Erbschaftssteuer Reform: SPD "FairErben" und Gegenvorschläge

Das Jahr 2026 markiert einen Wendepunkt in der deutschen Erbschaftssteuerdebatte. Die SPD hat mit ihrem Konzeptpapier "FairErben" einen radikalen Systemwechsel vorgeschlagen, das Bundesverfassungsgericht prüft erneut die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen, und die CDU/CSU fordert stattdessen höhere Freibeträge. Für Steuerpflichtige ist dies ein Jahr erhöhter Wachsamkeit und vorausschauender Planung.

Die aktuelle Ausgangslage: Ein System unter Druck

Die Erbschaftssteuer in ihrer heutigen Form besteht seit der letzten großen Reform 2009, ergänzt durch die erzwungene Neufassung der Betriebsverschonung 2016. Seitdem haben sich die Rahmenbedingungen grundlegend verändert:

  • Freibeträge nicht angepasst: Die persönlichen Freibeträge (500.000 EUR für Ehepartner, 400.000 EUR für Kinder) sind seit 2009 unverändert — trotz erheblicher Inflation und Immobilienpreissteigerungen
  • Immobilienbewertung verschärft: Das Jahressteuergesetz 2022 hat die Bewertungsverfahren für Immobilien verschärft. Die steuerlichen Werte liegen oft über dem tatsächlichen Marktwert, was die effektive Steuerbelastung erhöht
  • Betriebsvermögensprivileg umstritten: Die weitreichende Verschonung von Betriebsvermögen (85 % bis 100 % Steuerfreiheit) wird als Ungleichbehandlung gegenüber Privatvermögen kritisiert

In diesem Spannungsfeld bewegen sich die aktuellen Reformvorschläge und das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Das SPD-Konzept "FairErben" im Detail

Am 13. Januar 2026 legte die SPD-Bundestagsfraktion ein umfassendes Konzeptpapier vor, das die Erbschaftssteuer grundlegend umgestalten würde. Die drei Kernelemente:

1. Lebensfreibetrag statt Zehn-Jahres-Regel

Das bisherige System erlaubt es, die persönlichen Freibeträge alle zehn Jahre erneut zu nutzen (§14 ErbStG). Durch geschickte "Salami-Schenkungen" können über Jahrzehnte hinweg große Vermögen steuerfrei übertragen werden.

FairErben will dies durch einen einmaligen Lebensfreibetrag von 1.000.000 EUR pro Erwerber ersetzen. Alle Erwerbe — egal ob Erbschaft oder Schenkung — werden über das gesamte Leben hinweg zusammengerechnet. Ist der Freibetrag aufgebraucht, unterliegt jeder weitere Euro der Besteuerung.

Merkmal Aktuelles System FairErben
Freibetrag Kind 400.000 EUR je 10 Jahre, pro Elternteil 1.000.000 EUR lebenslang gesamt
Freibetrag Ehepartner 500.000 EUR je 10 Jahre 1.000.000 EUR lebenslang
Steuerklassen I, II, III (nach Verwandtschaft) Einheitlich (keine Differenzierung)
Wiederholbarkeit Alle 10 Jahre erneut Einmalig (Lebensfreibetrag)

2. Einheitlicher Tarif ohne Steuerklassen

Die bisherige Differenzierung nach drei Steuerklassen mit unterschiedlichen Steuersätzen (7-30 % in Klasse I, bis 50 % in Klasse III) soll einem einheitlichen progressiven Tarif weichen. Damit würden Geschwister, Freunde oder Lebensgefährten nicht mehr mit Spitzensätzen von 30-50 % belastet — gleichzeitig könnten die Sätze für nahe Angehörige steigen.

3. Betriebsvermögen: Fester Freibetrag statt Pauschalverschonung

Die pauschale Steuerfreiheit von 85-100 % für Betriebsvermögen soll durch einen festen Freibetrag von 5.000.000 EUR ersetzt werden. Darüber hinausgehende Werte wären voll steuerpflichtig, wobei eine Stundung über 20 Jahre die Liquiditätsbelastung abfedern soll.

