Kfz-Steuer 2026: Hubraum, CO2 und Berechnung

Die Kfz-Steuer ist eine jährliche Abgabe, die jeder Fahrzeughalter in Deutschland zahlen muss. Seit der Reform 2021 spielt der CO2-Ausstoß eine noch größere Rolle. Wir erklären die Berechnung im Detail und zeigen, worauf Sie 2026 achten müssen.

So funktioniert die Kfz-Steuer-Berechnung

Die Kfz-Steuer für Pkw, die ab dem 1. Januar 2021 erstmals zugelassen wurden, setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der Hubraumkomponente und der CO2-Komponente. Beide Teile werden addiert und ergeben die jährliche Steuerlast.

Hubraumkomponente

Die Hubraumkomponente richtet sich nach der Motorart und dem Hubraum in Kubikzentimetern (ccm). Dabei wird je angefangene 100 ccm berechnet:

  • Benzinmotor: 2,00 EUR pro angefangene 100 ccm
  • Dieselmotor: 9,50 EUR pro angefangene 100 ccm

Ein Benziner mit 1.600 ccm Hubraum zahlt also 16 × 2,00 EUR = 32,00 EUR an Hubraumsteuer. Ein Diesel gleicher Größe zahlt 16 × 9,50 EUR = 152,00 EUR. Der deutlich höhere Satz beim Diesel kompensiert den niedrigeren Energiesteuersatz auf Dieselkraftstoff.

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CO2-Komponente mit progressiven Stufen

Der zweite Bestandteil der Kfz-Steuer basiert auf dem kombinierten CO2-Ausstoß nach dem WLTP-Messverfahren. Bis zu einem Freibetrag von 95 g/km fällt keine CO2-Steuer an. Darüber gelten sechs progressive Stufen:

  • Stufe 1: 96 bis 115 g/km — 2,00 EUR pro g/km
  • Stufe 2: 116 bis 135 g/km — 2,20 EUR pro g/km
  • Stufe 3: 136 bis 155 g/km — 2,50 EUR pro g/km
  • Stufe 4: 156 bis 175 g/km — 2,90 EUR pro g/km
  • Stufe 5: 176 bis 195 g/km — 3,40 EUR pro g/km
  • Stufe 6: ab 196 g/km — 4,00 EUR pro g/km

Die Progression sorgt dafür, dass besonders emissionsstarke Fahrzeuge überproportional besteuert werden. Das soll einen Anreiz für den Kauf emissionsarmer Fahrzeuge schaffen.

Elektrofahrzeuge: Steuerbefreiung bis 2030

Reine Elektrofahrzeuge genießen eine Steuerbefreiung bis zum 31. Dezember 2030, sofern sie bis Ende 2025 erstmals zugelassen wurden. Plug-in-Hybride fallen nicht unter diese Regelung und werden wie konventionelle Fahrzeuge besteuert. Nach Ablauf der Befreiung wird die Kfz-Steuer für E-Autos ausschließlich nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet — eine CO2-Komponente entfällt naturgemäß.

Wer über die Gesamtkosten eines Elektroautos nachdenkt, sollte neben der Steuerersparnis auch die geringeren Energiekosten berücksichtigen.

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Praktisches Rechenbeispiel

Nehmen wir einen Benziner mit 1.600 ccm Hubraum und einem CO2-Ausstoß von 140 g/km an, der 2024 erstmals zugelassen wurde:

Hubraumkomponente: 16 angefangene 100 ccm × 2,00 EUR = 32,00 EUR

CO2-Komponente:

  • Stufe 1 (96–115 g/km): 20 g × 2,00 EUR = 40,00 EUR
  • Stufe 2 (116–135 g/km): 20 g × 2,20 EUR = 44,00 EUR
  • Stufe 3 (136–140 g/km): 5 g × 2,50 EUR = 12,50 EUR

CO2-Steuer gesamt: 40,00 + 44,00 + 12,50 = 96,50 EUR

Jährliche Kfz-Steuer insgesamt: 32,00 + 96,50 = 128,50 EUR

Tipps zur Senkung der Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer lässt sich nicht direkt verhandeln, aber bei der Fahrzeugwahl können Sie die Steuerlast beeinflussen:

  • CO2-arme Modelle wählen: Gerade bei der progressiven Staffelung macht jedes Gramm CO2 weniger einen spürbaren Unterschied.
  • Elektrofahrzeug in Betracht ziehen: Bis 2030 entfällt die Steuer komplett für reine E-Autos.
  • Leasing als Alternative prüfen: Beim Leasing ist die Kfz-Steuer oft in der Rate enthalten — prüfen Sie die Gesamtkosten.
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Fazit

Die Kfz-Steuer 2026 belohnt emissionsarme Fahrzeuge und belastet Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß durch die progressive Staffelung spürbar stärker. Nutzen Sie unseren Kfz-Steuer-Rechner, um die genaue Steuerlast für Ihr Fahrzeug zu ermitteln, und vergleichen Sie verschiedene Modelle, bevor Sie sich für einen Neuwagen entscheiden.

Haufig gestellte Fragen

Wie setzt sich die Kfz-Steuer 2026 zusammen?
Die Kfz-Steuer besteht aus zwei Komponenten: der Hubraumkomponente (2 EUR pro angefangene 100 ccm bei Benzinern, 9,50 EUR bei Diesel) und der CO2-Komponente mit sechs progressiven Stufen von 2 EUR bis 4 EUR pro g/km oberhalb des Freibetrags von 95 g/km.
Sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?
Ja, reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden, sind bis zum 31. Dezember 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Danach gilt ein ermäßigter Steuersatz, der nur auf das Gewicht des Fahrzeugs abstellt.
Ab welchem CO2-Wert wird die Kfz-Steuer besonders teuer?
Der CO2-Freibetrag liegt bei 95 g/km. Darüber steigen die Kosten progressiv an. Besonders teuer wird es ab 195 g/km CO2-Ausstoß, wo der Höchstsatz von 4 EUR pro g/km greift.
Wo finde ich den CO2-Wert meines Fahrzeugs?
Den kombinierten CO2-Wert nach WLTP finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter dem Feld V.7. Bei Neuwagen steht der Wert auch im COC-Dokument (Certificate of Conformity).