KV für Selbständige: Mindestbemessung 1.318,33 EUR
Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung tragen den gesamten Beitrag allein — ohne Arbeitgeberzuschuss. Dabei gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 EUR pro Monat, unabhängig vom tatsächlichen Gewinn. Für Gründer und Selbständige mit geringem Einkommen kann das zur erheblichen Belastung werden.
Selbständige in der GKV: Kein Arbeitgeberzuschuss
Während Angestellte sich die Krankenversicherungsbeiträge mit dem Arbeitgeber teilen, müssen hauptberuflich Selbständige den vollen Beitrag allein aufbringen. Das umfasst sowohl den allgemeinen (oder ermäßigten) Beitragssatz als auch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
Die Beitragsberechnung basiert auf der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dazu zählen nicht nur Gewinne aus selbständiger Tätigkeit, sondern auch Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen und sonstige Einkünfte.
Die Mindestbemessungsgrundlage: 1.318,33 EUR/Monat
Die GKV unterstellt ein fiktives Mindesteinkommen, auf dem Beiträge berechnet werden. Auch wenn ein Selbständiger weniger verdient oder sogar Verluste macht, werden Beiträge mindestens auf dieser Basis erhoben.
Die Mindestbemessungsgrundlage wird jährlich angepasst und berechnet sich aus der Bezugsgröße:
(Bezugsgröße / 90) x 30 = (3.955 EUR / 90) x 30 = 1.318,33 EUR
Im Vergleich zum Vorjahr (2025: 1.248,33 EUR) ist die Mindestbemessung um rund 70 EUR pro Monat gestiegen — eine Erhöhung von 5,6 %.
Beitragsberechnung: Minimum und Maximum
Die Höhe des monatlichen Beitrags hängt vom Einkommen, der Kassenwahl und dem Krankengeld-Tarif ab:
Ohne Krankengeld (ermäßigter Satz 14,0 %)
| Einkommen | Bemessungsgrundlage | KV-Beitrag (16,9 %) | PV (kinderlos, 4,2 %) | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 800 EUR | 1.318,33 EUR* | 222,80 EUR | 55,37 EUR | 278,17 EUR |
| 2.000 EUR | 2.000 EUR | 338,00 EUR | 84,00 EUR | 422,00 EUR |
| 3.000 EUR | 3.000 EUR | 507,00 EUR | 126,00 EUR | 633,00 EUR |
| 6.000+ EUR | 5.812,50 EUR** | 982,31 EUR | 244,13 EUR | 1.226,44 EUR |
* Mindestbemessungsgrundlage greift | ** BBG-Deckelung | Beispiel mit Durchschnitts-Zusatzbeitrag 2,9 %
💻 Freiberufler Steuer Rechner nutzenEinkommensfeststellung: Vorläufig und endgültig
Die GKV ermittelt das Einkommen von Selbständigen in zwei Schritten:
- Vorläufige Beitragsfestsetzung: Auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheids werden monatliche Abschläge festgelegt
- Endgültige Festsetzung: Nach Vorlage des neuen Steuerbescheids erfolgt eine rückwirkende Korrektur. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig gezahlte nachgefordert
Dieses System kann zu unangenehmen Nachzahlungen führen, wenn das Einkommen in einem Jahr deutlich höher ausfällt als im Vorjahr. Eine laufende Rücklage für KV-Beiträge ist daher empfehlenswert.
Vergleich mit Angestellten
Bei identischem Einkommen zahlen Selbständige in der GKV doppelt so viel wie Angestellte, da der Arbeitgeberanteil entfällt. Ein Angestellter mit 3.000 EUR brutto zahlt rund 263 EUR KV-Beitrag (AN-Anteil bei 17,5 % Gesamtsatz). Ein Selbständiger mit 3.000 EUR Gewinn zahlt dagegen 507 EUR allein für die Krankenversicherung — plus Pflegeversicherung.
Sonderfall Künstlersozialkasse (KSK)
Selbständige Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, profitieren von einer besonderen Regelung: Sie zahlen nur den halben Beitrag. Die andere Hälfte wird durch die KSK aus Abgaben der Verwerter und einem Bundeszuschuss finanziert. Die Mindestbemessung der KSK liegt entsprechend bei rund 7.910 EUR pro Jahr.
💶 Brutto Netto Rechner nutzenFazit: Hohe Fixkosten, wenig Spielraum
Die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 EUR bedeutet für Selbständige mit geringem Einkommen eine erhebliche monatliche Belastung von mindestens rund 278 EUR (KV + PV, kinderlos, ohne Krankengeld). Bei höheren Einkommen steigen die Beiträge bis zum Höchstbetrag an der BBG. Eine günstige Kassenwahl kann die Belastung um mehrere hundert Euro pro Jahr senken. Nutzen Sie unseren Freiberufler-Steuerrechner, um die gesamte Abgabenlast zu berechnen.