Entgeltpunkte berechnen: So sammeln Sie für die Rente

Entgeltpunkte sind die Währung der gesetzlichen Rente. Jedes Arbeitsjahr bringt Punkte — je nach Verdienst mehr oder weniger. Wir zeigen, wie Entgeltpunkte berechnet werden, welche Zeiten zählen und wie Sie Ihre spätere Rente optimieren können.

Was sind Entgeltpunkte?

Entgeltpunkte (EP) bilden die Grundlage für die Berechnung Ihrer gesetzlichen Rente. Das Prinzip: Ihr Jahresverdienst wird ins Verhältnis zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten gesetzt. Das Durchschnittsentgelt liegt 2026 bei 45.358 EUR.

Wer genau diesen Betrag verdient, erhält für das Jahr exakt 1,0 Entgeltpunkte. Wer mehr verdient, bekommt entsprechend mehr EP — wer weniger verdient, entsprechend weniger. Über Ihr gesamtes Berufsleben summieren sich die EP und bestimmen Ihre Rentenhöhe.

Berechnung: Gehalt geteilt durch Durchschnittsentgelt

Die Formel ist denkbar einfach:

Entgeltpunkte pro Jahr = Jahresbrutto ÷ Durchschnittsentgelt (45.358 EUR)

Einige Beispiele für verschiedene Gehaltsstufen:

  • 30.000 EUR/Jahr: 30.000 ÷ 45.358 = 0,66 EP
  • 45.000 EUR/Jahr: 45.000 ÷ 45.358 = 0,99 EP
  • 60.000 EUR/Jahr: 60.000 ÷ 45.358 = 1,32 EP
  • 90.000 EUR/Jahr: 90.000 ÷ 45.358 = 1,98 EP

Die Berechnung erfolgt immer auf Basis des beitragspflichtigen Bruttogehalts — also maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

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Maximale Entgeltpunkte pro Jahr

Durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Zahl der EP pro Jahr nach oben begrenzt. 2026 liegt die BBG bei 101.400 EUR/Jahr (8.450 EUR/Monat). Damit ergibt sich ein Maximum von:

101.400 ÷ 45.358 = ca. 2,24 EP pro Jahr

Selbst Gutverdiener mit einem Gehalt von 150.000 oder 200.000 EUR können also nicht mehr als rund 2,24 EP pro Jahr sammeln. Einkommen oberhalb der BBG ist beitragsfrei und bringt keine zusätzlichen Rentenpunkte.

Beitragsfreie Zeiten: Kindererziehung, Pflege und mehr

Nicht nur Erwerbsarbeit bringt Entgeltpunkte. Auch bestimmte beitragsfreie Zeiten werden mit EP bewertet:

  • Kindererziehungszeiten: Für nach 1992 geborene Kinder werden bis zu 3 Jahre angerechnet, mit jeweils rund 1,0 EP pro Jahr. Für vor 1992 geborene Kinder gibt es durch die Mütterrente 2,5 EP.
  • Pflege von Angehörigen: Wer eine pflegebedürftige Person mindestens 10 Stunden pro Woche pflegt, erhält EP-Gutschriften. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und der Pflegezeit.
  • Wehrdienst/Bundesfreiwilligendienst: Diese Zeiten werden als Pflichtbeitragszeiten anerkannt und bringen anteilige EP.

Anrechnungszeiten: Ausbildung, Arbeitslosigkeit und Krankheit

Neben den beitragsfreien Zeiten gibt es Anrechnungszeiten, die zwar keine vollen EP bringen, aber Lücken im Versicherungsverlauf schließen:

  • Schul- und Hochschulausbildung: Bis zu 8 Jahre ab dem 17. Lebensjahr werden als Anrechnungszeiten berücksichtigt (allerdings ohne EP-Bewertung für die Rentenhöhe).
  • Arbeitslosigkeit mit ALG I: Während des Bezugs von Arbeitslosengeld I werden Beiträge auf Basis von 80 % des letzten Bruttolohns gezahlt — die EP fallen entsprechend geringer aus.
  • Krankheit: Zeiten des Krankengeldbezugs sind beitragspflichtig und bringen anteilige EP.
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Minijob und Entgeltpunkte

