Erbschaftssteuer Reform: SPD "FairErben" und Gegenvorschläge
Das Jahr 2026 markiert einen Wendepunkt in der deutschen Erbschaftssteuerdebatte. Die SPD hat mit ihrem Konzeptpapier "FairErben" einen radikalen Systemwechsel vorgeschlagen, das Bundesverfassungsgericht prüft erneut die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen, und die CDU/CSU fordert stattdessen höhere Freibeträge. Für Steuerpflichtige ist dies ein Jahr erhöhter Wachsamkeit und vorausschauender Planung.
Die aktuelle Ausgangslage: Ein System unter Druck
Die Erbschaftssteuer in ihrer heutigen Form besteht seit der letzten großen Reform 2009, ergänzt durch die erzwungene Neufassung der Betriebsverschonung 2016. Seitdem haben sich die Rahmenbedingungen grundlegend verändert:
- Freibeträge nicht angepasst: Die persönlichen Freibeträge (500.000 EUR für Ehepartner, 400.000 EUR für Kinder) sind seit 2009 unverändert — trotz erheblicher Inflation und Immobilienpreissteigerungen
- Immobilienbewertung verschärft: Das Jahressteuergesetz 2022 hat die Bewertungsverfahren für Immobilien verschärft. Die steuerlichen Werte liegen oft über dem tatsächlichen Marktwert, was die effektive Steuerbelastung erhöht
- Betriebsvermögensprivileg umstritten: Die weitreichende Verschonung von Betriebsvermögen (85 % bis 100 % Steuerfreiheit) wird als Ungleichbehandlung gegenüber Privatvermögen kritisiert
In diesem Spannungsfeld bewegen sich die aktuellen Reformvorschläge und das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Das SPD-Konzept "FairErben" im Detail
Am 13. Januar 2026 legte die SPD-Bundestagsfraktion ein umfassendes Konzeptpapier vor, das die Erbschaftssteuer grundlegend umgestalten würde. Die drei Kernelemente:
1. Lebensfreibetrag statt Zehn-Jahres-Regel
Das bisherige System erlaubt es, die persönlichen Freibeträge alle zehn Jahre erneut zu nutzen (§14 ErbStG). Durch geschickte "Salami-Schenkungen" können über Jahrzehnte hinweg große Vermögen steuerfrei übertragen werden.
FairErben will dies durch einen einmaligen Lebensfreibetrag von 1.000.000 EUR pro Erwerber ersetzen. Alle Erwerbe — egal ob Erbschaft oder Schenkung — werden über das gesamte Leben hinweg zusammengerechnet. Ist der Freibetrag aufgebraucht, unterliegt jeder weitere Euro der Besteuerung.
| Merkmal | Aktuelles System | FairErben |
|---|---|---|
| Freibetrag Kind | 400.000 EUR je 10 Jahre, pro Elternteil | 1.000.000 EUR lebenslang gesamt |
| Freibetrag Ehepartner | 500.000 EUR je 10 Jahre | 1.000.000 EUR lebenslang |
| Steuerklassen | I, II, III (nach Verwandtschaft) | Einheitlich (keine Differenzierung) |
| Wiederholbarkeit | Alle 10 Jahre erneut | Einmalig (Lebensfreibetrag) |
2. Einheitlicher Tarif ohne Steuerklassen
Die bisherige Differenzierung nach drei Steuerklassen mit unterschiedlichen Steuersätzen (7-30 % in Klasse I, bis 50 % in Klasse III) soll einem einheitlichen progressiven Tarif weichen. Damit würden Geschwister, Freunde oder Lebensgefährten nicht mehr mit Spitzensätzen von 30-50 % belastet — gleichzeitig könnten die Sätze für nahe Angehörige steigen.
3. Betriebsvermögen: Fester Freibetrag statt Pauschalverschonung
Die pauschale Steuerfreiheit von 85-100 % für Betriebsvermögen soll durch einen festen Freibetrag von 5.000.000 EUR ersetzt werden. Darüber hinausgehende Werte wären voll steuerpflichtig, wobei eine Stundung über 20 Jahre die Liquiditätsbelastung abfedern soll.
📜 Erbschaftssteuer Rechner nutzenDie Position der CDU/CSU und Wirtschaftsverbände
Die Gegenposition ist klar formuliert: Kein Systemwechsel, sondern Anpassung der Freibeträge. Die CDU/CSU und Wirtschaftsverbände wie der BDI und der DIHK argumentieren:
- Mittelstandsschutz: Die Betriebsvermögensverschonung sei essenziell für den Fortbestand von Familienunternehmen und den Erhalt von Arbeitsplätzen
- Freibeträge anheben: Die seit 2009 unveränderten Freibeträge müssten an die Inflation und die Immobilienpreisentwicklung angepasst werden — eine Verdoppelung wird diskutiert
- Substanzbesteuerung vermeiden: Ein Freibetrag von nur 5.000.000 EUR für Unternehmen sei bei mittelständischen Betrieben mit Werten von 20-100 Millionen EUR ein "Ausverkauf des Mittelstands"
Die bayerische Staatsregierung verfolgt darüber hinaus eine abstrakte Normenkontrolle mit dem Ziel, die Freibeträge massiv anzuheben oder die Erbschaftssteuer zu regionalisieren.
