Gesetzliche Rente 2026: Entgeltpunkte, Rentenwert und Berechnung

Wie wird aus einem bestätigten Versicherungsverlauf ein monatlicher Bruttobetrag? Diese Seite erklärt die gesetzliche Rentenformel mit den für 2026 relevanten Standardwerten und zeigt, wo eine einfache Modellrechnung endet.

So funktioniert die gesetzliche Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung wird überwiegend im Umlageverfahren finanziert. Beiträge und Bundesmittel finanzieren laufende Leistungen; die individuelle Rentenhöhe folgt jedoch nicht direkt der Summe der eigenen eingezahlten Euro, sondern den rentenrechtlich festgestellten Zeiten und persönlichen Entgeltpunkten.

Für eine gewöhnliche versicherungspflichtige Beschäftigung beträgt der Beitragssatz 2026 18,6 %; Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen grundsätzlich jeweils 9,3 %. Sondergruppen und andere Versicherungswege können abweichen.

Die Rentenformel: EP × ZF × RAF × aRW

Die Höhe Ihrer monatlichen Rente ergibt sich aus einer festen Formel mit vier Faktoren:

Monatsbetrag = persönliche Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert

Persönliche Entgeltpunkte enthalten bereits die Multiplikation der Summe der Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor. Für die anschauliche Standarddarstellung kann die Formel daher auch als EP × ZF × RAF × aRW geschrieben werden.

  • EP (Entgeltpunkte): Punkte aus den im Versicherungskonto festgestellten Zeiten; Beschäftigungsentgelt ist nur ein möglicher Entstehungsweg.
  • ZF (Zugangsfaktor): Im unterstützten Fall einer Regelaltersrente an der maßgeblichen Regelaltersgrenze 1,0. Andere Rentenbeginne können nach § 77 SGB VI Zu- oder Abschläge auslösen.
  • RAF (Rentenartfaktor): Gesetzlicher Faktor der konkreten Rentenart; für Altersrenten beträgt er 1,0.
  • aRW (aktueller Rentenwert): Seit 1. Juli 2026: 42,52 EUR.
👴Rentenrechner nutzen

Was sind Entgeltpunkte?

Für rentenversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt zeigt die Deutsche Rentenversicherung folgende 2026er Standardrelation:

EP pro Jahr = Ihr Jahresbrutto ÷ Durchschnittsentgelt

Das vorläufige Durchschnittsentgelt beträgt 2026 51.944 EUR. Dieser Betrag ergibt im DRV-Beispiel genau 1,0000 EP; die Hälfte ergibt 0,5000 EP.

Die Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 EUR/Jahr begrenzt die Standardrechnung: 101.400 ÷ 51.944 = 1,9521 EP. Die frühere vereinfachte Aussage, das Doppelte des Durchschnittsentgelts ergebe 2,0 EP, übersah diese niedrigere Beitragsgrenze.

Die Einzelheiten und Sonderfälle sind im Entgeltpunkte-Ratgeber separat dokumentiert.

Der aktuelle Rentenwert: 42,52 EUR seit 1. Juli 2026

Der aktuelle Rentenwert (aRW) gibt den Monatswert eines persönlichen Entgeltpunkts bei Rentenartfaktor 1,0 an. Seit dem 1. Juli 2023 gilt er bundeseinheitlich. Der Wert von 40,79 EUR galt vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026.

Die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 ist verkündet und am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Der aktuelle Wert beträgt seitdem 42,52 EUR; er gilt nach der DRV-Wertetabelle bis 30. Juni 2027.

