Pendlerpauschale 2026: So sparen Pendler Steuern

Millionen Arbeitnehmer in Deutschland pendeln täglich zur Arbeit. Die Entfernungspauschale — umgangssprachlich Pendlerpauschale — ist einer der wichtigsten Steuerabzüge. Wir zeigen Ihnen, wie Sie 2026 das Maximum herausholen.

Grundlagen der Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale ist ein Werbungskostenabzug, den Arbeitnehmer in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können. Sie mindert das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Wichtig: Es zählt nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — nicht der Hin- und Rückweg.

Die Sätze im Detail

Seit 2022 gelten erhöhte Sätze für Fernpendler, die auch 2026 weiterhin gelten:

  • Erste 20 Kilometer: 0,30 EUR pro Entfernungskilometer
  • Ab dem 21. Kilometer: 0,38 EUR pro Entfernungskilometer

Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Eine längere Strecke darf nur angesetzt werden, wenn sie verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird.

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Verkehrsmittel spielt keine Rolle

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass die Pendlerpauschale nur für Autofahrer gilt. Tatsächlich ist die Entfernungspauschale verkehrsmittelunabhängig. Ob Sie mit dem Auto, Fahrrad, E-Scooter, Bus, Bahn oder zu Fuß zur Arbeit kommen — der Abzug steht Ihnen in gleicher Höhe zu. Selbst Fahrgemeinschaften sind kein Problem: Jeder Mitfahrer kann die volle Pauschale geltend machen.

Eine Ausnahme gilt bei Flugstrecken: Hier können statt der Pauschale die tatsächlichen Ticketkosten angesetzt werden, wenn diese höher sind.

Arbeitstage richtig ansetzen

Das Finanzamt prüft die Anzahl der angesetzten Arbeitstage genau. Als Richtwert gelten bei einer 5-Tage-Woche maximal 230 Arbeitstage pro Jahr. Davon müssen Sie Urlaub, Krankheitstage, Feiertage und eventuelle Homeoffice-Tage abziehen. Seit der Einführung der Homeoffice-Pauschale (6 EUR pro Tag, maximal 1.260 EUR pro Jahr) kann es sinnvoller sein, einzelne Tage als Homeoffice-Tage statt als Pendlertage zu deklarieren — insbesondere bei kurzen Pendelstrecken.

Mobilitätsprämie für Geringverdiener

Wer so wenig verdient, dass keine Einkommensteuer anfällt, profitiert von der Pendlerpauschale zunächst nicht — denn ohne Steuerlast gibt es nichts zu mindern. Für diese Fälle wurde die Mobilitätsprämie eingeführt. Sie beträgt 14 % der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer und wird direkt vom Finanzamt ausgezahlt. Die Prämie muss mit der Steuererklärung beantragt werden.

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Praktisches Rechenbeispiel

Nehmen wir einen Arbeitnehmer mit 35 km einfacher Entfernung zur Arbeit, der an 220 Tagen im Jahr pendelt und einen Grenzsteuersatz von 42 % hat:

Berechnung der Pauschale:

  • Erste 20 km: 20 × 0,30 EUR × 220 Tage = 1.320,00 EUR
  • Ab km 21 (15 km): 15 × 0,38 EUR × 220 Tage = 1.254,00 EUR

Gesamte Entfernungspauschale: 1.320,00 + 1.254,00 = 2.574,00 EUR

Davon wird die Werbungskostenpauschale von 1.230 EUR abgezogen, da diese automatisch berücksichtigt wird. Der zusätzliche Steuervorteil ergibt sich aus dem Betrag, der über 1.230 EUR liegt:

Zusätzlicher Abzug: 2.574,00 − 1.230,00 = 1.344,00 EUR

Steuerersparnis bei 42 % Grenzsteuersatz: 1.344,00 × 0,42 = 564,48 EUR

Zusätzlich spart der Arbeitnehmer Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

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Tipps zur Optimierung

  • Entfernung prüfen: Messen Sie die kürzeste Straßenverbindung exakt — manchmal sind es einige Kilometer mehr als gedacht.
  • Homeoffice-Tage abwägen: Bei kurzen Strecken unter 15 km kann die Homeoffice-Pauschale (6 EUR/Tag) günstiger sein als die Pendlerpauschale.
  • Alle Arbeitstage dokumentieren: Führen Sie einen Kalender über Ihre tatsächlichen Anwesenheitstage am Arbeitsplatz.
  • Mobilitätsprämie nicht vergessen: Auch wenn Sie keine Steuern zahlen, können Sie ab dem 21. Kilometer bares Geld vom Finanzamt erhalten.

Fazit

Die Pendlerpauschale ist gerade für Fernpendler ein erheblicher Steuervorteil. Mit dem erhöhten Satz ab dem 21. Kilometer profitieren besonders Arbeitnehmer mit langen Anfahrtswegen. Nutzen Sie unseren Pendlerpauschale-Rechner, um Ihre persönliche Steuerersparnis exakt zu berechnen.

Haufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Die Pendlerpauschale beträgt 0,30 EUR pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 EUR pro Kilometer ab dem 21. Kilometer. Maßgeblich ist die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Spielt das Verkehrsmittel bei der Pendlerpauschale eine Rolle?
Nein, die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Sie gilt gleichermaßen für Auto, Fahrrad, Bus, Bahn oder sogar den Fußweg. Entscheidend ist allein die kürzeste Straßenverbindung.
Was ist die Mobilitätsprämie und wer bekommt sie?
Die Mobilitätsprämie richtet sich an Geringverdiener, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und die deshalb keinen steuerlichen Vorteil aus der Pendlerpauschale ziehen können. Sie beträgt 14 % der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer und wird direkt vom Finanzamt ausgezahlt.
Wie viele Arbeitstage kann ich maximal ansetzen?
Das Finanzamt akzeptiert in der Regel maximal 230 Arbeitstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Bei einer 6-Tage-Woche sind bis zu 280 Tage möglich. Abzüge für Urlaub, Krankheit und Feiertage müssen berücksichtigt werden.