Rentenarten in Deutschland: Altersrente, Erwerbsminderung und mehr
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet verschiedene Rentenarten — von der Regelaltersrente über die Erwerbsminderungsrente bis zur Hinterbliebenenrente. Jede hat eigene Voraussetzungen, Wartezeiten und Rentenartfaktoren. Wir geben einen vollständigen Überblick für 2026.
Überblick: Die wichtigsten Rentenarten
Die folgende Tabelle zeigt die zentralen Rentenarten mit ihrem Rentenartfaktor (RAF), der Mindestwartezeit und den wichtigsten Besonderheiten:
| Rentenart | RAF | Wartezeit | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Regelaltersrente | 1,0 | 5 Jahre | Ab 67 (Jg. 1964+), ohne Abschlag |
| Langjährig Versicherte | 1,0 | 35 Jahre | Ab 63 mit Abschlag (max. 14,4 %) |
| Besonders langjährig Versicherte | 1,0 | 45 Jahre | Ab 65 ohne Abschlag |
| Volle Erwerbsminderung | 1,0 | 5 Jahre | Arbeitsfähigkeit < 3 h/Tag |
| Teilweise Erwerbsminderung | 0,5 | 5 Jahre | Arbeitsfähigkeit 3–6 h/Tag |
| Große Witwenrente | 0,55 | 5 Jahre | Ab 47 oder mit Kind/EM |
| Kleine Witwenrente | 0,25 | 5 Jahre | Befristet auf 24 Monate |
Regelaltersrente: Die Standardrente ab 67
Die Regelaltersrente ist die häufigste Rentenart. Voraussetzungen:
- Erreichen der Regelaltersgrenze: 67 Jahre für alle ab Jahrgang 1964 (für ältere Jahrgänge stufenweise zwischen 65 und 67)
- Allgemeine Wartezeit von mindestens 5 Jahren (60 Monate Beitragszeit)
Wer die Regelaltersgrenze erreicht und die Wartezeit erfüllt, erhält seine Rente ohne Abschläge (Zugangsfaktor = 1,0). Die Höhe ergibt sich aus der Rentenformel: Ihre gesammelten Entgeltpunkte multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert von 39,32 EUR (2026).
Altersrente für langjährig Versicherte: Ab 63 mit Abschlag
Wer mindestens 35 Wartezeitjahre vorweisen kann, darf bereits ab 63 Jahren in Rente gehen — allerdings mit Abschlägen. Pro Monat vor der Regelaltersgrenze (67) beträgt der Abschlag 0,3 %. Bei Renteneintritt mit 63 ergeben sich 48 Monate Abschlag:
48 × 0,3 % = 14,4 % Abschlag (Zugangsfaktor = 0,856)
Zu den 35 Wartezeitjahren zählen neben Pflichtbeitragszeiten auch freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und bestimmte Anrechnungszeiten wie Arbeitslosigkeit.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte: „Rente mit 63"
Die umgangssprachlich als „Rente mit 63" bezeichnete Rentenart richtet sich an Versicherte mit 45 Beitragsjahren. Wer diese lange Wartezeit erfüllt, kann abschlagsfrei vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen:
- Für Jahrgang 1964 und jünger: abschlagsfreie Rente ab 65 Jahren
- Für ältere Jahrgänge: stufenweise zwischen 63 und 65 Jahren
Zu den 45 Wartezeitjahren zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege. Nicht angerechnet werden Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II und die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn mit ALG-I-Bezug (um Frühverrentung zu vermeiden).
Erwerbsminderungsrente: Wenn die Gesundheit nicht mehr mitmacht
Die Erwerbsminderungsrente sichert Versicherte ab, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Es gibt zwei Stufen:
- Volle Erwerbsminderungsrente (RAF 1,0): Wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
- Teilweise Erwerbsminderungsrente (RAF 0,5): Wer noch 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten kann. Die Rente beträgt die Hälfte der vollen EM-Rente.
Voraussetzungen: Mindestens 5 Jahre allgemeine Wartezeit und mindestens 36 Pflichtbeitragsmonate in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Bei der Berechnung wird eine sogenannte Zurechnungszeit berücksichtigt: Die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und dem 67. Lebensjahr wird so behandelt, als hätte der Versicherte weiterhin Beiträge gezahlt.
💶 Brutto Netto Rechner nutzenHinterbliebenenrenten: Witwen-, Witwer- und Waisenrente
Stirbt ein Versicherter, können Hinterbliebene Rentenansprüche geltend machen:
Große Witwenrente (RAF 0,55)
Anspruch besteht, wenn der hinterbliebene Ehepartner mindestens 47 Jahre alt ist, ein minderjähriges Kind erzieht oder selbst erwerbsgemindert ist. Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen (nach neuem Recht). Es gibt einen Kinderzuschlag für jedes waisenrentenberechtigte Kind.
Kleine Witwenrente (RAF 0,25)
Wer die Voraussetzungen der großen Witwenrente nicht erfüllt, erhält die kleine Witwenrente in Höhe von 25 % der Rente des Verstorbenen. Sie ist auf 24 Monate befristet und dient als Überbrückung.
Waisenrente
Kinder erhalten eine Halbwaisenrente (RAF 0,1), wenn ein Elternteil verstorben ist, oder eine Vollwaisenrente (RAF 0,2), wenn beide Eltern verstorben sind. Der Anspruch besteht grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr, bei Ausbildung oder Studium bis zum 27. Lebensjahr.
Grundrente: Zuschlag für Geringverdiener
Die Grundrente ist kein eigenständiger Rententyp, sondern ein Zuschlag auf die reguläre Rente. Ziel ist die Anerkennung von Lebensleistung bei niedrigem Einkommen:
- Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten (Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung, Pflege)
- Durchschnittliche Entgeltpunkte in den Grundrentenzeiten zwischen 0,3 und 0,8 EP pro Jahr
- Der volle Zuschlag gilt ab 35 Jahren Grundrentenzeiten
- Es erfolgt eine Einkommensprüfung: Freibeträge liegen bei 1.375 EUR (Alleinstehende) bzw. 2.145 EUR (Paare) monatlich
Der Grundrentenzuschlag wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung berechnet und ausgezahlt — ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
👴 Rentenrechner nutzenFazit: Die richtige Rentenart für Ihre Situation
Welche Rentenart für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Versicherungszeit und Ihrer Lebenssituation ab. Für die meisten Arbeitnehmer ist die Regelaltersrente ab 67 der Standardfall. Wer besonders lange gearbeitet hat, kann von der abschlagsfreien Rente ab 65 profitieren. Bei gesundheitlichen Einschränkungen greift die Erwerbsminderungsrente. Nutzen Sie unseren Rentenrechner, um Ihre voraussichtliche Rente für verschiedene Szenarien zu berechnen.