Das BVerfG-Verfahren: Az. 1 BvR 804/22
Parallel zur politischen Debatte prüft das Bundesverfassungsgericht erneut die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftssteuer. Das Verfahren unter dem Aktenzeichen 1 BvR 804/22 zielt auf die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen.
Hintergrund: BVerfG-Urteil von 2014
Bereits 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die damaligen Verschonungsregeln für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung gesetzt. Die 2016 eingeführte Neufassung enthält zwar strengere Anforderungen (Lohnsummenregelung, Verwaltungsvermögenstest), aber auch das umstrittene Erlassmodell (§28a ErbStG): Bei Großerwerben über 26 Millionen EUR kann die Steuer auf Antrag erlassen werden, wenn der Erwerber nachweist, dass er sie nicht aus privatem Vermögen bezahlen kann.
Was das Gericht prüft
Es wird vermutet, dass das BVerfG insbesondere folgende Punkte kritisch bewertet:
- Die Verschonungsbedarfsprüfung (§28a ErbStG), die de facto einen vollständigen Steuererlass bei Großerwerben ermöglicht
- Die Ungleichbehandlung zwischen Betriebs- und Privatvermögen — ein Unternehmen kann zu 100 % steuerfrei vererbt werden, ein Aktiendepot gleichen Werts dagegen nicht
- Die Bewertungsmethoden für Unternehmen, die oft zu niedrigeren Werten führen als bei Immobilien
Eine Entscheidung wird im Verlauf des Jahres 2026 erwartet. Erklärt das Gericht die aktuelle Regelung für grundgesetzwidrig, müsste der Gesetzgeber erneut nachbessern — möglicherweise unter deutlich strengeren Vorgaben als 2014.
📈 Kapitalertragssteuer Rechner nutzenSzenarien: Was könnte passieren?
Die politische Landschaft lässt mehrere Entwicklungspfade erkennen:
| Szenario | Wahrscheinlichkeit | Auswirkung |
|---|---|---|
| Status quo bleibt | Mittel | Freibeträge entwerten sich real weiter |
| Freibeträge werden angehoben | Hoch | Entlastung der Mittelschicht, System bleibt |
| Systemwechsel (FairErben) | Niedrig | Grundlegender Umbau, Planungsunsicherheit |
| BVerfG erzwingt Reform | Mittel-Hoch | Verschärfung bei Betriebsvermögen |
Was bedeutet das für die Nachlassplanung?
Unabhängig davon, welches Szenario eintritt, gilt: Abwarten ist die schlechteste Strategie. Steuerexperten empfehlen folgende Maßnahmen:
- Freibeträge jetzt nutzen: Die aktuellen Freibeträge und die Zehn-Jahres-Regelung gelten, solange sie gelten. Schenkungen sollten nicht aufgeschoben werden
- Immobilienbewertung prüfen: Die seit 2022 verschärften Bewertungsverfahren führen oft zu überhöhten steuerlichen Werten. Ein Gutachten kann einen niedrigeren Verkehrswert nachweisen
- Betriebsverschonung zeitnah nutzen: Unternehmer sollten die bestehenden Verschonungsregeln (§§13a, 13b ErbStG) zeitnah in Anspruch nehmen, bevor eine BVerfG-Entscheidung sie einschränkt
- Flexibilität wahren: Testamente und Schenkungsverträge sollten Klauseln enthalten, die eine Anpassung an geänderte Gesetze ermöglichen
- Professionelle Beratung: Die Komplexität der Materie erfordert die Zusammenarbeit von Fachanwalt für Erbrecht, Steuerberater und gegebenenfalls Wirtschaftsprüfer
Fazit: Reform in der Schwebe, Handlungsbedarf jetzt
Die Erbschaftssteuer steht 2026 an einem Scheideweg. Ob SPD-Systemwechsel, CDU-Freibetragsanhebung oder BVerfG-erzwungene Reform — eine Veränderung des Status quo ist wahrscheinlich. Für Steuerpflichtige bedeutet dies: Die bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten — Zehn-Jahres-Schenkungen, Familienheim-Befreiung, Betriebsverschonung — sollten jetzt genutzt werden. Wer die Steuerplanung aufschiebt, riskiert, dass günstigere Regeln durch strengere ersetzt werden, bevor sie ausgeschöpft wurden.