Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag beim Elterngeld

Der Geschwisterbonus erhöht den berechneten Elterngeldbetrag um 10 % mit einem Mindestzuschlag. Der Mehrlingszuschlag ist dagegen ein fester Betrag für das zweite und jedes weitere Kind der aktuellen Mehrlingsgeburt. Beide Regeln stehen in § 2a BEEG, können zusammenwirken und erhöhen die üblichen Mindest- und Höchstbeträge.

Geschwisterbonus: drei Haushaltskonstellationen

Die berechtigte Person muss mit den zu berücksichtigenden Kindern in einem Haushalt leben und die allgemeinen Betreuungsvoraussetzungen erfüllen. Neben dem Kind, für das Elterngeld beantragt wird, genügt eine der folgenden Konstellationen:

  • mindestens ein weiteres Kind, das noch nicht 3 Jahre alt ist;
  • mindestens zwei weitere Kinder, die beide noch nicht 6 Jahre alt sind;
  • mindestens ein weiteres Kind mit Behinderung, das noch nicht 14 Jahre alt ist; das Familienportal nennt hierfür einen Grad der Behinderung von mindestens 20.

Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege tritt an die Stelle des Alters grundsätzlich die Zeit seit Aufnahme in den Haushalt. Nach dem 14. Geburtstag kann ein Adoptivkind für diese Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Kinder der aktuellen Mehrlingsgeburt, für die sich das Elterngeld bereits durch den Mehrlingszuschlag erhöht, werden nicht zusätzlich als Geschwisterbonus-Kinder gezählt. Ein älteres qualifizierendes Geschwister kann den Bonus neben dem Mehrlingszuschlag auslösen.

Höhe und Ende des Geschwisterbonus

LeistungsartProzentMindestbonusGesamtspanne mit Bonus
Basiselterngeld10 %75,00 EUR375,00–1.980,00 EUR
ElterngeldPlus10 %37,50 EUR187,50–990,00 EUR

Nach der Bundesinformation wird der Geschwisterbonus zum letzten Mal in dem Lebensmonat des neuen Kindes gezahlt, in dem das ältere Geschwister die maßgebliche Altersgrenze erreicht. Die pauschale Aussage „bis zum Ende des Kalendermonats des Geburtstags“ ist für die lebensmonatsbezogene Leistung deshalb kein verlässlicher Ersatz für die Zuordnung durch die Elterngeldstelle.

Vier Geschwisterbonus-Beispiele aus der Rechner-Engine

VoreinkommenBasisbetragGeschwisterbonusGesamt
1.500,00 EUR975,00 EUR97,50 EUR1.072,50 EUR
600,00 EUR522,00 EUR75,00 EUR597,00 EUR
0,00 EUR300,00 EUR75,00 EUR375,00 EUR
2.770,00 EUR1.800,00 EUR180,00 EUR1.980,00 EUR

Damit ergeben sich bei 1.500 EUR Voreinkommen 975,00 EUR Basisbetrag, 97,50 EUR Bonus und 1.072,50 EUR insgesamt. Bei 600 EUR greift nach 522,00 EUR Basisbetrag der Mindestbonus von 75,00 EUR; insgesamt sind es 597,00 EUR. Ohne Voreinkommen sind es 375,00 EUR, am Basis-Höchstbetrag 1.980,00 EUR.

👶Elterngeld mit Zuschlägen schätzen

Mehrlingszuschlag: ein Elterngeldanspruch plus feste Beträge

Bei einer Mehrlingsgeburt besteht nicht für jedes Kind ein eigener vollständiger Elterngeldanspruch. § 2a Abs. 4 BEEG erhöht den einen berechneten Anspruch um:

  • Basiselterngeld: 300 EUR für das zweite und jedes weitere Kind;
  • ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus: 150 EUR für das zweite und jedes weitere Kind.

Bei Zwillingen ist das ein Zuschlag, bei Drillingen sind es zwei, bei Vierlingen drei. Der Zuschlag gilt auch dann, wenn zusätzlich ein Geschwisterbonus für ein älteres qualifizierendes Kind gezahlt wird.

Zwillingsfall ohne GeschwisterbonusMindestgesamtbetragHöchstgesamtbetrag
Basiselterngeld600,00 EUR2.100,00 EUR
ElterngeldPlus300,00 EUR1.050,00 EUR

Die offiziellen Spannweiten für Zwillinge sind damit 600,00 bis 2.100,00 EUR beim Basiselterngeld und 300,00 bis 1.050,00 EUR beim ElterngeldPlus.

Kombinationsbeispiel

Bei 1.600 EUR Voreinkommen, einem älteren zweijährigen Kind und einer aktuellen Zwillingsgeburt berechnet die Engine:

  • Basisbetrag: 1.040,00 EUR;
  • Geschwisterbonus: 104,00 EUR;
  • Mehrlingszuschlag: 300,00 EUR;
  • Gesamtbetrag: 1.444,00 EUR.

Das Beispiel setzt keinen Verdienst nach der Geburt und keine anzurechnenden anderen Leistungen voraus. Bei ElterngeldPlus, Erwerbseinkommen oder Mutterschaftsleistungen ändert sich die Rechnung.

Quellen und Stand

Stand der Prüfung: 14. Juli 2026. Die Beispiele sind unverbindliche Modellrechnungen. Maßgeblich ist der Bescheid der Elterngeldstelle; der Beitrag ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialleistungsberatung.

Häufig gestellte Fragen

Wann besteht Anspruch auf den Geschwisterbonus?
Im Haushalt müssen neben dem neuen Kind mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren, mindestens zwei weitere Kinder unter 6 Jahren oder mindestens ein weiteres Kind mit Behinderung unter 14 Jahren leben. Für die Behinderungsregel nennt das Familienportal einen Grad der Behinderung von mindestens 20.
Wann endet der Geschwisterbonus?
Nach dem Familienportal wird der Bonus zum letzten Mal für den Lebensmonat des neuen Kindes gezahlt, in dem das ältere Geschwister die jeweilige Altersgrenze erreicht. § 2a Abs. 3 BEEG beendet den Anspruch mit Ablauf des Monats, in dem eine Voraussetzung entfällt. Die Elterngeldstelle ordnet den konkreten Geburtstag dem Bezugs-Lebensmonat zu.
Können Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag zusammenkommen?
Ja. § 2a Abs. 4 BEEG lässt den Mehrlingszuschlag auch neben dem Geschwisterbonus zu. Die Kinder der aktuellen Mehrlingsgeburt zählen aber nicht zugleich als weitere Kinder für den Geschwisterbonus. Für eine Zwillingsgeburt mit einem älteren qualifizierenden Geschwister können beide Zuschläge zusammenkommen.
Wie hoch ist der Zuschlag bei Drillingen?
Beim Basiselterngeld sind es 300 EUR für das zweite und 300 EUR für das dritte Kind, zusammen 600 EUR. Beim ElterngeldPlus halbiert § 4a BEEG den Mehrlingszuschlag auf 150 EUR je weiterem Kind, bei Drillingen also auf 300 EUR.