Pflegeversicherung für Selbständige: Beiträge und Regeln 2026
Für Selbständige gelten in der Pflegeversicherung andere Spielregeln als für Arbeitnehmer. Die wichtigste Differenz: Es gibt keinen Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt. Selbständige tragen den vollen Beitrag von 3,6 % allein. Dazu kommen Mindestbemessungsgrenzen, der Kinderlosenzuschlag und die Option der privaten Pflegeversicherung.
Voller Beitragssatz: 3,6 % ohne AG-Anteil
Selbständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, zahlen den vollen Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 % allein. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte (1,8 %) -- diese Entlastung entfällt für Selbständige komplett. Sie sind gewissermaßen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Person und tragen die gesamte Beitragslast aus eigenen Mitteln.
Die Sonderregelung für Sachsen (AG 1,3 % / AN 2,3 %) ist für Selbständige irrelevant, da die AG/AN-Aufteilung bei ihnen nicht greift. Ein Selbständiger in Dresden zahlt exakt denselben PV-Satz wie ein Selbständiger in Hamburg.
Kinderlosenzuschlag: +0,6 % auch für Selbständige
Der Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten gilt auch für Selbständige ab 23 Jahren ohne Kinder. Der Gesamtbeitragssatz steigt dadurch auf 4,2 %. Da Selbständige den Beitrag allein tragen, wirkt sich der Zuschlag besonders stark aus:
- Mit Kind: 3,6 % auf das gesamte Einkommen (bis zur BBG)
- Kinderlos: 4,2 % auf das gesamte Einkommen (bis zur BBG)
Wie bei Arbeitnehmern entfällt der Zuschlag lebenslang, sobald die Elterneigenschaft nachgewiesen wird.
💻 Freiberufler-Steuern berechnenEinkommensgrundlage: Der Einkommensteuerbescheid
Während bei Arbeitnehmern das monatliche Bruttogehalt als Bemessungsgrundlage dient, wird bei Selbständigen das Einkommen aus dem letzten Einkommensteuerbescheid herangezogen. Die Krankenkasse legt die dort festgestellten Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zugrunde und berechnet darauf den Pflegeversicherungsbeitrag.
Dabei gelten zwei absolute Grenzen:
- Obergrenze (BBG): 5.812,50 EUR pro Monat (69.750 EUR pro Jahr) -- Einkünfte darüber sind beitragsfrei
- Untergrenze (Mindestbemessung): 1.318,33 EUR pro Monat -- auch bei geringeren Einkünften wird mindestens auf diesen Betrag berechnet
Solange kein aktueller Steuerbescheid vorliegt, schätzt die Krankenkasse das Einkommen. Nach Vorlage des Bescheids erfolgt eine rückwirkende Korrektur der Beiträge.
Mindestbemessung: 1.318,33 EUR pro Monat
Die Mindestbemessungsgrundlage schützt die Solidargemeinschaft vor zu niedrigen Beiträgen. Sie beträgt 2026 exakt 1.318,33 EUR pro Monat (ein Drittel der monatlichen Bezugsgröße von 3.955 EUR). Selbst wenn ein Selbständiger nur 500 EUR monatlich verdient, werden seine PV-Beiträge auf Basis von 1.318,33 EUR berechnet.
Daraus ergeben sich folgende Mindestbeiträge pro Monat:
| Situation | Satz | Mindestbeitrag/Monat |
|---|---|---|
| Mit Kind | 3,60 % | 47,46 EUR |
| Kinderlos (ab 23 J.) | 4,20 % | 55,37 EUR |
| 2 Kinder (unter 25) | 3,35 % | 44,16 EUR |
| 3 Kinder (unter 25) | 3,10 % | 40,87 EUR |
Höchstbeitrag an der BBG
Am anderen Ende der Skala steht der Höchstbeitrag, der bei Einkünften ab der BBG von 5.812,50 EUR fällig wird:
- Mit Kind: 5.812,50 x 3,6 % = 209,25 EUR/Monat
- Kinderlos: 5.812,50 x 4,2 % = 244,13 EUR/Monat
- 5+ Kinder (unter 25): 5.812,50 x 2,6 % = 151,13 EUR/Monat
Zum Vergleich: Ein Arbeitnehmer mit Kind an der BBG zahlt nur 104,63 EUR (1,8 %) -- der Arbeitgeber übernimmt die andere Hälfte. Die Doppelbelastung für Selbständige ist also erheblich.
💶 Nettogehalt berechnenPrivate Pflegeversicherung (PPV)
Selbständige, die sich privat krankenversichern (PKV), müssen keine Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen. Stattdessen sind sie gesetzlich verpflichtet, eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) abzuschließen. Diese bietet mindestens die gleichen Leistungen wie die gesetzliche SPV.
Die wesentlichen Unterschiede zur gesetzlichen PV:
- Beitragsberechnung: Nach Eintrittsalter und Gesundheitsstatus (nicht einkommensabhängig)
- Altersrückstellungen: Ein Teil der Prämie wird für das Alter angespart
- Höchstbeitrag: Für Altfälle (seit 1995 privat versichert) darf die Prämie den Höchstbeitrag der gesetzlichen PV nicht überschreiten
- Familienversicherung: Gibt es in der PPV nicht -- jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Vertrag
Wer als Selbständiger Arbeitnehmer beschäftigt, kann für deren PV-Beiträge einen Arbeitgeberzuschuss geltend machen: die Hälfte der PPV-Prämie, maximal jedoch den Betrag, den der AG in der gesetzlichen PV zahlen würde (1,8 % der BBG = 104,63 EUR).
Kinderstaffel für Selbständige
Die PUEG-Kinderstaffel gilt uneingeschränkt auch für Selbständige in der GKV. Da sie den vollen Beitrag allein tragen, profitieren sie in absoluten Euro-Beträgen sogar stärker von den Abschlägen als Arbeitnehmer:
Beispiel: Selbständiger mit 4.000 EUR Einkommen und 3 Kindern unter 25 (Satz 3,10 %):
- PV-Beitrag: 4.000 x 3,10 % = 124,00 EUR
- Ohne Kinderstaffel (1 Kind, 3,60 %): 4.000 x 3,60 % = 144,00 EUR
- Ersparnis: 20,00 EUR/Monat = 240 EUR/Jahr
Bei einem Arbeitnehmer mit demselben Gehalt beträgt die Ersparnis nur 10,00 EUR/Monat, da nur der AN-Anteil sinkt.
Fazit: Volle Belastung, aber auch volle Entlastung
Selbständige tragen die PV-Beiträge zu 100 % allein -- das bedeutet höhere absolute Kosten als bei Arbeitnehmern. Im Gegenzug profitieren sie auch stärker von der Kinderstaffel und dem Entfall des Kinderlosenzuschlags. Die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 EUR sichert einen Mindestbeitrag ab, unabhängig von der tatsächlichen Einkommenssituation. Wer als Selbständiger die Wahl zwischen GKV und PKV hat, sollte die PV-Kosten in beiden Systemen vergleichen und den Elternschaftsnachweis nicht vergessen.