Mehrere Minijobs Rechner 2026
Pruefen Sie, ob die Summe Ihrer Minijobs die Grenze ueberschreitet und welche davon sozialversicherungspflichtig sind. Mit Beruecksichtigung der Hauptbeschaeftigung.
So funktioniert die Zusammenrechnung
Ohne Hauptbeschaeftigung
Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet (ยง8 Abs. 2 SGB IV). Solange die Summe unter 603 EUR/Monat bleibt, gelten alle als SV-frei. Wird die Grenze ueberschritten, werden alle Minijobs sofort sozialversicherungspflichtig โ fuer den gesamten Monat der Ueberschreitung.
Mit Hauptbeschaeftigung โ die Privilegierung
Wer hauptberuflich sozialversicherungspflichtig arbeitet, darf zusaetzlich einen Minijob ausueben (Privilegierung). Dieser Minijob wird NICHT mit der Hauptbeschaeftigung zusammengerechnet, bleibt also SV-frei (Arbeitgeber zahlt seine Pauschalbeitraege; Arbeitnehmer ggf. nur 3,6 % RV).
Hat man mehrere Minijobs neben einer Hauptbeschaeftigung, gilt nur der zeitlich zuerst aufgenommene als privilegiert. Alle weiteren Minijobs werden mit der Hauptbeschaeftigung zusammengerechnet und sind sozialversicherungspflichtig.
Gelegentliche Ueberschreitung
Eine gelegentliche und nicht vorhersehbare Ueberschreitung โ etwa bei Krankheitsvertretung โ ist bis zu zwei Mal innerhalb von zwoelf Monaten erlaubt (also 2 von 12 Monaten), und das maximal bis zum Doppelten der monatlichen Grenze (1.206 EUR). Der Minijob-Status bleibt dann erhalten.
Was bedeutet "sozialversicherungspflichtig"?
Wenn ein Minijob SV-pflichtig wird, gelten die regulaeren Arbeitnehmer-Anteile: ca. 20 % vom Bruttoentgelt (9,3 % RV + 7,3 % KV + halber Zusatzbeitrag + 1,8 % bzw. 2,3 % PV + 1,3 % AV). Bei 750 EUR Brutto sind das rund 150 EUR Beitraege pro Monat.
Haufig gestellte Fragen
Darf ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Was ist die Privilegierung neben einer Hauptbeschaeftigung?
Welcher Minijob ist privilegiert?
Was passiert bei gelegentlicher Ueberschreitung?
Ahnliche Rechner
Ratgeber zum Thema
Alle Angaben ohne Gewahr. Rechtsgrundlage: ยง8 Abs. 2 SGB IV. Minijob-Grenze 2026: 603 EUR/Monat (an Mindestlohn 13,90 EUR/Std. gekoppelt).