bAV und Krankengeld: BSG-Urteil vom 12.12.2024
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gilt als wichtige Saule der Alterssicherung. Doch wer Teile seines Gehalts per Entgeltumwandlung in die bAV einzahlt, muss bei Krankheit mit einem niedrigeren Krankengeld rechnen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat dies am 12. Dezember 2024 bestatigt: Die Entgeltumwandlung reduziert sowohl das Regelentgelt als auch das Nettoarbeitsentgelt โ und damit beide Berechnungsgrundlagen des Krankengeldes.
Was hat das BSG entschieden?
Das BSG stellte in seinem Urteil vom 12.12.2024 klar, dass eine beitragsfreie Entgeltumwandlung fur die betriebliche Altersvorsorge das Krankengeld auf beiden Ebenen mindert:
- Regelentgelt (Brutto-Basis): Die Entgeltumwandlung verringert das beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Da das Regelentgelt auf dem beitragspflichtigen Brutto basiert, fallt es entsprechend niedriger aus.
- Nettoarbeitsentgelt (Netto-Basis): Gleichzeitig reduziert die Umwandlung auch das Nettoarbeitsentgelt, da Regel- und Nettoentgelt aus derselben Bemessungsgrundlage abgeleitet werden.
Die Logik des BSG: Was nicht als beitragspflichtiges Entgelt gezahlt wird, kann auch nicht als Grundlage fur die Entgeltersatzleistung dienen. Die bAV-Beitrage fliessen steuer- und sozialabgabenfrei in die Altersvorsorge โ dieser Vorteil hat im Krankheitsfall eine Kehrseite.
Krankengeld-Berechnung: Die Grundformel
Zum Verstandnis der Auswirkung ist ein Blick auf die Berechnungssystematik nach ยง47 SGB V wichtig. Das Krankengeld wird in zwei Schritten ermittelt:
- 70 % des Regelentgelts (beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt, maximal die Beitragsbemessungsgrenze von 193,75 EUR/Tag im Jahr 2026)
- Gedeckelt auf 90 % des Nettoarbeitsentgelts
Das tatsachliche Krankengeld ist der niedrigere der beiden Werte. Wenn nun beide Berechnungsgrundlagen durch die Entgeltumwandlung sinken, fallt das Krankengeld zwangsweise geringer aus โ unabhangig davon, welche Deckelung greift.
๐ฅ Krankengeld Rechner nutzenRechenbeispiel: Krankengeld mit und ohne bAV
Betrachten wir einen Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 4.000 EUR/Monat, der monatlich 300 EUR per Entgeltumwandlung in die bAV einzahlt.
Variante A: Ohne Entgeltumwandlung
Regelentgelt: 4.000 / 30 = 133,33 EUR/Tag
70 % Brutto: 133,33 x 0,70 = 93,33 EUR/Tag
Netto geschatzt: ~2.600 EUR/Monat = 86,67 EUR/Tag
90 % Netto: 86,67 x 0,90 = 78,00 EUR/Tag
Tatsachliches Krankengeld: 78,00 EUR/Tag (90-%-Netto-Grenze greift)
Variante B: Mit 300 EUR Entgeltumwandlung
Beitragspflichtiges Brutto: 4.000 - 300 = 3.700 EUR
Regelentgelt: 3.700 / 30 = 123,33 EUR/Tag
70 % Brutto: 123,33 x 0,70 = 86,33 EUR/Tag
Netto geschatzt: ~2.430 EUR/Monat = 81,00 EUR/Tag
90 % Netto: 81,00 x 0,90 = 72,90 EUR/Tag
Tatsachliches Krankengeld: 72,90 EUR/Tag
Differenz
Die Entgeltumwandlung fuhrt in diesem Beispiel zu einem Krankengeldverlust von 5,10 EUR pro Tag โ das sind rund 153 EUR pro Monat weniger Krankengeld. Uber den gesamten Anspruchszeitraum von 78 Wochen konnte sich die Differenz auf uber 2.700 EUR summieren.
