Ehegattensplitting: So profitieren Ehepaare beim Steuertarif
Das Ehegattensplitting ist eines der wirkungsvollsten Instrumente zur Steueroptimierung für Verheiratete. Es kann die gemeinsame Steuerlast um mehrere tausend Euro senken — vorausgesetzt, die Einkommen der Partner sind ungleich verteilt.
So funktioniert das Splittingverfahren
Das Ehegattensplitting folgt einem klaren vierstufigen Prozess, der in § 32a Abs. 5 EStG geregelt ist:
- Die zu versteuernden Einkommen beider Partner werden addiert
- Das Gesamteinkommen wird exakt halbiert
- Auf die Hälfte wird der reguläre Einkommensteuertarif (Grundtarif) angewendet
- Die errechnete Steuer wird verdoppelt
Mathematisch ausgedrückt: Steuer = 2 x Tarif(Gesamteinkommen / 2). Durch die Halbierung des Einkommens wird die Progression geglättet — die Einkommensteile rutschen in niedrigere Tarifstufen.
Rechenbeispiel: Wann Splitting am meisten spart
Betrachten wir zwei Szenarien mit jeweils 60.000 EUR gemeinsamem Einkommen:
Szenario 1: Ungleiche Einkommen (50.000 + 10.000 EUR)
Ohne Splitting (Einzelveranlagung):
- Partner A (50.000 EUR): ca. 10.548 EUR Steuer
- Partner B (10.000 EUR): 0 EUR Steuer (unter Grundfreibetrag)
- Gesamt: 10.548 EUR
Mit Splitting (Zusammenveranlagung):
- Hälfte: 30.000 EUR
- Steuer auf 30.000 EUR: ca. 4.217 EUR
- Verdoppelt: 8.434 EUR
Ersparnis durch Splitting: 2.114 EUR
Szenario 2: Gleiche Einkommen (30.000 + 30.000 EUR)
Ohne Splitting: Jeder zahlt ca. 4.217 EUR, Gesamt: 8.434 EUR
Mit Splitting: Hälfte = 30.000 EUR, Steuer = 4.217 EUR, verdoppelt: 8.434 EUR
Ersparnis: 0 EUR — bei gleichen Einkommen gibt es keinen Splittingvorteil.
📑 Einkommensteuer berechnenWarum Splitting bei Ungleichheit spart
Der mathematische Grund liegt in der Konvexität der Tariffunktion. Da der Grenzsteuersatz mit steigendem Einkommen steigt, ist die Summe der Steuern auf zwei ungleiche Einkommen stets höher als die Steuer auf die gleichmäßige Verteilung desselben Gesamteinkommens. Je größer die Differenz zwischen den Partnereinkommen, desto größer der Vorteil.
Der maximale Splittingvorteil entsteht, wenn ein Partner kein Einkommen hat und der andere tief in die Spitzensteuersatz-Zone hineinreicht. Bei einem zvE von 140.000 EUR (einer verdient alles, der andere nichts) spart das Splitting gegenüber der Einzelveranlagung rund 8.000 bis 9.000 EUR.
Steuerklassen: IV/IV, III/V und das Faktorverfahren
Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst nur den unterjährigen Lohnsteuerabzug — nicht die endgültige Jahressteuer. Diese wird immer über das Splittingverfahren im Rahmen der Steuererklärung berechnet.
| Kombination | Wirkung | Empfehlung |
|---|---|---|
| IV / IV | Beide werden wie Einzelpersonen besteuert | Ähnliche Einkommen |
| III / V | III: niedriger Abzug, V: hoher Abzug | Sehr unterschiedliche Einkommen |
| IV / IV mit Faktor | Individueller Faktor berücksichtigt Splitting | Präzisester unterjähriger Abzug |
Faktorverfahren: Geplante Änderungen
Im politischen Diskurs der vergangenen Legislaturperioden wurde die Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V angestrebt. Hintergrund: Die Kombination führt zu extrem niedrigen Nettoauszahlungen beim Partner in Klasse V, was insbesondere Erwerbsanreize für Zweitverdiener dämpft.
Im finalen Gesetzestext des Steuerfortentwicklungsgesetzes für 2026 wurde diese Maßnahme allerdings nicht umgesetzt. Die Kombinationen III/V und IV/IV bleiben bestehen. Langfristig soll das Faktorverfahren (Steuerklasse IV mit individuellem Faktor) die Kombination III/V ersetzen — voraussichtlich bis spätestens 2030.
Das Faktorverfahren hat den Vorteil, dass der unterjährige Lohnsteuerabzug die tatsächliche Jahressteuer besser abbildet. Beide Partner erhalten ein realistischeres Nettogehalt, und die Nachzahlung oder Erstattung bei der Steuererklärung fällt geringer aus.
💶 Brutto-Netto-Rechner nutzenWann gilt das Splitting?
Das Ehegattensplitting kann in folgenden Fällen angewendet werden:
- Verheiratete Paare, die im Veranlagungsjahr zusammenleben
- Eingetragene Lebenspartnerschaften
- Im Jahr der Eheschließung (auch bei Heirat am 31. Dezember)
- Im Jahr der Trennung (sofern noch zusammengelebt wurde)
- Im Todesjahr des Partners und im Folgejahr (Witwensplitting)
Splittingtarif-Tabelle: Steuerbelastung bei Zusammenveranlagung
| zvE (gemeinsam) | ESt (Splitting) | Durchschnittssatz |
|---|---|---|
| 20.000 EUR | 0 EUR | 0,00 % |
| 28.000 EUR | 512 EUR | 1,83 % |
| 56.000 EUR | 7.320 EUR | 13,07 % |
| 140.000 EUR | 36.528 EUR | 26,09 % |
| 200.000 EUR | 61.728 EUR | 30,86 % |
Fazit: Splitting lohnt sich bei ungleichen Einkommen
Das Ehegattensplitting ist ein starker Hebel zur Steueroptimierung — aber nur bei unterschiedlich hohen Einkommen. Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst lediglich die monatliche Liquidität, nicht die Jahressteuer. Nutzen Sie unseren Einkommensteuerrechner mit Splittingtarif, um Ihre individuelle Ersparnis zu berechnen.