Güterstandsschaukel: Steuerfrei Vermögen übertragen

Die Güterstandsschaukel gehört zu den wirksamsten legalen Gestaltungsinstrumenten im Erbschaftssteuerrecht. Sie nutzt die Tatsache, dass der familienrechtliche Zugewinnausgleich nach §5 ErbStG nicht der Erbschafts- oder Schenkungssteuer unterliegt. Durch einen gezielten Wechsel des Güterstands können Ehepartner erhebliche Vermögenswerte steuerfrei übertragen — anerkannt durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.

Der Zugewinnausgleich als steuerfreier Transfer

Den meisten Ehepaaren in Deutschland ist nicht bewusst, welches steuerliche Potenzial in ihrem Güterstand schlummert. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögensmassen beider Partner getrennt. Erst bei Beendigung des Güterstands — durch Scheidung, Tod oder Ehevertrag — wird der Zugewinn ausgeglichen: Der Partner mit dem höheren Vermögenszuwachs muss die Hälfte der Differenz an den anderen abgeben.

Das Entscheidende: Dieser Zugewinnausgleich ist nach §5 ErbStG vollständig steuer- und schenkungssteuerfrei. Der Gesetzgeber betrachtet den Ausgleich als familienrechtlichen Anspruch, nicht als unentgeltliche Zuwendung.

So funktioniert die Güterstandsschaukel

Die Güterstandsschaukel besteht aus zwei Schritten:

Schritt 1: Wechsel zur Gütertrennung

Die Ehepartner schließen einen notariellen Ehevertrag, mit dem sie die Zugewinngemeinschaft beenden und zur Gütertrennung wechseln. Durch diese Beendigung wird der Zugewinnausgleichsanspruch des weniger vermögenden Partners fällig. Die Differenz der Zugewinne wird hälftig ausgeglichen.

Schritt 2: Rückkehr zur Zugewinngemeinschaft

Im selben oder einem späteren Ehevertrag vereinbaren die Ehepartner die Rückkehr zur Zugewinngemeinschaft. Damit beginnt ein neuer Zugewinnzeitraum. Die Vermögenswerte zu diesem Zeitpunkt bilden das neue Anfangsvermögen — und ein erneuter Zugewinnausgleich kann in Zukunft wieder steuerfrei durchgeführt werden.

Rechenbeispiel: 500.000 EUR steuerfrei übertragen

Ein Ehepaar lebt seit 20 Jahren in Zugewinngemeinschaft. Das Vermögen hat sich wie folgt entwickelt:

Partner Anfangsvermögen Endvermögen Zugewinn
Partner A 100.000 EUR 1.300.000 EUR 1.200.000 EUR
Partner B 50.000 EUR 250.000 EUR 200.000 EUR

Zugewinndifferenz: 1.200.000 - 200.000 = 1.000.000 EUR

Ausgleichsanspruch: 1.000.000 / 2 = 500.000 EUR

Partner A überträgt 500.000 EUR an Partner B — vollständig steuerfrei. Eine reguläre Schenkung in dieser Höhe hätte den Freibetrag von 500.000 EUR genau ausgeschöpft, aber: Die Güterstandsschaukel verbraucht den Schenkungsfreibetrag nicht. Partner A kann also weiterhin bis zu 500.000 EUR als reguläre Schenkung steuerfrei an Partner B übertragen.

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Warum die Güterstandsschaukel sinnvoll ist

Das Instrument dient primär der Vermögensegalisierung zwischen Ehepartnern. Die strategische Bedeutung zeigt sich bei der Weitergabe an die nächste Generation:

  • Jedes Kind hat gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 EUR
  • Bei zwei Elternteilen sind also 800.000 EUR pro Kind steuerfrei übertragbar
  • Ist das Vermögen stark auf einen Partner konzentriert, bleibt ein Freibetrag ungenutzt
  • Die Güterstandsschaukel verteilt das Vermögen gleichmäßig — und beide Freibeträge werden voll ausgeschöpft

Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern ergibt das ein steuerfreies Übertragungspotenzial von 2.600.000 EUR (2 × 500.000 Ehegatte + 2 × 2 × 400.000 Kinder) — statt nur 1.800.000 EUR bei einseitiger Vermögenskonzentration.

Das Supervermächtnis: Freibeträge beim ersten Erbfall nutzen

Ein verwandtes Gestaltungsinstrument ist das Supervermächtnis (Zweckvermächtnis nach §2156 BGB). Es löst ein häufiges Problem des Berliner Testaments:

Beim klassischen Berliner Testament setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst beim Tod des zweiten Elternteils. Das Problem: Beim ersten Erbfall bleiben die Freibeträge der Kinder (je 400.000 EUR) ungenutzt. Das gesamte Vermögen wird erst beim zweiten Erbfall versteuert — mit entsprechend höherer Steuerlast.

Wie das Supervermächtnis funktioniert

Im Testament wird neben der gegenseitigen Erbeinsetzung ein Zweckvermächtnis zugunsten der Kinder angeordnet. Der überlebende Ehepartner erhält die Befugnis, nach eigenem Ermessen zu bestimmen:

  • Ob und wann er Vermächtnisse an die Kinder erfüllt
  • Welche Vermögensgegenstände übertragen werden
  • In welcher Höhe — optimal bis zur Ausschöpfung der Freibeträge

Der überlebende Partner bleibt Alleinerbe und behält die volle Kontrolle über das Vermögen. Gleichzeitig kann er die Freibeträge der Kinder steueroptimal ausnutzen — ohne dass die Kinder Erben mit Mitspracherechten werden.

