Grunderwerbsteuer bei Erbschaft und Schenkung
Wer ein Grundstuck erbt oder geschenkt bekommt, muss keine Grunderwerbsteuer zahlen. So weit die Grundregel. Doch die Abgrenzung zur Erbschaftsteuer, die Behandlung von gemischten Schenkungen und Ubertragungen mit Auflagen erfordern genaues Hinsehen. Dieser Ratgeber erklart die Zusammenhange zwischen GrESt und ErbStG bei Immobilienvermogen.
Die Grundregel: ยง3 Nr. 2 GrEStG
Das Grunderwerbsteuergesetz befreit in ยง3 Nr. 2 GrEStG zwei Kategorien von Erwerbsvorgangen vollstandig von der Grunderwerbsteuer:
- Erwerbe von Todes wegen: Erbschaften, Vermachtnisse, Pflichtteilserfullungen und Schenkungen auf den Todesfall
- Schenkungen unter Lebenden: Unentgeltliche Grundstucksubertragungen im Sinne des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes
Der Zweck dieser Befreiung ist die Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Erbschaften und Schenkungen unterliegen bereits der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nach dem ErbStG. Wurde zusatzlich die Grunderwerbsteuer greifen, ware die kumulative Belastung fur die Empfanger wirtschaftlich nicht tragbar.
Entscheidend ist: Die GrESt-Befreiung gilt unbegrenzt โ unabhangig vom Wert der Immobilie und unabhangig davon, ob tatsachlich Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfallt. Auch wenn die personlichen Freibetrage im ErbStG (z. B. 400.000 EUR pro Kind, 500.000 EUR fur Ehegatten) dazu fuhren, dass faktisch keine Erbschaftsteuer zu zahlen ist, bleibt die GrESt-Befreiung bestehen.
Erbschaft: Automatische GrESt-Freiheit
Beim Erbfall geht das Grundstuck kraft Gesetzes auf den Erben uber (Universalsukzession nach ยง1922 BGB). Es bedarf keines Kaufvertrags und keiner separaten Ubertragung. Der Erbe wird automatisch Eigentumer โ die Grundbuchberichtigung ist lediglich deklaratorisch.
Fur die Grunderwerbsteuer ist dieser Vorgang vollstandig steuerfrei. Das gilt unabhangig davon, ob:
- Ein oder mehrere Erben das Grundstuck erhalten
- Das Grundstuck Teil einer Erbengemeinschaft wird
- Ein Vermachtnis (Einzelzuwendung) vorliegt
- Die Pflichtteilserfullung uber ein Grundstuck erfolgt
Auch die spatere Aufteilung des Nachlasses unter Miterben ist nach ยง3 Nr. 3 GrEStG steuerfrei, sofern ein Miterbe ein Grundstuck aus dem Nachlass erwirbt, um die Erbengemeinschaft aufzulosen.
๐ Erbschaftsteuer berechnenSchenkung: Unentgeltlichkeit als Voraussetzung
Bei Schenkungen unter Lebenden ist die Steuerbefreiung an die Unentgeltlichkeit gebunden. Der Schenker ubertragt das Grundstuck freiwillig und ohne Gegenleistung. In diesem Fall fallt keine GrESt an โ stattdessen greift gegebenenfalls die Schenkungsteuer.
Die Abgrenzung ist in der Praxis nicht immer einfach. Entscheidend ist, ob der Erwerber eine wirtschaftliche Gegenleistung erbringt. Keine Gegenleistung im steuerlichen Sinne sind:
- Ein Niessbrauch, den sich der Schenker vorbehalt (kein Entgelt des Beschenkten)
- Ein Wohnrecht zugunsten des Schenkers
- Moralische Verpflichtungen oder familiare Erwartungen
Gemischte Schenkungen: Wenn Teilentgelt gezahlt wird
Besonders komplex wird es bei teilentgeltlichen Ubertragungen โ sogenannten gemischten Schenkungen. Sie liegen vor, wenn der Erwerber zwar nicht den vollen Marktwert zahlt, aber eine Gegenleistung erbringt, die uber eine symbolische Summe hinausgeht.
