Geschwisterbonus und Mehrlingsbonus beim Elterngeld
Familien mit engem Geburtenabstand oder Mehrlingsgeburten erhalten beim Elterngeld zusätzliche Zuschläge. Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des regulären Elterngelds, der Mehrlingsbonus pauschal 300 EUR pro weiterem Kind. Beide Zuschläge sind additiv und können die Mindest- und Höchstbeträge anheben. Wir erklären die Voraussetzungen und rechnen konkrete Beispiele durch.
Der Geschwisterbonus: 10 % Aufschlag für Familien
Der Geschwisterbonus soll Familien mit einem engen Geburtenabstand gezielt unterstützen. Er beträgt 10 % des regulär zustehenden Elterngelds und wird auf den berechneten Monatsbetrag aufgeschlagen.
Voraussetzungen
Der Anspruch auf den Geschwisterbonus besteht, wenn im Haushalt des Elterngeldberechtigten mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Ein weiteres Kind unter 3 Jahren lebt im Haushalt
- Zwei oder mehr weitere Kinder unter 6 Jahren leben im Haushalt
- Ein behindertes Kind unter 14 Jahren lebt im Haushalt
Die Prüfung erfolgt kalendermonatsgenau. Nach einem Urteil des Sozialgerichts Duisburg endet der Bonus nicht taggenau mit dem Geburtstag des Geschwisterkindes, sondern erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem das Kind das maßgebliche Alter erreicht. Dies kann einen zusätzlichen Auszahlungsmonat bedeuten.
Höhe und Mindestbetrag
Der Geschwisterbonus beträgt:
- Basiselterngeld: 10 % des regulären Betrags, mindestens 75 EUR
- ElterngeldPlus: 10 % des regulären Betrags, mindestens 37,50 EUR
Die Mindestbeträge greifen, wenn 10 % des berechneten Elterngelds unter dem Mindestbonus liegen. Dies ist bei einem Basiselterngeld unter 750 EUR der Fall.
Rechenbeispiele Geschwisterbonus
Beispiel 1: Durchschnittsverdiener
Ein Elternteil mit 1.500 EUR Elterngeld-Netto und einem Kleinkind (2 Jahre alt):
- Reguläres Basiselterngeld: 1.500 × 65 % = 975 EUR
- Geschwisterbonus: 10 % von 975 = 97,50 EUR
- Elterngeld gesamt: 1.072,50 EUR
Beispiel 2: Geringverdiener mit Mindestbonus
Ein Elternteil mit 600 EUR Elterngeld-Netto und einem Kleinkind:
- Ersatzrate: 67 % + (400/2 × 0,1 %) = 67 % + 20 % = 87 %
- Reguläres Basiselterngeld: 600 × 87 % = 522 EUR
- 10 % von 522 = 52,20 EUR — unter dem Minimum von 75 EUR
- Geschwisterbonus: 75 EUR (Mindestbetrag greift)
- Elterngeld gesamt: 597 EUR
Beispiel 3: Elternteil ohne Voreinkommen
Auch wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, erhält den Bonus:
- Reguläres Basiselterngeld: 300 EUR (Mindestbetrag)
- 10 % von 300 = 30 EUR — unter dem Minimum von 75 EUR
- Geschwisterbonus: 75 EUR
- Elterngeld gesamt: 375 EUR
Beispiel 4: Spitzenverdiener am Höchstbetrag
Ein Elternteil mit 1.800 EUR Basiselterngeld (Maximum) und einem Kleinkind:
- Geschwisterbonus: 10 % von 1.800 = 180 EUR
- Elterngeld gesamt: 1.980 EUR
Der Geschwisterbonus kann den regulären Höchstbetrag von 1.800 EUR also überschreiten.
👶 Elterngeld jetzt berechnenDer Mehrlingsbonus: 300 EUR pro weiterem Kind
Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge usw.) wird ein pauschaler Zuschlag gezahlt. Anders als der prozentuale Geschwisterbonus ist der Mehrlingsbonus ein fester Betrag pro zusätzlichem Kind:
- Basiselterngeld: 300 EUR pro weiterem Kind
- ElterngeldPlus: 150 EUR pro weiterem Kind
Wichtig: Der Zuschlag gilt für jedes zusätzliche Kind. Bei Zwillingen gibt es einen Zuschlag von 300 EUR (für das zweite Kind), bei Drillingen 2 × 300 EUR = 600 EUR (für das zweite und dritte Kind).
Im Unterschied zur Rechtslage vor 2015 wird heute nur ein einziger Hauptanspruch auf Elterngeld berechnet. Der Mehrlingsbonus wird additiv auf diesen Hauptanspruch aufgeschlagen.
Beide Zuschläge kombiniert
Geschwisterbonus und Mehrlingsbonus schließen sich nicht gegenseitig aus. Bei einer Zwillingsgeburt mit einem Geschwisterkind unter 3 Jahren erhalten Sie beide Zuschläge gleichzeitig.
Kombiniertes Beispiel: Eine Mutter mit 1.600 EUR Elterngeld-Netto, einem 2-jährigen Kind und einer Zwillingsgeburt:
- Reguläres Basiselterngeld: 1.600 × 65 % = 1.040 EUR
- Geschwisterbonus: 10 % von 1.040 = 104 EUR
- Mehrlingsbonus: 1 × 300 EUR = 300 EUR
- Elterngeld gesamt: 1.444 EUR
Übersicht: Zuschläge auf einen Blick
| Zuschlag | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|
| Geschwisterbonus | +10 % (min. 75 EUR) | +10 % (min. 37,50 EUR) |
| Mehrlingsbonus (pro Kind) | +300 EUR | +150 EUR |
Fazit: Zuschläge nicht vergessen
Geschwister- und Mehrlingsbonus werden nicht automatisch berechnet, wenn Sie sie im Antrag vergessen. Achten Sie darauf, die Geburtsdaten aller Geschwisterkinder vollständig anzugeben. Die Zuschläge können den monatlichen Elterngeldbetrag um bis zu mehrere hundert Euro erhöhen — und sie heben sogar die gesetzlichen Höchstbeträge an. Berechnen Sie Ihren individuellen Anspruch inklusive aller Zuschläge mit unserem Elterngeldrechner.