Maßsteuer: Wie der Kinderfreibetrag die Kirchensteuer senkt
Wer Kinder hat und Kirchensteuer zahlt, profitiert von einer wenig bekannten Regelung: Die Kirchensteuer wird nicht auf die tatsächliche Einkommensteuer berechnet, sondern auf eine fiktiv niedrigere Steuer -- die sogenannte Maßsteuer. Wie dieser Mechanismus funktioniert und wie viel Familien dadurch sparen, erklären wir hier.
Was ist die Maßsteuer?
Die Kirchensteuer ist eine Zuschlagsteuer, die auf die Einkommensteuer erhoben wird. Doch die Bemessungsgrundlage ist nicht einfach die festgesetzte Einkommensteuer. Stattdessen wird nach § 51a Abs. 2 EStG eine spezielle Bemessungsgrundlage ermittelt: die Maßsteuer.
Bei der Maßsteuer werden die Freibeträge für Kinder (Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag) immer vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Auf das so geminderte fiktive Einkommen wird dann der reguläre Einkommensteuertarif angewandt. Das Ergebnis ist die Maßsteuer -- und auf diese wird die Kirchensteuer berechnet.
Der Unterschied zur Günstigerprüfung
Bei der regulären Einkommensteuer prüft das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung, ob das ausbezahlte Kindergeld oder der steuerliche Kinderfreibetrag für den Steuerpflichtigen vorteilhafter ist. In den meisten Fällen ist das Kindergeld günstiger, und der Kinderfreibetrag wirkt sich steuerlich nicht aus.
Für die Kirchensteuer gilt diese Günstigerprüfung jedoch nicht. Hier wird der Kinderfreibetrag in jedem Fall abgezogen -- auch wenn der Steuerpflichtige tatsächlich Kindergeld erhält. Das ist ein bewusster gesetzlicher Vorteil für Familien, der die Kirchensteuerlast erheblich senken kann.
⛪ Kirchensteuer Rechner nutzenDer Kinderfreibetrag 2026 im Detail
Für das Veranlagungsjahr 2026 setzt sich der Kinderfreibetrag aus zwei Komponenten zusammen:
| Komponente | Zusammenveranlagung | Einzelveranlagung |
|---|---|---|
| Sächlicher Kinderfreibetrag | 6.828 EUR | 3.414 EUR |
| BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung) | 2.928 EUR | 1.464 EUR |
| Gesamt pro ZKF | 9.756 EUR | 4.878 EUR |
ZKF steht für Zählkinderfreibetrag. Bei zwei Kindern wird bei Zusammenveranlagung also ein Gesamtfreibetrag von 2 x 9.756 = 19.512 EUR abgezogen.
Rechenbeispiel: Kirchensteuer mit und ohne Maßsteuer
Ein zusammenveranlagtes Ehepaar in Nordrhein-Westfalen (9 % KiSt) hat ein zu versteuerndes Einkommen von 80.000 EUR und zwei Kinder.
Ohne Maßsteuer-Regelung (hypothetisch)
Splittingtarif auf 80.000 EUR: Einkommensteuer ca. 12.632 EUR. Die Kirchensteuer wäre 9 % davon = 1.136,88 EUR.
Mit Maßsteuer-Regelung (tatsächliche Berechnung)
Zunächst wird der Kinderfreibetrag abgezogen: 80.000 - 19.512 = 60.488 EUR (fiktives zvE). Splittingtarif auf 60.488 EUR: Maßsteuer ca. 7.584 EUR. Die Kirchensteuer beträgt 9 % davon = 682,56 EUR.
Ersparnis
Durch die Maßsteuer-Regelung spart das Ehepaar rund 454 EUR Kirchensteuer pro Jahr. Und das, obwohl sie gleichzeitig Kindergeld in Höhe von 2 x 259 = 518 EUR monatlich erhalten. Der Kinderfreibetrag wirkt bei der Kirchensteuer also doppelt: Die Familie bekommt Kindergeld und profitiert beim Kirchensteuertarif vom Freibetrag.
Maßsteuer im BMF-Programmablaufplan
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht jährlich den Programmablaufplan (PAP) für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer. In der Anlage 2 des PAP 2026 ist die Berechnung der Maßsteuer für die Kirchenlohnsteuer exakt spezifiziert. Der Algorithmus folgt diesen Schritten:
- Einlesen des zu versteuernden Einkommens, der Steuerklasse und der Zahl der Kinderfreibeträge (ZKF)
- Berechnung des Abzugsbetrags: KFB = ZKF x 9.756 EUR
- Minderung des zvE um den KFB
- Anwendung des regulären Einkommensteuertarifs 2026 auf das geminderte zvE
- Multiplikation der resultierenden Maßsteuer mit dem Kirchensteuersatz (0,08 oder 0,09)
Bei Steuerklasse 5 und 6 beträgt der KFB null -- hier wirkt der Kinderfreibetrag nur in der Jahresveranlagung, nicht im Lohnsteuerabzug.
Auch der Solidaritätszuschlag profitiert
Die Regelung des § 51a Abs. 2 EStG gilt nicht nur für die Kirchensteuer, sondern für alle Zuschlagsteuern. Das bedeutet: Auch der Solidaritätszuschlag wird auf Basis der Maßsteuer berechnet. Bei Familien mit Kindern kann dies dazu führen, dass die Maßsteuer unter die Soli-Freigrenze von 20.350 EUR (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 EUR (Zusammenveranlagung) fällt -- und der Solidaritätszuschlag komplett entfällt.
📑 Einkommensteuer Rechner nutzenPraktische Bedeutung für Familien
Die Maßsteuer-Regelung ist eine der wirksamsten, aber am wenigsten bekannten Entlastungen für kirchensteuerpflichtige Familien. Wichtige Punkte:
- Die Kinderzahl muss in der Lohnsteuerkarte korrekt eingetragen sein, damit der Arbeitgeber die Kirchenlohnsteuer korrekt berechnet
- Auch bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt automatisch, ob die Maßsteuer-Berechnung günstiger ist
- Pro Kind können je nach Einkommen 100 bis 400 EUR jährlich an Kirchensteuer gespart werden
- Die Ersparnis steigt mit dem Einkommen und der Kinderzahl
Fazit: Doppelter Vorteil für Familien
Die Maßsteuer nach § 51a Abs. 2 EStG stellt sicher, dass Familien bei der Kirchensteuer automatisch entlastet werden -- und zwar zusätzlich zum Kindergeld. Der Kinderfreibetrag von 9.756 EUR pro Kind mindert die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer erheblich. Achten Sie darauf, dass die Zahl Ihrer Kinder in den ELStAM-Daten korrekt hinterlegt ist, und nutzen Sie unseren Rechner, um Ihre tatsächliche Kirchensteuerbelastung zu ermitteln.