Geschwisterbonus und Mehrlingsbonus beim Elterngeld

Familien mit engem Geburtenabstand oder Mehrlingsgeburten erhalten beim Elterngeld zusätzliche Zuschläge. Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des regulären Elterngelds, der Mehrlingsbonus pauschal 300 EUR pro weiterem Kind. Beide Zuschläge sind additiv und können die Mindest- und Höchstbeträge anheben. Wir erklären die Voraussetzungen und rechnen konkrete Beispiele durch.

Der Geschwisterbonus: 10 % Aufschlag für Familien

Der Geschwisterbonus soll Familien mit einem engen Geburtenabstand gezielt unterstützen. Er beträgt 10 % des regulär zustehenden Elterngelds und wird auf den berechneten Monatsbetrag aufgeschlagen.

Voraussetzungen

Der Anspruch auf den Geschwisterbonus besteht, wenn im Haushalt des Elterngeldberechtigten mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Ein weiteres Kind unter 3 Jahren lebt im Haushalt
  • Zwei oder mehr weitere Kinder unter 6 Jahren leben im Haushalt
  • Ein behindertes Kind unter 14 Jahren lebt im Haushalt

Die Prüfung erfolgt kalendermonatsgenau. Nach einem Urteil des Sozialgerichts Duisburg endet der Bonus nicht taggenau mit dem Geburtstag des Geschwisterkindes, sondern erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem das Kind das maßgebliche Alter erreicht. Dies kann einen zusätzlichen Auszahlungsmonat bedeuten.

Höhe und Mindestbetrag

Der Geschwisterbonus beträgt:

  • Basiselterngeld: 10 % des regulären Betrags, mindestens 75 EUR
  • ElterngeldPlus: 10 % des regulären Betrags, mindestens 37,50 EUR

Die Mindestbeträge greifen, wenn 10 % des berechneten Elterngelds unter dem Mindestbonus liegen. Dies ist bei einem Basiselterngeld unter 750 EUR der Fall.

Rechenbeispiele Geschwisterbonus

Beispiel 1: Durchschnittsverdiener

Ein Elternteil mit 1.500 EUR Elterngeld-Netto und einem Kleinkind (2 Jahre alt):

  • Reguläres Basiselterngeld: 1.500 × 65 % = 975 EUR
  • Geschwisterbonus: 10 % von 975 = 97,50 EUR
  • Elterngeld gesamt: 1.072,50 EUR

Beispiel 2: Geringverdiener mit Mindestbonus

Ein Elternteil mit 600 EUR Elterngeld-Netto und einem Kleinkind:

  • Ersatzrate: 67 % + (400/2 × 0,1 %) = 67 % + 20 % = 87 %
  • Reguläres Basiselterngeld: 600 × 87 % = 522 EUR
  • 10 % von 522 = 52,20 EUR — unter dem Minimum von 75 EUR
  • Geschwisterbonus: 75 EUR (Mindestbetrag greift)
  • Elterngeld gesamt: 597 EUR

Beispiel 3: Elternteil ohne Voreinkommen

Auch wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, erhält den Bonus:

  • Reguläres Basiselterngeld: 300 EUR (Mindestbetrag)
  • 10 % von 300 = 30 EUR — unter dem Minimum von 75 EUR
  • Geschwisterbonus: 75 EUR
  • Elterngeld gesamt: 375 EUR

Beispiel 4: Spitzenverdiener am Höchstbetrag

Ein Elternteil mit 1.800 EUR Basiselterngeld (Maximum) und einem Kleinkind:

  • Geschwisterbonus: 10 % von 1.800 = 180 EUR
  • Elterngeld gesamt: 1.980 EUR

Der Geschwisterbonus kann den regulären Höchstbetrag von 1.800 EUR also überschreiten.

