Rentenversicherung 2026: 18,6 % Beitragssatz und BBG 8.450 EUR
Die gesetzliche Rentenversicherung ist der grosste Posten bei den Sozialabgaben. Mit einem Beitragssatz von 18,6 Prozent und einer Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 EUR pro Monat bestimmen zwei Kennzahlen, wie viel vom Bruttolohn an die Rentenkasse fliesst. Dazu kommen Sonderregeln fur Minijobs und Midijobs. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Werten 2026.
Der Beitragssatz: 18,6 % โ paritatisch geteilt
Der Beitragssatz zur allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung betragt im Jahr 2026 unverandert 18,6 Prozent des beitragspflichtigen Bruttogehalts. Dieser Satz ist seit 2018 stabil und wird durch die sogenannten Haltelinien des Rentenpakets 2025 bis mindestens 2031 festgeschrieben โ er darf in diesem Zeitraum nicht uber 20 Prozent steigen.
Die Finanzierung erfolgt nach dem Paritaetsprinzip: Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag je zur Halfte. Jede Seite tragt 9,3 Prozent des Bruttolohns. Bei einem Gehalt von 4.000 EUR brutto bedeutet das:
- Arbeitnehmeranteil: 4.000 x 9,3 % = 372,00 EUR
- Arbeitgeberanteil: 4.000 x 9,3 % = 372,00 EUR
- Gesamtbeitrag: 744,00 EUR
Beitragsbemessungsgrenze: 8.450 EUR/Monat
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) legt fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Rentenversicherungsbeitrage erhoben werden. Gehaltsteile oberhalb der BBG bleiben beitragsfrei โ erhohen aber auch nicht den Rentenanspruch.
Fur 2026 gelten folgende Werte โ erstmals bundeseinheitlich fur Ost und West:
| Kenngrosse | Monatlich | Jahrlich |
|---|---|---|
| BBG Allgemeine RV | 8.450 EUR | 101.400 EUR |
| BBG Knappschaftliche RV | 10.400 EUR | 124.800 EUR |
| Maximaler Monatsbeitrag | 1.571,70 EUR (785,85 EUR je Seite) | |
Die BBG wird jahrlich an die Lohnentwicklung angepasst. Im Vergleich zum Vorjahr 2025 (BBG: 8.050 EUR) ist sie um 400 EUR pro Monat gestiegen. Seit dem 1. Januar 2025 gibt es keine unterschiedlichen Ost- und West-Grenzen mehr โ die Rechtskreistrennung ist vollstandig aufgehoben.
Historische Entwicklung der BBG
| Jahr | BBG/Monat | BBG/Jahr |
|---|---|---|
| 2022 | 6.750 EUR | 81.000 EUR |
| 2023 | 7.100 EUR | 85.200 EUR |
| 2024 | 7.450 EUR | 89.400 EUR |
| 2025 | 8.050 EUR | 96.600 EUR |
| 2026 | 8.450 EUR | 101.400 EUR |
Minijob: AG 15 %, AN 3,6 % (befreibar)
Fur geringfugig entlohnte Beschaftigungen โ den klassischen Minijob โ gelten besondere Beitragsregeln. Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 EUR pro Monat (gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 EUR/Stunde).
Die Beitragsverteilung im gewerblichen Minijob:
| Beitragsart | Satz | Bei 603 EUR |
|---|---|---|
| Arbeitgeber (Pauschale) | 15,0 % | 90,45 EUR |
| Arbeitnehmer (Aufstockung) | 3,6 % | 21,71 EUR |
| Gesamt | 18,6 % | 112,16 EUR |
Der Arbeitnehmer kann sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. In diesem Fall entfallt sein Eigenanteil von 3,6 %, der Arbeitgeber zahlt weiterhin 15 % pauschal. Die Rentenanspruche fallen dann allerdings deutlich geringer aus, da nur noch auf Basis des Arbeitgeberbeitrags Entgeltpunkte gutgeschrieben werden.
Wichtige Neuerung: Seit dem 1. Juli 2026 konnen Minijobber eine einmal erteilte Befreiung von der RV-Pflicht einseitig widerrufen. Damit eroffnet sich die Moglichkeit, nachtraglich in die volle Rentenversicherungspflicht zuruckzukehren.
Midijob: Reduzierter Beitrag im Ubergangsbereich
Im Ubergangsbereich zwischen 603,01 und 2.000 EUR Bruttomonatsverdienst gelten besondere Berechnungsformeln (ยง20 Abs. 2a SGB IV). Ziel ist es, den abrupten Anstieg der Sozialabgaben beim Uberschreiten der Minijob-Grenze zu vermeiden.
Die Beitragslast verteilt sich im Midijob wie folgt:
- Arbeitnehmeranteil: Steigt gleitend von ca. 0 % (bei 603,01 EUR) auf 9,3 % (bei 2.000 EUR)
- Arbeitgeberanteil: Fallt von ca. 15 % (bei 603,01 EUR) auf 9,3 % (bei 2.000 EUR)
- Gesamtbeitrag: Immer 18,6 % des Bruttogehalts
Entscheidend: Trotz der reduzierten Arbeitnehmerbeitrage erwirbt der Midijobber volle Rentenanspruche โ berechnet auf Basis des tatsachlichen Bruttoeinkommens, nicht der fiktiven Bemessungsgrundlage. Der Staat subventioniert damit den Rentenaufbau fur Geringverdiener.
Beispielrechnung Midijob
| Brutto | AN-Anteil | AG-Anteil | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 750 EUR | 19,57 EUR | 85,99 EUR | 105,56 EUR |
| 1.300 EUR | 60,32 EUR | 181,48 EUR | 241,80 EUR |
| 2.000 EUR | 186,00 EUR | 186,00 EUR | 372,00 EUR |
Das Beispiel zeigt deutlich: Bei 750 EUR brutto zahlt der Arbeitnehmer effektiv nur 2,61 % statt der regularen 9,3 %. Erst bei 2.000 EUR sind die Anteile wieder paritatisch.
๐ Midijob Rechner nutzenFreiwillige Versicherung: Mindest- und Hochstbeitrag
Wer nicht pflichtversichert ist โ etwa Selbstandige, Hausfrauen oder Beamte โ kann sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern (ยง7 SGB VI). Die Beitragsspanne 2026:
- Mindestbeitrag: 100,07 EUR/Monat (18,6 % der Mindestbemessungsgrundlage von 538,24 EUR)
- Hochstbeitrag: 1.571,70 EUR/Monat (18,6 % der BBG von 8.450 EUR)
Freiwillige Beitrage konnen als Sonderausgaben in der Steuererklarung geltend gemacht werden und sind damit steuerlich absetzbar. Sie eignen sich besonders, um Lucken im Versicherungsverlauf zu schliessen oder Wartezeiten zu erfullen.
Fazit: Stabile Beitrage, hohere Grenze
Die Rentenversicherung bleibt 2026 bei einem Beitragssatz von 18,6 % โ der seit acht Jahren unverandert ist. Die Anhebung der BBG auf 8.450 EUR bedeutet allerdings, dass Besserverdiener absolut hohere Beitrage zahlen. Fur Minijobber bleibt die Entscheidung uber die RV-Pflicht zentral: Wer die 3,6 % Eigenanteil investiert, erwirbt vollwertige Rentenanspruche. Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner, um Ihren personlichen RV-Beitrag exakt zu berechnen.