Elterngeld Bemessungszeitraum: Ausklammerung und Sonderfälle
Die Höhe des Elterngelds hängt maßgeblich vom Bemessungszeitraum ab — also von den Monaten, aus denen das Einkommen berechnet wird. Durch Ausklammerungsregeln, Steuerklassenwechsel und Sonderregeln bei Mischeinkünften können werdende Eltern die Berechnungsbasis gezielt beeinflussen.
Grundregel: Die letzten 12 Monate vor der Geburt
Für Arbeitnehmer umfasst der Bemessungszeitraum grundsätzlich die letzten 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat des Kindes (§ 2b Abs. 1 BEEG). Der Geburtsmonat selbst wird nicht einbezogen. Aus diesen 12 Monaten wird das durchschnittliche monatliche Einkommen ermittelt, das als Basis für die Ersatzrate (65-67 %) dient.
Für Selbständige gelten abweichende Regeln: Hier wird der Gewinn laut Einkommensteuerbescheid des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres vor der Geburt herangezogen. Bei einem Kind, das im September 2026 geboren wird, wäre das der Steuerbescheid für 2025.
Ausklammerung: Wenn Monate nicht zählen
Bestimmte Monate werden aus dem Bemessungszeitraum ausgeklammert, damit vorübergehende Einkommensausfälle das Elterngeld nicht künstlich senken. Für jeden ausgeklammerten Monat verschiebt sich das 12-Monats-Fenster um einen Monat weiter in die Vergangenheit. Ausgeklammert werden Monate, in denen:
- Mutterschaftsgeld bezogen wurde (auch nur an einem einzigen Tag im Monat)
- Elterngeld für ein älteres Kind bezogen wurde (Basis, Plus oder Partnerschaftsbonus), sofern das ältere Kind den 14. Lebensmonat noch nicht vollendet hatte
- Einkommen wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung weggefallen ist
- Einkommen wegen Wehrdienst oder Zivildienst weggefallen ist
- Ab Mai 2025: Krankentagegeld einer privaten Krankenversicherung bezogen wurde
Dynamische Verschiebung: So funktioniert es in der Praxis
Die Ausklammerung funktioniert dynamisch — jeder ausgeklammerte Monat verlängert das Zeitfenster nach hinten. Ein Beispiel:
Kind wird im Oktober 2026 geboren. Der reguläre Bemessungszeitraum wäre Oktober 2025 bis September 2026. Die Mutter hat jedoch im August und September 2026 Mutterschaftsgeld bezogen. Diese zwei Monate werden ausgeklammert, und der Bemessungszeitraum verschiebt sich auf August 2025 bis Juli 2026.
Hatte die Mutter zudem von März bis Mai 2026 eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung mit Einkommensausfall, werden auch diese drei Monate ausgeklammert. Der Bemessungszeitraum verschiebt sich weiter auf Mai 2025 bis April 2026 (ohne August/September 2026 und ohne März-Mai 2026).
👶 Elterngeld Rechner nutzenVorgängerkind: Elterngeld-Monate werden ausgeklammert
Besonders relevant ist die Ausklammerung bei kurzen Geburtenabständen. Hat ein Elternteil in den 12 Monaten vor der Geburt des neuen Kindes noch Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind bezogen, werden diese Monate ausgeklammert. Dadurch verschiebt sich der Bemessungszeitraum in die Zeit vor dem ersten Kind — also in einen Zeitraum mit regulärem Erwerbseinkommen.
Beispiel: Das zweite Kind wird im November 2026 geboren. Für das erste Kind (geboren Januar 2025) hat die Mutter bis einschließlich Dezember 2025 Basiselterngeld bezogen. Die Monate Januar bis Dezember 2025 werden ausgeklammert. Der Bemessungszeitraum verschiebt sich in das Jahr 2024 — als die Mutter noch voll erwerbstätig war. Das Elterngeld für das zweite Kind basiert dadurch auf dem höheren Einkommen vor dem ersten Kind.
Wichtig: Die Ausklammerung ist für Mutterschutz- und Krankheitsmonate zwingend. Für Elterngeld-Monate eines älteren Kindes besteht hingegen ein Wahlrecht: Auf Antrag können diese Monate auch in den Bemessungszeitraum einbezogen werden, wenn dies günstiger wäre.
