KV für Selbständige: Mindestbemessung 1.318,33 EUR

Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung tragen den gesamten Beitrag allein — ohne Arbeitgeberzuschuss. Dabei gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 EUR pro Monat, unabhängig vom tatsächlichen Gewinn. Für Gründer und Selbständige mit geringem Einkommen kann das zur erheblichen Belastung werden.

Selbständige in der GKV: Kein Arbeitgeberzuschuss

Während Angestellte sich die Krankenversicherungsbeiträge mit dem Arbeitgeber teilen, müssen hauptberuflich Selbständige den vollen Beitrag allein aufbringen. Das umfasst sowohl den allgemeinen (oder ermäßigten) Beitragssatz als auch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

Die Beitragsberechnung basiert auf der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dazu zählen nicht nur Gewinne aus selbständiger Tätigkeit, sondern auch Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen und sonstige Einkünfte.

Die Mindestbemessungsgrundlage: 1.318,33 EUR/Monat

Die GKV unterstellt ein fiktives Mindesteinkommen, auf dem Beiträge berechnet werden. Auch wenn ein Selbständiger weniger verdient oder sogar Verluste macht, werden Beiträge mindestens auf dieser Basis erhoben.

Die Mindestbemessungsgrundlage wird jährlich angepasst und berechnet sich aus der Bezugsgröße:

(Bezugsgröße / 90) x 30 = (3.955 EUR / 90) x 30 = 1.318,33 EUR

Im Vergleich zum Vorjahr (2025: 1.248,33 EUR) ist die Mindestbemessung um rund 70 EUR pro Monat gestiegen — eine Erhöhung von 5,6 %.

Beitragsberechnung: Minimum und Maximum

Die Höhe des monatlichen Beitrags hängt vom Einkommen, der Kassenwahl und dem Krankengeld-Tarif ab:

Ohne Krankengeld (ermäßigter Satz 14,0 %)

Einkommen Bemessungsgrundlage KV-Beitrag (16,9 %) PV (kinderlos, 4,2 %) Gesamt
800 EUR 1.318,33 EUR* 222,80 EUR 55,37 EUR 278,17 EUR
2.000 EUR 2.000 EUR 338,00 EUR 84,00 EUR 422,00 EUR
3.000 EUR 3.000 EUR 507,00 EUR 126,00 EUR 633,00 EUR
6.000+ EUR 5.812,50 EUR** 982,31 EUR 244,13 EUR 1.226,44 EUR

* Mindestbemessungsgrundlage greift | ** BBG-Deckelung | Beispiel mit Durchschnitts-Zusatzbeitrag 2,9 %

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Einkommensfeststellung: Vorläufig und endgültig

Die GKV ermittelt das Einkommen von Selbständigen in zwei Schritten:

  • Vorläufige Beitragsfestsetzung: Auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheids werden monatliche Abschläge festgelegt
  • Endgültige Festsetzung: Nach Vorlage des neuen Steuerbescheids erfolgt eine rückwirkende Korrektur. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig gezahlte nachgefordert

Dieses System kann zu unangenehmen Nachzahlungen führen, wenn das Einkommen in einem Jahr deutlich höher ausfällt als im Vorjahr. Eine laufende Rücklage für KV-Beiträge ist daher empfehlenswert.

Vergleich mit Angestellten

Bei identischem Einkommen zahlen Selbständige in der GKV doppelt so viel wie Angestellte, da der Arbeitgeberanteil entfällt. Ein Angestellter mit 3.000 EUR brutto zahlt rund 263 EUR KV-Beitrag (AN-Anteil bei 17,5 % Gesamtsatz). Ein Selbständiger mit 3.000 EUR Gewinn zahlt dagegen 507 EUR allein für die Krankenversicherung — plus Pflegeversicherung.

Sonderfall Künstlersozialkasse (KSK)

Selbständige Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, profitieren von einer besonderen Regelung: Sie zahlen nur den halben Beitrag. Die andere Hälfte wird durch die KSK aus Abgaben der Verwerter und einem Bundeszuschuss finanziert. Die Mindestbemessung der KSK liegt entsprechend bei rund 7.910 EUR pro Jahr.

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Fazit: Hohe Fixkosten, wenig Spielraum

Die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 EUR bedeutet für Selbständige mit geringem Einkommen eine erhebliche monatliche Belastung von mindestens rund 278 EUR (KV + PV, kinderlos, ohne Krankengeld). Bei höheren Einkommen steigen die Beiträge bis zum Höchstbetrag an der BBG. Eine günstige Kassenwahl kann die Belastung um mehrere hundert Euro pro Jahr senken. Nutzen Sie unseren Freiberufler-Steuerrechner, um die gesamte Abgabenlast zu berechnen.

Haufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Mindestbeitrag für Selbständige in der GKV 2026?
Der Mindestbeitrag hängt von der gewählten Krankenkasse und dem Tarif ab. Auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 EUR und einem ermäßigten Satz von 14,0 % plus 2,9 % durchschnittlichem Zusatzbeitrag ergibt sich ein KV-Mindestbeitrag von rund 223 EUR. Mit Pflegeversicherung (kinderlos) steigt der Gesamtbetrag auf etwa 278 EUR pro Monat.
Was ist die Mindestbemessungsgrundlage und wie wird sie berechnet?
Die Mindestbemessungsgrundlage ist ein fiktives Mindesteinkommen, auf dem die Beiträge berechnet werden. Sie ergibt sich aus der Formel (Bezugsgröße / 90) x 30. Mit der Bezugsgröße 2026 von 3.955 EUR ergibt sich: (3.955 / 90) x 30 = 1.318,33 EUR pro Monat.
Können Selbständige auch den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % wählen?
Ja. Selbständige, die einen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit wünschen, zahlen den allgemeinen Satz von 14,6 %. Ohne Krankengeldanspruch gilt der ermäßigte Satz von 14,0 %. Die Differenz von 0,6 Prozentpunkten entspricht dem Krankengeld-Risikozuschlag.
Wie wird das Einkommen von Selbständigen für die GKV festgestellt?
Grundlage ist der letzte Einkommensteuerbescheid. Die Krankenkasse setzt zunächst vorläufige Beiträge fest. Nach Vorlage des nächsten Steuerbescheids erfolgt eine rückwirkende Korrektur. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig gezahlte nachgefordert.