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Die Position der CDU/CSU und Wirtschaftsverbände

Die Gegenposition ist klar formuliert: Kein Systemwechsel, sondern Anpassung der Freibeträge. Die CDU/CSU und Wirtschaftsverbände wie der BDI und der DIHK argumentieren:

  • Mittelstandsschutz: Die Betriebsvermögensverschonung sei essenziell für den Fortbestand von Familienunternehmen und den Erhalt von Arbeitsplätzen
  • Freibeträge anheben: Die seit 2009 unveränderten Freibeträge müssten an die Inflation und die Immobilienpreisentwicklung angepasst werden — eine Verdoppelung wird diskutiert
  • Substanzbesteuerung vermeiden: Ein Freibetrag von nur 5.000.000 EUR für Unternehmen sei bei mittelständischen Betrieben mit Werten von 20-100 Millionen EUR ein "Ausverkauf des Mittelstands"

Die bayerische Staatsregierung verfolgt darüber hinaus eine abstrakte Normenkontrolle mit dem Ziel, die Freibeträge massiv anzuheben oder die Erbschaftssteuer zu regionalisieren.

Das BVerfG-Verfahren: Az. 1 BvR 804/22

Parallel zur politischen Debatte prüft das Bundesverfassungsgericht erneut die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftssteuer. Das Verfahren unter dem Aktenzeichen 1 BvR 804/22 zielt auf die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen.

Hintergrund: BVerfG-Urteil von 2014

Bereits 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die damaligen Verschonungsregeln für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung gesetzt. Die 2016 eingeführte Neufassung enthält zwar strengere Anforderungen (Lohnsummenregelung, Verwaltungsvermögenstest), aber auch das umstrittene Erlassmodell (§28a ErbStG): Bei Großerwerben über 26 Millionen EUR kann die Steuer auf Antrag erlassen werden, wenn der Erwerber nachweist, dass er sie nicht aus privatem Vermögen bezahlen kann.

Was das Gericht prüft

Es wird vermutet, dass das BVerfG insbesondere folgende Punkte kritisch bewertet:

  • Die Verschonungsbedarfsprüfung (§28a ErbStG), die de facto einen vollständigen Steuererlass bei Großerwerben ermöglicht
  • Die Ungleichbehandlung zwischen Betriebs- und Privatvermögen — ein Unternehmen kann zu 100 % steuerfrei vererbt werden, ein Aktiendepot gleichen Werts dagegen nicht
  • Die Bewertungsmethoden für Unternehmen, die oft zu niedrigeren Werten führen als bei Immobilien

Eine Entscheidung wird im Verlauf des Jahres 2026 erwartet. Erklärt das Gericht die aktuelle Regelung für grundgesetzwidrig, müsste der Gesetzgeber erneut nachbessern — möglicherweise unter deutlich strengeren Vorgaben als 2014.

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Szenarien: Was könnte passieren?

Die politische Landschaft lässt mehrere Entwicklungspfade erkennen:

Szenario Wahrscheinlichkeit Auswirkung
Status quo bleibt Mittel Freibeträge entwerten sich real weiter
Freibeträge werden angehoben Hoch Entlastung der Mittelschicht, System bleibt
Systemwechsel (FairErben) Niedrig Grundlegender Umbau, Planungsunsicherheit
BVerfG erzwingt Reform Mittel-Hoch Verschärfung bei Betriebsvermögen

Was bedeutet das für die Nachlassplanung?

Unabhängig davon, welches Szenario eintritt, gilt: Abwarten ist die schlechteste Strategie. Steuerexperten empfehlen folgende Maßnahmen:

  • Freibeträge jetzt nutzen: Die aktuellen Freibeträge und die Zehn-Jahres-Regelung gelten, solange sie gelten. Schenkungen sollten nicht aufgeschoben werden
  • Immobilienbewertung prüfen: Die seit 2022 verschärften Bewertungsverfahren führen oft zu überhöhten steuerlichen Werten. Ein Gutachten kann einen niedrigeren Verkehrswert nachweisen
  • Betriebsverschonung zeitnah nutzen: Unternehmer sollten die bestehenden Verschonungsregeln (§§13a, 13b ErbStG) zeitnah in Anspruch nehmen, bevor eine BVerfG-Entscheidung sie einschränkt
  • Flexibilität wahren: Testamente und Schenkungsverträge sollten Klauseln enthalten, die eine Anpassung an geänderte Gesetze ermöglichen
  • Professionelle Beratung: Die Komplexität der Materie erfordert die Zusammenarbeit von Fachanwalt für Erbrecht, Steuerberater und gegebenenfalls Wirtschaftsprüfer

