Gesetzliche Rente 2026: Entgeltpunkte, Rentenwert und Berechnung
Wie wird aus einem bestätigten Versicherungsverlauf ein monatlicher Bruttobetrag? Diese Seite erklärt die gesetzliche Rentenformel mit den für 2026 relevanten Standardwerten und zeigt, wo eine einfache Modellrechnung endet.
So funktioniert die gesetzliche Rente
Die gesetzliche Rentenversicherung wird überwiegend im Umlageverfahren finanziert. Beiträge und Bundesmittel finanzieren laufende Leistungen; die individuelle Rentenhöhe folgt jedoch nicht direkt der Summe der eigenen eingezahlten Euro, sondern den rentenrechtlich festgestellten Zeiten und persönlichen Entgeltpunkten.
Für eine gewöhnliche versicherungspflichtige Beschäftigung beträgt der Beitragssatz 2026 18,6 %; Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen grundsätzlich jeweils 9,3 %. Sondergruppen und andere Versicherungswege können abweichen.
Die Rentenformel: EP × ZF × RAF × aRW
Die Höhe Ihrer monatlichen Rente ergibt sich aus einer festen Formel mit vier Faktoren:
Monatsbetrag = persönliche Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert
Persönliche Entgeltpunkte enthalten bereits die Multiplikation der Summe der Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor. Für die anschauliche Standarddarstellung kann die Formel daher auch als EP × ZF × RAF × aRW geschrieben werden.
- EP (Entgeltpunkte): Punkte aus den im Versicherungskonto festgestellten Zeiten; Beschäftigungsentgelt ist nur ein möglicher Entstehungsweg.
- ZF (Zugangsfaktor): Im unterstützten Fall einer Regelaltersrente an der maßgeblichen Regelaltersgrenze 1,0. Andere Rentenbeginne können nach § 77 SGB VI Zu- oder Abschläge auslösen.
- RAF (Rentenartfaktor): Gesetzlicher Faktor der konkreten Rentenart; für Altersrenten beträgt er 1,0.
- aRW (aktueller Rentenwert): Seit 1. Juli 2026: 42,52 EUR.
Was sind Entgeltpunkte?
Für rentenversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt zeigt die Deutsche Rentenversicherung folgende 2026er Standardrelation:
EP pro Jahr = Ihr Jahresbrutto ÷ Durchschnittsentgelt
Das vorläufige Durchschnittsentgelt beträgt 2026 51.944 EUR. Dieser Betrag ergibt im DRV-Beispiel genau 1,0000 EP; die Hälfte ergibt 0,5000 EP.
Die Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 EUR/Jahr begrenzt die Standardrechnung: 101.400 ÷ 51.944 = 1,9521 EP. Die frühere vereinfachte Aussage, das Doppelte des Durchschnittsentgelts ergebe 2,0 EP, übersah diese niedrigere Beitragsgrenze.
Die Einzelheiten und Sonderfälle sind im Entgeltpunkte-Ratgeber separat dokumentiert.
Der aktuelle Rentenwert: 42,52 EUR seit 1. Juli 2026
Der aktuelle Rentenwert (aRW) gibt den Monatswert eines persönlichen Entgeltpunkts bei Rentenartfaktor 1,0 an. Seit dem 1. Juli 2023 gilt er bundeseinheitlich. Der Wert von 40,79 EUR galt vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026.
Die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 ist verkündet und am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Der aktuelle Wert beträgt seitdem 42,52 EUR; er gilt nach der DRV-Wertetabelle bis 30. Juni 2027.
Rechenbeispiel: 40 Jahre durchschnittlich verdient
Ein Arbeitnehmer hat 40 Jahre lang ein Gehalt in Höhe des Durchschnittsentgelts verdient und geht mit 67 an der Regelaltersgrenze in Rente:
- Entgeltpunkte: 40 EP (1,0 EP pro Jahr × 40 Jahre)
- Zugangsfaktor: 1,0 (Regelaltersgrenze erreicht)
- Rentenartfaktor: 1,0 (Altersrente)
- Aktueller Rentenwert: 42,52 EUR
Monatsbetrag = 40 × 1,0 × 42,52 = 1.700,80 EUR brutto
Eine arithmetische Standardrente mit 45 persönlichen Entgeltpunkten und Rentenartfaktor 1,0 beträgt 1.913,40 EUR brutto. Ein pauschaler Nettobetrag ist daraus nicht ableitbar: Kranken- und Pflegeversicherung, Zuschläge, Kinderstatus, Steuer und weitere persönliche Merkmale fehlen.
💶Brutto Netto Rechner nutzenBeitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze 2026
| Kennzahl | Wert 2026 |
|---|---|
| Beitragssatz | 18,6 % (AN + AG je 9,3 %) |
| BBG monatlich | 8.450 EUR |
| BBG jährlich | 101.400 EUR |
| Maximaler AN-Beitrag/Monat | 785,85 EUR |
| Durchschnittsentgelt | 51.944 EUR/Jahr |
| Aktueller Rentenwert seit 01.07.2026 | 42,52 EUR |
Seit 2025 gelten BBG und alle Rechengrößen bundeseinheitlich — die frühere Unterscheidung zwischen Ost und West ist aufgehoben. Der maximale Gesamtbeitrag liegt bei 1.571,70 EUR/Monat (8.450 × 18,6 %).
🐷Sparrechner nutzenAmtliche Quellen
- § 64 SGB VI — Rentenformel für den Monatsbetrag
- § 67 SGB VI — Rentenartfaktoren
- § 77 SGB VI — Zugangsfaktor
- Deutsche Rentenversicherung — 2026er Entgeltpunkte-Beispiele
- Deutsche Rentenversicherung — aktueller Rentenwert 42,52 EUR
- BMAS — Rentenwertbestimmungsverordnung 2026, in Kraft seit 01.07.2026
- § 3 SVBezGrV 2026 — vorläufiges Durchschnittsentgelt
- § 4 SVBezGrV 2026 — Beitragsbemessungsgrenze
Fazit: Versicherungsverlauf statt Gehaltsversprechen
Entscheidend sind die von der Deutschen Rentenversicherung festgestellten persönlichen Entgeltpunkte und die Faktoren der konkreten Rentenart. Der Rentenrechner zeigt nur eine bestätigte Regelaltersrente in der allgemeinen Rentenversicherung mit Faktoren 1,0 und einer ausdrücklich gewählten 2026er Fortschreibung. Er ersetzt weder Kontenklärung noch Rentenauskunft.
Stand 14.07.2026. Brutto-Orientierung für den beschriebenen Standardfall; keine Kontenklärung, Anspruchs-, Netto-, Steuer-, Vorsorge- oder Rentenberatung.