Im Minijob (bis 603 EUR/Monat in 2026) erwirbt man nur geringe Entgeltpunkte. Bei einem Verdienst von 603 EUR/Monat (7.236 EUR/Jahr) ergibt sich:

7.236 ÷ 45.358 = 0,16 EP pro Jahr

Das entspricht einer monatlichen Rente von nur 6,29 EUR pro Beitragsjahr. Allerdings zählen Minijob-Zeiten für die Wartezeit (Mindestversicherungszeit), wenn Sie rentenversicherungspflichtig sind. Wer sich von der RV-Pflicht befreien lässt, erwirbt zwar noch anteilige EP aus den Arbeitgeber-Pauschalbeiträgen, aber keine vollen Pflichtbeitragszeiten.

EP-Tabelle nach Gehalt: Entgeltpunkte und monatliche Rente

Die folgende Tabelle zeigt, wie viele EP verschiedene Jahresgehälter bringen und welche monatliche Rente pro Beitragsjahr daraus resultiert (Rentenwert 39,32 EUR):

Jahresgehalt EP/Jahr Rente/Monat pro Jahr Rente nach 40 Jahren
25.000 EUR0,5521,63 EUR865,12 EUR
35.000 EUR0,7730,28 EUR1.211,06 EUR
45.358 EUR1,0039,32 EUR1.572,80 EUR
60.000 EUR1,3251,90 EUR2.076,10 EUR
80.000 EUR1,7669,20 EUR2.768,13 EUR
101.400 EUR (BBG)2,2488,08 EUR3.523,07 EUR

Die Werte in der Spalte „Rente nach 40 Jahren" gelten bei konstant gleichem Gehalt und dem aktuellen Rentenwert von 39,32 EUR. In der Praxis steigt der Rentenwert mit den Jahren, sodass die tatsächliche Rente höher ausfallen dürfte.

Fazit: Jeder Entgeltpunkt zählt

Entgeltpunkte sind der wichtigste Faktor für Ihre Rentenhöhe. Prüfen Sie regelmäßig Ihren Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung und achten Sie darauf, dass alle Zeiten — auch Kindererziehung, Pflege und Ausbildung — korrekt erfasst sind. Mit unserem Rentenrechner können Sie Ihre voraussichtliche Rente berechnen und verschiedene Szenarien durchspielen.

Haufig gestellte Fragen

Wie berechne ich meine Entgeltpunkte?
Teilen Sie Ihr Jahresbruttoeinkommen durch das Durchschnittsentgelt (2026: 45.358 EUR). Das Ergebnis sind Ihre Entgeltpunkte für dieses Jahr. Beispiel: Bei 54.000 EUR Jahresgehalt erhalten Sie 54.000 ÷ 45.358 = 1,19 EP. Ihre gesamten EP über alle Beitragsjahre bestimmen Ihre spätere Rentenhöhe.
Wie viele Entgeltpunkte kann man maximal pro Jahr bekommen?
Die Obergrenze ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). 2026 liegt die BBG bei 101.400 EUR/Jahr. Geteilt durch das Durchschnittsentgelt von 45.358 EUR ergibt sich ein Maximum von rund 2,24 EP pro Jahr. Auch bei einem Gehalt von 200.000 EUR erhalten Sie nicht mehr als diese 2,24 EP.
Bekomme ich Entgeltpunkte für Kindererziehung?
Ja. Für Kinder ab 1992 werden bis zu 3 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet — das ergibt rund 1,0 EP pro Jahr, also bis zu 3,0 EP pro Kind. Für vor 1992 geborene Kinder gibt es durch die Mütterrente 2,5 EP. Diese Zeiten werden dem erziehenden Elternteil (in der Regel der Mutter) gutgeschrieben.
Zählen Minijobs für die Rente?
Ja, sofern Sie nicht auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet haben. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 % RV-Beitrag, Sie als Arbeitnehmer stocken um 3,6 % auf. Die erworbenen Entgeltpunkte sind bei Minijobs naturgemäß gering (z. B. 0,13 EP bei 603 EUR/Monat), aber die Zeiten zählen für die Erfüllung der Wartezeiten.