Fazit: Reform in der Schwebe, Handlungsbedarf jetzt

Die Erbschaftssteuer steht 2026 an einem Scheideweg. Ob SPD-Systemwechsel, CDU-Freibetragsanhebung oder BVerfG-erzwungene Reform — eine Veränderung des Status quo ist wahrscheinlich. Für Steuerpflichtige bedeutet dies: Die bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten — Zehn-Jahres-Schenkungen, Familienheim-Befreiung, Betriebsverschonung — sollten jetzt genutzt werden. Wer die Steuerplanung aufschiebt, riskiert, dass günstigere Regeln durch strengere ersetzt werden, bevor sie ausgeschöpft wurden.

Haufig gestellte Fragen

Was ist das SPD-Konzept "FairErben"?
FairErben ist ein am 13. Januar 2026 von der SPD-Bundestagsfraktion vorgestelltes Konzeptpapier zur Reform der Erbschaftssteuer. Die Kernpunkte: Die bisherige Zehn-Jahres-Regelung soll durch einen einmaligen Lebensfreibetrag von 1.000.000 EUR pro Erwerber ersetzt werden. Die Differenzierung nach Steuerklassen und Verwandtschaftsgrad soll entfallen — stattdessen gilt ein einheitlicher, progressiver Steuertarif. Für Betriebsvermögen soll ein fester Freibetrag von 5.000.000 EUR gelten, darüber hinausgehende Werte wären voll steuerpflichtig, flankiert durch Stundungsmodelle über 20 Jahre.
Wann könnte eine Erbschaftssteuer-Reform in Kraft treten?
Eine kurzfristige Reform ist unwahrscheinlich. Das SPD-Konzept ist bisher nur ein Diskussionspapier und kein Gesetzentwurf. Die CDU/CSU als Koalitionspartner lehnt einen Systemwechsel ab und favorisiert stattdessen eine Erhöhung der bestehenden Freibeträge. Allerdings könnte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvR 804/22) zur Verfassungsmäßigkeit der Betriebsvermögensverschonung den Gesetzgeber zum Handeln zwingen. Falls das BVerfG die aktuelle Regelung für verfassungswidrig erklärt, könnte es eine Frist zur Neuregelung setzen — erfahrungsgemäß 1 bis 2 Jahre. Frühestens Ende 2026, realistischer 2027 oder 2028, wäre mit einer Neuregelung zu rechnen.
Welche Auswirkung hätte das BVerfG-Verfahren Az. 1 BvR 804/22?
Das Bundesverfassungsgericht prüft erneut die Verfassungsmäßigkeit der Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen (§§13a, 13b ErbStG). Bereits 2014 hatte das BVerfG die damaligen Regelungen für verfassungswidrig erklärt und eine Neufassung erzwungen. Nun steht insbesondere das Erlassmodell bei Großerwerben (§28a ErbStG) unter Prüfung, da es zu einer Ungleichbehandlung zwischen Betriebs- und Privatvermögen führen könnte. Erklärt das Gericht die aktuelle Regelung für grundgesetzwidrig, müsste der Gesetzgeber die Erbschaftssteuer erneut reformieren — mit potenziell drastischen Auswirkungen auf Familienunternehmen und die gesamte Steuerplanung.
Was sollte ich jetzt tun, um meine Erbschaftssteuer-Planung abzusichern?
Angesichts der unsicheren Reformlage empfehlen Steuerexperten: Erstens, nutzen Sie die aktuellen Freibeträge und die Zehn-Jahres-Regelung jetzt aus. Sollte ein Lebensfreibetrag eingeführt werden, könnten bereits genutzte Freibeträge möglicherweise angerechnet werden — aber das aktuelle System gilt, solange es gilt. Zweitens, prüfen Sie Schenkungen zu Lebzeiten, insbesondere bei Immobilienvermögen, das seit 2022 häufig höher bewertet wird. Drittens, bei Betriebsvermögen sollten Sie die bestehenden Verschonungsregeln (85 % oder 100 % Befreiung) zeitnah nutzen, bevor eine mögliche BVerfG-Entscheidung diese einschränkt. Viertens, lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Erbrecht und einem Steuerberater beraten — die Kosten sind angesichts der potenziellen Steuerersparnis gering.