๐ถ Brutto Netto Rechner nutzenWarum wirkt sich die bAV doppelt aus?
Die Entgeltumwandlung reduziert das Krankengeld aus zwei Grunden gleichzeitig:
- Brutto-Seite: Der umgewandelte Betrag ist beitragsfrei. Er fehlt damit im Regelentgelt, das die Krankenkasse zur Berechnung heranzieht.
- Netto-Seite: Auch das Nettoarbeitsentgelt wird vom Regelentgelt abgeleitet (Regelentgelt minus Steuern und SV-Beitrage). Sinkt das Regelentgelt, sinkt automatisch auch das Netto.
Das BSG hat damit eine fruhere Praxis einiger Krankenkassen bestatigt, die bereits vor dem Urteil die Entgeltumwandlung bei der Berechnung berucksichtigt haben. Andere Kassen hatten dies nur auf der Brutto-Seite getan โ diese Ungleichbehandlung ist nun geklart.
Kann man die bAV vor Krankheit pausieren?
Theoretisch lasst sich eine Entgeltumwandlung aussetzen. In der Praxis gibt es jedoch erhebliche Hurden:
- Zeitpunkt: Die Krankengeldberechnung basiert auf dem letzten abgerechneten Entgeltzeitraum vor Beginn der Arbeitsunfahigkeit. Eine Pause wahrend der Erkrankung hat keinen Einfluss auf das bereits festgelegte Krankengeld.
- Vertragsbindung: Die bAV-Vereinbarung ist ein arbeitsrechtlicher Vertrag. Eine einseitige Kundigung ist in der Regel nicht moglich.
- Arbeitgeberzuschuss: Wer die Entgeltumwandlung pausiert, verliert moglicherweise den Arbeitgeberzuschuss (mindestens 15 % nach ยง1a Abs. 1a BetrAVG).
Eine pauschale Empfehlung, die bAV wegen des Krankengeldrisikos zu beenden, ware daher unangebracht. Die Steuer- und Sozialabgabenersparnis wahrend der aktiven Beschaftigung sowie der Arbeitgeberzuschuss uberwiegen in den meisten Fallen den temporaren Krankengeldverlust.
Handlungsempfehlungen
Angesichts des BSG-Urteils sollten Arbeitnehmer mit bAV-Vertrag folgende Punkte beachten:
- Krankengeldlucke bewusst einplanen: Kalkulieren Sie Ihr tatsachliches Krankengeld auf Basis des beitragspflichtigen Bruttos (also nach Abzug der Entgeltumwandlung).
- Krankentagegeld-Versicherung prufen: Eine private Zusatzversicherung kann die Lucke zwischen Krankengeld und Nettoeinkommen schliessen โ besonders bei hohen bAV-Beitragen.
- bAV-Hohe abwagen: Wer gesundheitliche Risiken tragt, sollte die Hohe der Entgeltumwandlung kritisch prufen. Der gesetzlich garantierte Mindestanspruch auf Entgeltumwandlung (4 % der BBG RV = 4.056 EUR/Jahr in 2026) muss nicht voll ausgeschopft werden.
- Gesamtrechnung aufstellen: Die Steuerersparnis und der Arbeitgeberzuschuss stehen dem potenziellen Krankengeldverlust gegenuber. In den meisten Fallen bleibt die bAV vorteilhaft.
Fazit: BSG-Urteil schafft Klarheit, aber kein Grund zur Panik
Das BSG-Urteil vom 12.12.2024 hat eine wichtige Streitfrage geklart: Die Entgeltumwandlung fur die bAV mindert das Krankengeld auf beiden Berechnungsebenen. Arbeitnehmer sollten diesen Effekt kennen und in ihre finanzielle Planung einbeziehen. Ein pauschaler Verzicht auf die bAV ware jedoch in den meisten Fallen wirtschaftlich unklug โ die langfristigen Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge uberwiegen den vorubergehenden Krankengeldverlust deutlich. Nutzen Sie unseren Krankengeldrechner, um Ihren individuellen Anspruch zu ermitteln.