Lohnfortzahlung und Krankengeld: Was kommt wann?

Wer längere Zeit krank ist, durchläuft zwei Phasen: Zunächst zahlt der Arbeitgeber 6 Wochen lang das volle Gehalt weiter, danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Der Übergang am 43. Tag bringt für viele Betroffene einen spürbaren Einkommenseinbruch. Dieser Ratgeber erklärt den genauen Ablauf, die Meldepflichten und Strategien zur Überbrückung.

Entgeltfortzahlung: 6 Wochen volles Gehalt

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) hat jeder Arbeitnehmer bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf 6 Wochen (42 Kalendertage) Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Während dieser Zeit erhalten Sie Ihr volles Gehalt — einschließlich regelmäßiger Zulagen wie Schichtzuschläge, Überstundenpauschalen oder vermögenswirksame Leistungen.

Voraussetzungen für den Anspruch:

  • Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 4 Wochen ununterbrochen (§ 3 Abs. 3 EFZG)
  • Die Arbeitsunfähigkeit wurde nicht selbst verschuldet (z. B. nicht durch grob fahrlässiges Verhalten)
  • Eine ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit liegt vor (bei mehr als 3 Tagen, sofern tariflich oder arbeitsvertraglich nicht anders geregelt)

Wichtig: Die 6-Wochen-Frist bezieht sich auf dieselbe Krankheit. Wird der Arbeitnehmer wegen derselben Erkrankung innerhalb von 12 Monaten erneut arbeitsunfähig, werden die Zeiten zusammengerechnet. Ein neuer 6-Wochen-Anspruch entsteht erst, wenn seit der letzten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit mindestens 6 Monate vergangen sind (§ 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG) oder seit Beginn der ersten AU 12 Monate verstrichen sind.

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Was passiert am 43. Tag?

Ab dem 43. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit endet die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers und die Krankenkasse übernimmt mit dem Krankengeld. Der Übergang erfolgt nahtlos — der erste Tag mit Krankengeld ist der Tag nach dem Ende der Lohnfortzahlung.

In der Praxis bedeutet das:

  • Tag 1–42: Voller Lohn vom Arbeitgeber (100 % des Bruttogehalts)
  • Ab Tag 43: Krankengeld von der Krankenkasse (70 % Brutto, max. 90 % Netto)

Der Arbeitgeber meldet das Ende der Entgeltfortzahlung an die Krankenkasse, die dann automatisch die Krankengeld-Auszahlung einleitet. In den meisten Fällen wird das Krankengeld rückwirkend überwiesen, sodass es zu einer kurzen Verzögerung kommen kann. Die erste Auszahlung kann daher zwei bis drei Wochen nach dem Stichtag auf dem Konto eingehen.

Der Einkommenseinbruch: Konkret berechnet

Der Wechsel von Lohnfortzahlung zu Krankengeld führt zu einem deutlichen Einkommensverlust. Hier ein Beispiel für einen Arbeitnehmer in Steuerklasse I (ledig, keine Kinder, keine Kirchensteuer) mit einem Bruttogehalt von 3.500 EUR/Monat:

Phase Brutto Netto (ca.)
Lohnfortzahlung (Woche 1–6) 3.500 EUR 2.350 EUR
Krankengeld (ab Woche 7) 2.450 EUR * 2.115 EUR **
KG netto (nach SV-Abzügen) ~1.566 EUR

* 70 % von 3.500 EUR = 2.450 EUR, aber gedeckelt durch 90 % Netto = 2.115 EUR
** Vom KG-Brutto werden RV (9,3 %), AV (1,3 %) und PV (2,4 % kinderlos) abgezogen

Das monatliche Netto-Krankengeld liegt in diesem Beispiel bei rund 1.566 EUR — das sind nur noch etwa 67 % des vorherigen Nettogehalts von 2.350 EUR. Der monatliche Einkommensverlust beträgt damit knapp 784 EUR.

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Meldepflichten: AU-Bescheinigung und eAU

Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte verbindlich. Der Ablauf hat sich dadurch vereinfacht:

  • Arzt: Übermittelt die AU-Daten elektronisch an die Krankenkasse
  • Krankenkasse: Stellt die eAU-Daten zum Abruf bereit
  • Arbeitgeber: Ruft die eAU elektronisch über das Entgeltabrechnungssystem ab
  • Arbeitnehmer: Muss den Arbeitgeber nur noch unverzüglich informieren, dass eine AU vorliegt

Für den Krankengeld-Anspruch ist entscheidend, dass die AU-Bescheinigung lückenlos vorliegt. Zwischen zwei AU-Bescheinigungen darf kein Tag ohne Nachweis liegen, da sonst der Krankengeldanspruch ruhen kann. Achten Sie daher darauf, vor Ablauf der aktuellen AU einen neuen Arzttermin wahrzunehmen.

