Pflegeversicherung für Selbständige: Beiträge und Regeln 2026

Für Selbständige gelten in der Pflegeversicherung andere Spielregeln als für Arbeitnehmer. Die wichtigste Differenz: Es gibt keinen Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt. Selbständige tragen den vollen Beitrag von 3,6 % allein. Dazu kommen Mindestbemessungsgrenzen, der Kinderlosenzuschlag und die Option der privaten Pflegeversicherung.

Voller Beitragssatz: 3,6 % ohne AG-Anteil

Selbständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, zahlen den vollen Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 % allein. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte (1,8 %) -- diese Entlastung entfällt für Selbständige komplett. Sie sind gewissermaßen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Person und tragen die gesamte Beitragslast aus eigenen Mitteln.

Die Sonderregelung für Sachsen (AG 1,3 % / AN 2,3 %) ist für Selbständige irrelevant, da die AG/AN-Aufteilung bei ihnen nicht greift. Ein Selbständiger in Dresden zahlt exakt denselben PV-Satz wie ein Selbständiger in Hamburg.

Kinderlosenzuschlag: +0,6 % auch für Selbständige

Der Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten gilt auch für Selbständige ab 23 Jahren ohne Kinder. Der Gesamtbeitragssatz steigt dadurch auf 4,2 %. Da Selbständige den Beitrag allein tragen, wirkt sich der Zuschlag besonders stark aus:

  • Mit Kind: 3,6 % auf das gesamte Einkommen (bis zur BBG)
  • Kinderlos: 4,2 % auf das gesamte Einkommen (bis zur BBG)

Wie bei Arbeitnehmern entfällt der Zuschlag lebenslang, sobald die Elterneigenschaft nachgewiesen wird.

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Einkommensgrundlage: Der Einkommensteuerbescheid

Während bei Arbeitnehmern das monatliche Bruttogehalt als Bemessungsgrundlage dient, wird bei Selbständigen das Einkommen aus dem letzten Einkommensteuerbescheid herangezogen. Die Krankenkasse legt die dort festgestellten Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zugrunde und berechnet darauf den Pflegeversicherungsbeitrag.

Dabei gelten zwei absolute Grenzen:

  • Obergrenze (BBG): 5.812,50 EUR pro Monat (69.750 EUR pro Jahr) -- Einkünfte darüber sind beitragsfrei
  • Untergrenze (Mindestbemessung): 1.318,33 EUR pro Monat -- auch bei geringeren Einkünften wird mindestens auf diesen Betrag berechnet

Solange kein aktueller Steuerbescheid vorliegt, schätzt die Krankenkasse das Einkommen. Nach Vorlage des Bescheids erfolgt eine rückwirkende Korrektur der Beiträge.

Mindestbemessung: 1.318,33 EUR pro Monat

Die Mindestbemessungsgrundlage schützt die Solidargemeinschaft vor zu niedrigen Beiträgen. Sie beträgt 2026 exakt 1.318,33 EUR pro Monat (ein Drittel der monatlichen Bezugsgröße von 3.955 EUR). Selbst wenn ein Selbständiger nur 500 EUR monatlich verdient, werden seine PV-Beiträge auf Basis von 1.318,33 EUR berechnet.

Daraus ergeben sich folgende Mindestbeiträge pro Monat:

Situation Satz Mindestbeitrag/Monat
Mit Kind3,60 %47,46 EUR
Kinderlos (ab 23 J.)4,20 %55,37 EUR
2 Kinder (unter 25)3,35 %44,16 EUR
3 Kinder (unter 25)3,10 %40,87 EUR

Höchstbeitrag an der BBG

Am anderen Ende der Skala steht der Höchstbeitrag, der bei Einkünften ab der BBG von 5.812,50 EUR fällig wird:

  • Mit Kind: 5.812,50 x 3,6 % = 209,25 EUR/Monat
  • Kinderlos: 5.812,50 x 4,2 % = 244,13 EUR/Monat
  • 5+ Kinder (unter 25): 5.812,50 x 2,6 % = 151,13 EUR/Monat

Zum Vergleich: Ein Arbeitnehmer mit Kind an der BBG zahlt nur 104,63 EUR (1,8 %) -- der Arbeitgeber übernimmt die andere Hälfte. Die Doppelbelastung für Selbständige ist also erheblich.

