Gesetzliche Rente 2026: Entgeltpunkte, Rentenwert und Berechnung

Die gesetzliche Rentenversicherung sichert Millionen von Menschen in Deutschland den Lebensabend. Doch wie berechnet sich die Rente eigentlich? Entgeltpunkte, Rentenwert, Zugangsfaktor — wir erklären die Rentenformel Schritt für Schritt mit aktuellen Zahlen für 2026.

So funktioniert die gesetzliche Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) basiert auf dem Umlageverfahren: Die Beiträge der heutigen Arbeitnehmer finanzieren direkt die Renten der heutigen Rentner. Dieses Prinzip wird als Generationenvertrag bezeichnet. Im Gegenzug erwerben die Beitragszahler eigene Rentenansprüche, die von der nächsten Generation finanziert werden.

Der Beitragssatz zur GRV liegt 2026 bei 18,6 % des Bruttolohns, paritätisch geteilt: Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils 9,3 %. Durch das Rentenpaket 2025 ist ein Mindestrentenniveau von 48 % bis 2031 gesetzlich garantiert.

Die Rentenformel: EP × ZF × RAF × aRW

Die Höhe Ihrer monatlichen Rente ergibt sich aus einer festen Formel mit vier Faktoren:

Monatsrente = Entgeltpunkte (EP) × Zugangsfaktor (ZF) × Rentenartfaktor (RAF) × aktueller Rentenwert (aRW)

  • EP (Entgeltpunkte): Ihre Lebensleistung in Punkten — jedes Arbeitsjahr bringt EP proportional zu Ihrem Verdienst im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt.
  • ZF (Zugangsfaktor): Normalerweise 1,0 bei Renteneintritt an der Regelaltersgrenze. Bei Frührente Abschläge (-0,3 % pro Monat), bei Aufschub Zuschläge (+0,5 % pro Monat).
  • RAF (Rentenartfaktor): Hängt von der Rentenart ab — 1,0 für Altersrente und volle Erwerbsminderungsrente, 0,5 für teilweise Erwerbsminderung.
  • aRW (aktueller Rentenwert): Der Eurowert eines Entgeltpunkts — 39,32 EUR (2026). Wird jährlich zum 1. Juli angepasst.
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Was sind Entgeltpunkte?

Entgeltpunkte (EP) sind die zentrale Währung der gesetzlichen Rente. Die Berechnung ist einfach:

EP pro Jahr = Ihr Jahresbrutto ÷ Durchschnittsentgelt

Das Durchschnittsentgelt beträgt 2026 vorläufig 45.358 EUR. Verdienen Sie genau diesen Betrag, erhalten Sie exakt 1,0 Entgeltpunkte für das Jahr. Verdienen Sie das Doppelte, gibt es 2,0 EP. Bei der Hälfte entsprechend 0,5 EP.

Durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von 101.400 EUR/Jahr (8.450 EUR/Monat) gibt es eine Obergrenze: Mehr als rund 2,24 EP pro Jahr (101.400 ÷ 45.358) sind nicht möglich, selbst wenn Sie mehr verdienen.

Der aktuelle Rentenwert 2026: 39,32 EUR

Der aktuelle Rentenwert (aRW) gibt an, wie viel ein einzelner Entgeltpunkt als monatliche Rente wert ist. Seit dem 1. Juli 2023 gilt ein einheitlicher Wert in ganz Deutschland — die frühere Unterscheidung zwischen Ost und West ist endgültig aufgehoben.

Der Rentenwert wird jährlich zum 1. Juli an die Lohnentwicklung angepasst. Für den 1. Juli 2026 ist eine Erhöhung um 4,24 % auf voraussichtlich 42,52 EUR angekündigt. Das entspricht einem Anstieg von 3,20 EUR pro Entgeltpunkt.