Besonderheiten bei befristeten Verträgen

Eine häufige Sorge betrifft Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen: Was passiert, wenn der Vertrag während der Krankheit ausläuft?

  • Der befristete Vertrag endet zum vereinbarten Datum — auch bei Arbeitsunfähigkeit. Krankheit verlängert den Vertrag nicht.
  • Die Entgeltfortzahlung endet mit dem Arbeitsvertrag, auch wenn die 6 Wochen noch nicht abgelaufen sind.
  • Anschließend besteht in der Regel Anspruch auf Krankengeld, sofern der Versicherte weiterhin gesetzlich krankenversichert ist (z. B. über die Pflichtversicherung oder die Nachversicherung nach § 19 Abs. 2 SGB V).
  • Alternativ kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen, wenn die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Das Krankengeld geht dem ALG I jedoch vor, solange Arbeitsunfähigkeit besteht.

Tipps: So überbrücken Sie den Einkommenseinbruch

Der Einkommensverlust von rund 30 bis 40 % beim Übergang zum Krankengeld kann finanziell belastend sein. Diese Maßnahmen helfen bei der Planung:

  • Krankentagegeldversicherung: Eine private Zusatzversicherung schließt die Lücke zwischen Krankengeld und Nettoeinkommen. Sinnvoll insbesondere für Arbeitnehmer mit laufenden Kreditverpflichtungen.
  • Finanzielle Rücklagen: Experten empfehlen ein Polster von mindestens drei Nettomonatsgehältern für solche Situationen.
  • Ausgaben prüfen: Überflüssige Abonnements und variable Kosten vorübergehend reduzieren.
  • Stufenweise Wiedereingliederung: Das sogenannte Hamburger Modell (§ 74 SGB V) ermöglicht eine schrittweise Rückkehr in den Beruf. Während der Wiedereingliederung wird weiterhin Krankengeld gezahlt.
  • Arbeitgeber-Zuschüsse: Einige Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen einen Krankengeldzuschuss durch den Arbeitgeber vor, der die Differenz zwischen Krankengeld und Nettolohn ganz oder teilweise ausgleicht.

Fazit: Frühzeitig informieren und vorbereiten

Der Übergang von der Lohnfortzahlung zum Krankengeld am 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit ist ein kritischer Moment. Wer die Regeln kennt, rechtzeitig die AU-Bescheinigungen sicherstellt und finanziell vorsorgt, kann den Einkommenseinbruch besser verkraften. Nutzen Sie unseren Krankengeld-Rechner, um Ihre individuelle Situation durchzurechnen — idealerweise bevor der Ernstfall eintritt.

Haufig gestellte Fragen

Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit weiter?
Der Arbeitgeber ist gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verpflichtet, das volle Gehalt für maximal 6 Wochen (42 Kalendertage) fortzuzahlen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. Die Entgeltfortzahlung umfasst das reguläre Gehalt einschließlich regelmäßiger Zulagen und Zuschläge.
Was passiert, wenn man während der Lohnfortzahlung eine neue Krankheit bekommt?
Tritt während der 6-Wochen-Frist eine neue, unabhängige Erkrankung auf, beginnt für diese neue Krankheit keine neue Lohnfortzahlungsfrist. Die 42 Tage laufen einfach weiter. Eine neue 6-Wochen-Frist entsteht nur, wenn die erste Erkrankung vollständig ausgeheilt war und anschließend eine neue Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Krankheit eintritt.
Wie hoch ist der Einkommensverlust beim Übergang zum Krankengeld?
Der Einkommensverlust beträgt typischerweise 30 bis 40 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens. Das Krankengeld beträgt zwar 70 % vom Brutto (max. 90 % vom Netto), davon werden aber noch Sozialversicherungsbeiträge für RV (9,3 %), AV (1,3 %) und PV (1,8 %) abgezogen. Effektiv verbleiben so nur rund 60 bis 67 % des bisherigen Nettogehalts.
Muss man die Arbeitsunfähigkeit selbst bei der Krankenkasse melden?
Seit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) im Jahr 2023 übermittelt der Arzt die AU-Daten direkt an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft die eAU ebenfalls elektronisch ab. Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber lediglich unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Bei Selbstständigen oder freiwillig Versicherten gelten gesonderte Meldefristen.