unverzichtbar fur Konzernumstrukturierungen
Die Konzernklausel des §6a GrEStG ist ein unverzichtbares Instrument fur die steuerneutrale Reorganisation von Unternehmensgruppen. Die Voraussetzungen sind jedoch streng: Eine Beteiligung von mindestens 95 %, funfjahrige Vor- und Nachbehaltefristen und die Beschrankung auf Umwandlungen nach dem UmwG lassen wenig Spielraum. Die ruckwirkende Besteuerung bei Verstoss gegen die Nachbehaltensfrist macht eine sorgfaltige Planung und langfristige Betrachtung zwingend notwendig. Unternehmen sollten die Auswirkungen jeder geplanten Umstrukturierung auf die GrESt im Vorfeld prufen.