Typische Falle in der Praxis:
- Ubernahme einer Restschuld: Die Eltern schenken das Haus an die Tochter, die dafur die noch bestehende Hypothek von 80.000 EUR ubernimmt
- Gleichstellungsgeld: Ein Kind erhalt das Grundstuck und zahlt dem Geschwisterkind eine Ausgleichszahlung
- Leibrente: Der Erwerber zahlt dem Schenker eine monatliche Rente
Bei gemischten Schenkungen gilt eine Aufteilung:
- Der entgeltliche Teil (die Gegenleistung) kann Grunderwerbsteuer auslosen
- Der unentgeltliche Teil (die Differenz zum Verkehrswert) unterliegt der Schenkungsteuer
Allerdings greift auch hier die Befreiung nach ยง3 Nr. 6 GrEStG, wenn die Ubertragung zwischen Verwandten in gerader Linie erfolgt. Der Verkauf einer Immobilie von Eltern an Kinder unter Marktwert ist daher in der Praxis haufig vollstandig GrESt-frei โ unabhangig davon, ob ein Teilentgelt gezahlt wird.
Schenkung mit Auflagen: Wann GrESt doch fallig wird
Ein besonderer Fallstrick sind Schenkungen unter Auflagen. Verpflichtet der Schenker den Beschenkten zu einer Leistung โ etwa zur Zahlung eines Geldbetrags an einen Dritten oder zur Duldung eines Rechts โ, kann die Auflage als Gegenleistung gewertet werden.
Beispiel: Ein Vater schenkt seinem Sohn ein Mehrfamilienhaus unter der Auflage, der Schwester 150.000 EUR zu zahlen. Der Wert der Auflage (150.000 EUR) kann als entgeltlicher Teil der Ubertragung die Grunderwerbsteuer auslosen โ es sei denn, die familienrechtliche Befreiung (ยง3 Nr. 6 GrEStG, gerade Linie) greift.
๐ GrESt jetzt berechnenAbgrenzung: GrESt vs. Erbschaftsteuer
| Merkmal | Grunderwerbsteuer | Erbschaft-/Schenkungsteuer |
|---|---|---|
| Steuergegenstand | Rechtsverkehr (Grundstucksubertragung) | Vermogenszufluss (Bereicherung) |
| Steuersatz | 3,5 - 6,5 % (je Bundesland) | 7 - 50 % (je Steuerklasse und Wert) |
| Freibetrage | Nur Freigrenze 2.500 EUR | Bis 500.000 EUR (Ehegatten) |
| Anwendbar bei Erbschaft | Nein (ยง3 Nr. 2 GrEStG) | Ja |
| Anwendbar bei Schenkung | Nein (ยง3 Nr. 2 GrEStG) | Ja |
Praxisbeispiel: Eltern ubertragen Haus an Kinder
Familie Schneider besitzt ein Einfamilienhaus in Hessen (GrESt-Satz: 6,0 %, Verkehrswert: 500.000 EUR). Die Eltern mochten das Haus auf ihre Tochter ubertragen. Drei Szenarien:
- Reine Schenkung: Keine GrESt (ยง3 Nr. 2 und Nr. 6 GrEStG). Schenkungsteuer: Freibetrag 400.000 EUR, steuerpflichtig 100.000 EUR, Steuersatz 11 % = 11.000 EUR SchSt
- Verkauf unter Wert (200.000 EUR): Keine GrESt dank ยง3 Nr. 6 (gerade Linie). Die Differenz zum Verkehrswert (300.000 EUR) unterliegt ggf. der Schenkungsteuer
- Verkauf an ein Geschwisterkind: Volle GrESt, da Seitenlinie. GrESt: 500.000 x 6,0 % = 30.000 EUR
Fazit: Klare Befreiung mit wenigen Fallstricken
Die Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erbschaft und Schenkung ist im deutschen Steuerrecht klar geregelt und breit angelegt. In der uberwiegenden Mehrzahl der Falle fallt bei unentgeltlichen Vermogensubertragungen und Erbfallen keine GrESt an. Aufmerksamkeit erfordern gemischte Schenkungen und Ubertragungen mit Auflagen, bei denen der entgeltliche Anteil die Steuerpflicht auslosen kann. Die Kombination mit der Befreiung fur Verwandte in gerader Linie (ยง3 Nr. 6 GrEStG) sorgt jedoch dafur, dass innerhalb der Familie fast immer eine vollstandige GrESt-Freiheit erreicht werden kann.