Rechenbeispiel: 40 Jahre durchschnittlich verdient

Ein Arbeitnehmer hat 40 Jahre lang ein Gehalt in Höhe des Durchschnittsentgelts verdient und geht mit 67 an der Regelaltersgrenze in Rente:

  • Entgeltpunkte: 40 EP (1,0 EP pro Jahr × 40 Jahre)
  • Zugangsfaktor: 1,0 (Regelaltersgrenze erreicht)
  • Rentenartfaktor: 1,0 (Altersrente)
  • Aktueller Rentenwert: 42,52 EUR

Monatsbetrag = 40 × 1,0 × 42,52 = 1.700,80 EUR brutto

Eine arithmetische Standardrente mit 45 persönlichen Entgeltpunkten und Rentenartfaktor 1,0 beträgt 1.913,40 EUR brutto. Ein pauschaler Nettobetrag ist daraus nicht ableitbar: Kranken- und Pflegeversicherung, Zuschläge, Kinderstatus, Steuer und weitere persönliche Merkmale fehlen.

💶Brutto Netto Rechner nutzen

Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze 2026

KennzahlWert 2026
Beitragssatz18,6 % (AN + AG je 9,3 %)
BBG monatlich8.450 EUR
BBG jährlich101.400 EUR
Maximaler AN-Beitrag/Monat785,85 EUR
Durchschnittsentgelt51.944 EUR/Jahr
Aktueller Rentenwert seit 01.07.202642,52 EUR

Seit 2025 gelten BBG und alle Rechengrößen bundeseinheitlich — die frühere Unterscheidung zwischen Ost und West ist aufgehoben. Der maximale Gesamtbeitrag liegt bei 1.571,70 EUR/Monat (8.450 × 18,6 %).

🐷Sparrechner nutzen

Amtliche Quellen

Fazit: Versicherungsverlauf statt Gehaltsversprechen

Entscheidend sind die von der Deutschen Rentenversicherung festgestellten persönlichen Entgeltpunkte und die Faktoren der konkreten Rentenart. Der Rentenrechner zeigt nur eine bestätigte Regelaltersrente in der allgemeinen Rentenversicherung mit Faktoren 1,0 und einer ausdrücklich gewählten 2026er Fortschreibung. Er ersetzt weder Kontenklärung noch Rentenauskunft.

Stand 14.07.2026. Brutto-Orientierung für den beschriebenen Standardfall; keine Kontenklärung, Anspruchs-, Netto-, Steuer-, Vorsorge- oder Rentenberatung.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird die gesetzliche Rente berechnet?
Der Monatsbetrag ergibt sich nach § 64 SGB VI aus persönlichen Entgeltpunkten × Rentenartfaktor × aktuellem Rentenwert. Der Zugangsfaktor wirkt bereits bei den persönlichen Entgeltpunkten. Im hier gezeigten Standardfall einer Regelaltersrente sind Zugangsfaktor und Rentenartfaktor 1,0; seit 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 EUR.
Was ist ein Entgeltpunkt wert?
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 EUR. Der zuvor geltende Wert von 40,79 EUR endete am 30. Juni 2026. Ein Entgeltpunkt führt nur bei Zugangsfaktor und Rentenartfaktor 1,0 zu genau 42,52 EUR monatlicher Bruttorente.
Wie viel Rente bekomme ich nach 40 Jahren?
Ein rein rechnerischer Standardfall mit 40 persönlichen Entgeltpunkten, Zugangsfaktor 1,0 und Rentenartfaktor 1,0 ergibt seit 1. Juli 2026 monatlich 40 × 42,52 = 1.700,80 EUR brutto. Reale Versicherungsverläufe, Rentenarten, Zu- oder Abschläge, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuer können das persönliche Ergebnis verändern.
Wie hoch ist der Rentenbeitrag 2026?
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2026 unverändert 18,6 % des Bruttogehalts, hälftig geteilt zwischen Arbeitnehmer (9,3 %) und Arbeitgeber (9,3 %). Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 8.450 EUR pro Monat (101.400 EUR/Jahr) — auf Einkommen darüber werden keine RV-Beiträge erhoben.
Sind die Renten in Ost und West noch unterschiedlich?
Nein. Seit dem 1. Juli 2023 gilt ein einheitlicher Rentenwert in Ost und West. Seit dem 1. Januar 2025 sind auch Beitragsbemessungsgrenze und alle Rechengrößen bundeseinheitlich. Für 2026 gibt es keinerlei Unterschiede mehr zwischen alten und neuen Bundesländern.