👶 Elterngeld jetzt berechnen

Der Mehrlingsbonus: 300 EUR pro weiterem Kind

Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge usw.) wird ein pauschaler Zuschlag gezahlt. Anders als der prozentuale Geschwisterbonus ist der Mehrlingsbonus ein fester Betrag pro zusätzlichem Kind:

  • Basiselterngeld: 300 EUR pro weiterem Kind
  • ElterngeldPlus: 150 EUR pro weiterem Kind

Wichtig: Der Zuschlag gilt für jedes zusätzliche Kind. Bei Zwillingen gibt es einen Zuschlag von 300 EUR (für das zweite Kind), bei Drillingen 2 × 300 EUR = 600 EUR (für das zweite und dritte Kind).

Im Unterschied zur Rechtslage vor 2015 wird heute nur ein einziger Hauptanspruch auf Elterngeld berechnet. Der Mehrlingsbonus wird additiv auf diesen Hauptanspruch aufgeschlagen.

Beide Zuschläge kombiniert

Geschwisterbonus und Mehrlingsbonus schließen sich nicht gegenseitig aus. Bei einer Zwillingsgeburt mit einem Geschwisterkind unter 3 Jahren erhalten Sie beide Zuschläge gleichzeitig.

Kombiniertes Beispiel: Eine Mutter mit 1.600 EUR Elterngeld-Netto, einem 2-jährigen Kind und einer Zwillingsgeburt:

  • Reguläres Basiselterngeld: 1.600 × 65 % = 1.040 EUR
  • Geschwisterbonus: 10 % von 1.040 = 104 EUR
  • Mehrlingsbonus: 1 × 300 EUR = 300 EUR
  • Elterngeld gesamt: 1.444 EUR

Übersicht: Zuschläge auf einen Blick

Zuschlag Basiselterngeld ElterngeldPlus
Geschwisterbonus +10 % (min. 75 EUR) +10 % (min. 37,50 EUR)
Mehrlingsbonus (pro Kind) +300 EUR +150 EUR

Fazit: Zuschläge nicht vergessen

Geschwister- und Mehrlingsbonus werden nicht automatisch berechnet, wenn Sie sie im Antrag vergessen. Achten Sie darauf, die Geburtsdaten aller Geschwisterkinder vollständig anzugeben. Die Zuschläge können den monatlichen Elterngeldbetrag um bis zu mehrere hundert Euro erhöhen — und sie heben sogar die gesetzlichen Höchstbeträge an. Berechnen Sie Ihren individuellen Anspruch inklusive aller Zuschläge mit unserem Elterngeldrechner.

Haufig gestellte Fragen

Wie lange wird der Geschwisterbonus gezahlt?
Der Geschwisterbonus wird so lange gezahlt, wie die Altersvoraussetzung des Geschwisterkindes erfüllt ist. Er endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem das ältere Kind den 3. Geburtstag feiert (bzw. bei zwei Geschwistern den 6. Geburtstag). Nach einem Urteil des Sozialgerichts Duisburg wird der Bonus nicht taggenau, sondern kalendermonatsgenau abgestellt — das bringt häufig einen zusätzlichen Auszahlungsmonat.
Werden Geschwisterbonus und Mehrlingsbonus zusammen gezahlt?
Ja, beide Zuschläge sind additiv und können gleichzeitig gezahlt werden. Beispiel: Bei einer Zwillingsgeburt mit einem Geschwisterkind unter 3 Jahren erhalten Sie den regulären Elterngeld-Betrag plus 10 % Geschwisterbonus (mindestens 75 EUR) plus 300 EUR Mehrlingsbonus für das zweite Zwillingskind.
Bekomme ich Geschwisterbonus auch ohne vorheriges Einkommen?
Ja. Der Geschwisterbonus wird auch auf den Mindestbetrag von 300 EUR aufgeschlagen. Ohne Voreinkommen erhalten Sie 300 EUR Basiselterngeld plus mindestens 75 EUR Geschwisterbonus — insgesamt also mindestens 375 EUR pro Monat.
Erhalte ich für Drillinge den doppelten Mehrlingsbonus?
Ja. Der Mehrlingsbonus von 300 EUR wird pro zusätzlichem Kind gezahlt. Bei Drillingen gibt es 2 × 300 EUR = 600 EUR Mehrlingsbonus zusätzlich zum regulären Elterngeld. Bei ElterngeldPlus beträgt der Zuschlag 2 × 150 EUR = 300 EUR.