Rechenbeispiel: 40 Jahre durchschnittlich verdient

Ein Arbeitnehmer hat 40 Jahre lang ein Gehalt in Höhe des Durchschnittsentgelts verdient und geht mit 67 an der Regelaltersgrenze in Rente:

  • Entgeltpunkte: 40 EP (1,0 EP pro Jahr × 40 Jahre)
  • Zugangsfaktor: 1,0 (Regelaltersgrenze erreicht)
  • Rentenartfaktor: 1,0 (Altersrente)
  • Aktueller Rentenwert: 39,32 EUR

Monatsrente = 40 × 1,0 × 1,0 × 39,32 = 1.572,80 EUR brutto

Davon gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab (ca. 11 %), sodass netto rund 1.400 EUR bleiben. Die sogenannte Standardrente (45 Jahre Durchschnittsverdienst) liegt bei 45 × 39,32 = 1.769,40 EUR brutto.

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Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze 2026

Kennzahl Wert 2026
Beitragssatz18,6 % (AN + AG je 9,3 %)
BBG monatlich8.450 EUR
BBG jährlich101.400 EUR
Maximaler AN-Beitrag/Monat785,85 EUR
Durchschnittsentgelt45.358 EUR/Jahr
Aktueller Rentenwert39,32 EUR

Seit 2025 gelten BBG und alle Rechengrößen bundeseinheitlich — die frühere Unterscheidung zwischen Ost und West ist aufgehoben. Der maximale Gesamtbeitrag liegt bei 1.571,70 EUR/Monat (8.450 × 18,6 %).

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Fazit: Wie viel Rente können Sie erwarten?

Ihre Rentenhöhe hängt vor allem davon ab, wie viele Entgeltpunkte Sie über Ihr Berufsleben sammeln. Je höher Ihr Gehalt und je länger Sie arbeiten, desto mehr EP erwerben Sie. Mit unserem Rentenrechner können Sie Ihre voraussichtliche Rente anhand Ihres aktuellen Gehalts und der geplanten Beitragsjahre berechnen. Bedenken Sie: Die gesetzliche Rente ist meist nur ein Baustein — betriebliche und private Vorsorge ergänzen die Absicherung.

Haufig gestellte Fragen

Wie wird die gesetzliche Rente berechnet?
Die monatliche Bruttorente ergibt sich aus der Rentenformel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Entgeltpunkte sammeln Sie über Ihr gesamtes Berufsleben — ein Jahr mit Durchschnittsverdienst (45.358 EUR in 2026) ergibt genau 1,0 Entgeltpunkte. Der aktuelle Rentenwert liegt 2026 bei 39,32 EUR.
Was ist ein Entgeltpunkt wert?
Ein Entgeltpunkt ist derzeit 39,32 EUR pro Monat wert (aktueller Rentenwert 2026). Dieser Wert wird jährlich zum 1. Juli angepasst und steigt in der Regel mit der allgemeinen Lohnentwicklung. Ab Juli 2026 erhöht sich der Rentenwert voraussichtlich auf 42,52 EUR.
Wie viel Rente bekomme ich nach 40 Jahren?
Bei 40 Beitragsjahren mit durchschnittlichem Verdienst sammeln Sie 40 Entgeltpunkte. Das ergibt eine monatliche Bruttorente von 40 × 39,32 = 1.572,80 EUR (Stand 2026, vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung). Verdienen Sie mehr oder weniger als der Durchschnitt, ändern sich Ihre EP entsprechend.
Wie hoch ist der Rentenbeitrag 2026?
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2026 unverändert 18,6 % des Bruttogehalts, hälftig geteilt zwischen Arbeitnehmer (9,3 %) und Arbeitgeber (9,3 %). Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 8.450 EUR pro Monat (101.400 EUR/Jahr) — auf Einkommen darüber werden keine RV-Beiträge erhoben.
Sind die Renten in Ost und West noch unterschiedlich?
Nein. Seit dem 1. Juli 2023 gilt ein einheitlicher Rentenwert in Ost und West. Seit dem 1. Januar 2025 sind auch Beitragsbemessungsgrenze und alle Rechengrößen bundeseinheitlich. Für 2026 gibt es keinerlei Unterschiede mehr zwischen alten und neuen Bundesländern.