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Private Pflegeversicherung (PPV)

Selbständige, die sich privat krankenversichern (PKV), müssen keine Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen. Stattdessen sind sie gesetzlich verpflichtet, eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) abzuschließen. Diese bietet mindestens die gleichen Leistungen wie die gesetzliche SPV.

Die wesentlichen Unterschiede zur gesetzlichen PV:

  • Beitragsberechnung: Nach Eintrittsalter und Gesundheitsstatus (nicht einkommensabhängig)
  • Altersrückstellungen: Ein Teil der Prämie wird für das Alter angespart
  • Höchstbeitrag: Für Altfälle (seit 1995 privat versichert) darf die Prämie den Höchstbeitrag der gesetzlichen PV nicht überschreiten
  • Familienversicherung: Gibt es in der PPV nicht -- jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Vertrag

Wer als Selbständiger Arbeitnehmer beschäftigt, kann für deren PV-Beiträge einen Arbeitgeberzuschuss geltend machen: die Hälfte der PPV-Prämie, maximal jedoch den Betrag, den der AG in der gesetzlichen PV zahlen würde (1,8 % der BBG = 104,63 EUR).

Kinderstaffel für Selbständige

Die PUEG-Kinderstaffel gilt uneingeschränkt auch für Selbständige in der GKV. Da sie den vollen Beitrag allein tragen, profitieren sie in absoluten Euro-Beträgen sogar stärker von den Abschlägen als Arbeitnehmer:

Beispiel: Selbständiger mit 4.000 EUR Einkommen und 3 Kindern unter 25 (Satz 3,10 %):

  • PV-Beitrag: 4.000 x 3,10 % = 124,00 EUR
  • Ohne Kinderstaffel (1 Kind, 3,60 %): 4.000 x 3,60 % = 144,00 EUR
  • Ersparnis: 20,00 EUR/Monat = 240 EUR/Jahr

Bei einem Arbeitnehmer mit demselben Gehalt beträgt die Ersparnis nur 10,00 EUR/Monat, da nur der AN-Anteil sinkt.

Fazit: Volle Belastung, aber auch volle Entlastung

Selbständige tragen die PV-Beiträge zu 100 % allein -- das bedeutet höhere absolute Kosten als bei Arbeitnehmern. Im Gegenzug profitieren sie auch stärker von der Kinderstaffel und dem Entfall des Kinderlosenzuschlags. Die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 EUR sichert einen Mindestbeitrag ab, unabhängig von der tatsächlichen Einkommenssituation. Wer als Selbständiger die Wahl zwischen GKV und PKV hat, sollte die PV-Kosten in beiden Systemen vergleichen und den Elternschaftsnachweis nicht vergessen.

Haufig gestellte Fragen

Wie viel Pflegeversicherung zahlen Selbständige 2026?
Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen den vollen Beitragssatz von 3,6 % allein, da es keinen Arbeitgeberanteil gibt. Bei Kinderlosigkeit (ab 23 Jahren) kommen 0,6 % hinzu, also insgesamt 4,2 %. Der Beitrag wird auf das Einkommen berechnet, mindestens jedoch auf die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 EUR pro Monat.
Was ist die Mindestbemessungsgrundlage für Selbständige in der PV?
Die Mindestbemessungsgrundlage beträgt 2026 genau 1.318,33 EUR pro Monat. Sie entspricht einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße in der Sozialversicherung (3.955 EUR). Auch wenn ein Selbständiger weniger verdient, werden die Pflegeversicherungsbeiträge mindestens auf diesen Betrag berechnet. Der Mindestbeitrag liegt damit bei 47,46 EUR (mit Kind) bzw. 55,37 EUR (kinderlos).
Können Selbständige auch privat pflegeversichert sein?
Ja. Selbständige, die sich privat krankenversichern, müssen eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) abschließen. Die Beiträge werden dort nach Eintrittsalter und Gesundheitsrisiko kalkuliert, nicht nach Einkommen. Für Versicherte, die seit 1995 in der PKV sind, darf der Beitrag den Höchstbeitrag der gesetzlichen PV nicht übersteigen.
Gilt die Kinderstaffel auch für Selbständige?
Ja, die Kinderstaffel gilt auch für Selbständige in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Pro Kind unter 25 Jahren ab dem zweiten wird der Beitragssatz um 0,25 Prozentpunkte gesenkt. Da Selbständige den vollen Beitrag allein tragen, profitieren sie in absoluten Zahlen sogar stärker von den Abschlägen als Arbeitnehmer, bei denen nur der AN-Anteil sinkt.