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Risiken und Grenzen

Trotz der rechtlichen Anerkennung gibt es wichtige Punkte zu beachten:

  • Tatsächlicher Vermögenstransfer: Der Zugewinnausgleich muss realwirtschaftlich durchgeführt werden. Eine bloße Buchung ohne echte Vermögensverschiebung wird nicht anerkannt
  • Kein Gestaltungsmissbrauch: Der BFH hat die Güterstandsschaukel als zulässig bestätigt, aber es darf kein offensichtlicher Missbrauch vorliegen (z. B. wenn die Schaukel innerhalb weniger Tage durchgeführt wird, ohne echte güterrechtliche Konsequenzen)
  • Pflichtteilsansprüche: Durch die Vermögensverschiebung können sich die Pflichtteilsansprüche der Kinder verschieben — dies sollte in der Nachlassplanung berücksichtigt werden
  • Grunderwerbsteuer: Werden Immobilien im Rahmen des Zugewinnausgleichs übertragen, fällt keine Grunderwerbsteuer an (§3 Nr. 5 GrEStG) — aber nur, wenn die Übertragung tatsächlich auf dem Zugewinnausgleich beruht
  • Kosten: Notargebühren, Steuerberatung und eventuell Grundbuchkosten sind nicht unerheblich und sollten der Steuerersparnis gegenübergestellt werden

Wann lohnt sich die Güterstandsschaukel?

Die Güterstandsschaukel ist besonders sinnvoll, wenn:

  • Das Vermögen stark ungleich zwischen den Ehepartnern verteilt ist
  • Das Gesamtvermögen die Freibeträge deutlich übersteigt
  • Die Weitergabe an Kinder geplant ist und beide elterlichen Freibeträge genutzt werden sollen
  • Der vermögendere Partner ein hohes Alter erreicht hat und die Nachlassplanung dringend wird

Bei Vermögen unter 1.000.000 EUR reichen in der Regel die regulären Freibeträge aus. Bei Vermögen ab 2.000.000 EUR aufwärts kann die Steuerersparnis schnell sechsstellige Beträge erreichen.

Fazit: Mächtiges Instrument mit Beratungsbedarf

Die Güterstandsschaukel und das Supervermächtnis sind zwei der effektivsten legalen Werkzeuge zur Minimierung der Erbschaftssteuer. Sie erfordern jedoch professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht und einen Steuerberater. Die Kosten für die Gestaltung sind in der Regel ein Bruchteil der ersparten Steuer. Entscheidend ist eine frühzeitige Planung — wer erst im Erbfall nach Optimierungsmöglichkeiten sucht, hat die meisten Gestaltungsspielräume bereits verloren.

Haufig gestellte Fragen

Was ist eine Güterstandsschaukel?
Die Güterstandsschaukel ist ein legales steuerliches Gestaltungsinstrument für Ehepartner. Dabei wechseln die Ehegatten vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft per notariellem Ehevertrag in die Gütertrennung. Durch diesen Wechsel wird ein Zugewinnausgleichsanspruch fällig, der nach §5 ErbStG vollständig erbschafts- und schenkungssteuerfrei ist. Anschließend können die Ehepartner wieder in die Zugewinngemeinschaft zurückwechseln — daher der Name „Schaukel". Das Ergebnis: Vermögen wurde steuerfrei zwischen den Ehepartnern übertragen.
Ist die Güterstandsschaukel legal?
Ja, die Güterstandsschaukel ist vollständig legal und von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ausdrücklich anerkannt. Der BFH hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass der Wechsel des Güterstands ein zulässiges Gestaltungsmittel ist und keinen Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach §42 AO darstellt. Entscheidend ist, dass der Zugewinnausgleich tatsächlich durchgeführt wird und die Vermögensübertragung realwirtschaftlich stattfindet. Eine bloße Scheinhandlung ohne tatsächliche Vermögensverschiebung würde dagegen nicht anerkannt.
Was ist ein Supervermächtnis?
Das Supervermächtnis (auch Zweckvermächtnis nach §2156 BGB) ist eine testamentarische Gestaltung im Rahmen eines Berliner Testaments. Dabei setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein und ordnen gleichzeitig ein Vermächtnis zugunsten der Kinder an. Das Besondere: Der überlebende Ehepartner bestimmt selbst, wann und in welcher Höhe er Vermögen an die Kinder als Vermächtnis ausschüttet. Dadurch können die Freibeträge der Kinder (je 400.000 EUR) bereits beim ersten Erbfall genutzt werden, ohne dass die Kinder Erben mit Mitspracherechten werden.
Was kostet eine Güterstandsschaukel beim Notar?
Die Kosten richten sich nach dem Geschäftswert des Ehevertrags, der sich am Gesamtvermögen der Eheleute orientiert. Bei einem Reinvermögen von beispielsweise 1.000.000 EUR liegen die Notarkosten für den Ehevertrag bei etwa 2.700 EUR (2,0-fache Gebühr nach GNotKG). Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für die Rückschaukel (erneuter Ehevertrag) in ähnlicher Höhe sowie Beratungskosten eines Steuerberaters oder Fachanwalts. Insgesamt sollten Ehepaare mit Gesamtkosten zwischen 5.000 und 10.000 EUR rechnen — bei großen Vermögen ein geringer Preis im Vergleich zur ersparten Erbschaftssteuer.