Mischeinkünfte: Wenn Anstellung und Selbständigkeit zusammentreffen
Besonders komplex wird der Bemessungszeitraum bei Mischeinkünften. Wenn ein Elternteil neben der nichtselbständigen Arbeit auch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land-/Forstwirtschaft erzielt, verschiebt sich der gesamte Bemessungszeitraum auf das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt.
Beispiel: Ein Kind wird am 14. September 2026 geboren. Der Vater ist Angestellter und betreibt nebenbei ein Kleingewerbe. Statt September 2025 bis August 2026 wird das gesamte Kalenderjahr 2025 herangezogen. Dies kann vorteilhaft oder nachteilig sein — je nachdem, ob das Einkommen 2025 höher oder niedriger war.
Tipp: Eltern mit Mischeinkünften können auf Antrag prüfen lassen, ob der reguläre 12-Monats-Zeitraum günstiger wäre. Ein guter Elterngeldrechner simuliert beide Varianten und zeigt das Optimum.
Wichtig: Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) und Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) sind für das Elterngeld irrelevant und fließen nicht in die Bemessung ein.
Mutterschaftsgeld-Anrechnung auf das Elterngeld
Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (bis zu 13 EUR pro Tag) sowie der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld werden auf das Elterngeld voll angerechnet. Die Monate des Mutterschutzes (in der Regel die letzten 6 Wochen vor und die ersten 8 Wochen nach der Geburt) gelten als verbrauchte Basiselterngeld-Monate.
Das bedeutet: In diesen Monaten besteht kein Wahlrecht auf ElterngeldPlus. Mütter können erst nach Ende des Mutterschutzes — typischerweise ab dem 3. oder 4. Lebensmonat — in die ElterngeldPlus-Variante wechseln.
💶 Nettogehalt berechnenSteuerklassenwechsel: Elterngeld legal optimieren
Eine der wirksamsten Strategien zur Erhöhung des Elterngelds ist der rechtzeitige Wechsel der Steuerklasse. Da das Elterngeld auf Basis des Elterngeld-Nettos berechnet wird — also nach Abzug fiktiver Steuern und Sozialabgaben —, führt eine günstigere Steuerklasse direkt zu einem höheren Elterngeld.
Die Steuerklassen-Strategie
Bei Ehepaaren, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient, lohnt sich folgendes Vorgehen:
- Der Elternteil, der Elterngeld beziehen wird, wechselt in Steuerklasse III (niedrigste Lohnsteuer).
- Der andere Elternteil wechselt entsprechend in Steuerklasse V.
- Durch die geringere fiktive Steuerbelastung steigt das Elterngeld-Netto und damit das Elterngeld.
Timing ist entscheidend
Das BEEG legt die Steuerklasse zugrunde, die im Bemessungszeitraum in der Mehrheit der Monate galt. Bei 12 Bemessungsmonaten müssen also mindestens 7 Monate die gewünschte Steuerklasse aufweisen. Der Wechsel sollte daher spätestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen — idealerweise direkt nach Bekanntwerden der Schwangerschaft.
Beispiel: Ein Ehepaar erwartet ein Kind im Oktober 2026. Der Mutterschutz beginnt im August 2026, der Bemessungszeitraum läuft von August 2025 bis Juli 2026. Die Mutter wechselt im Januar 2026 in Steuerklasse III. Damit hat sie 7 von 12 Monaten (Januar bis Juli 2026) die günstigere Steuerklasse — das reicht aus.
Hinweis: Faktorverfahren ab 2026
Mit der Einführung des Faktorverfahrens als Ersatz für die Steuerklassenkombination III/V ab 2026 ändert sich die Optimierungsstrategie. Das Faktorverfahren teilt die Steuerlast proportional nach dem Einkommen auf. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, welche Gestaltung in Ihrem Fall optimal ist.
Fazit: Den Bemessungszeitraum verstehen und nutzen
Der Bemessungszeitraum ist keine starre Größe — durch Ausklammerungsregeln, Steuerklassenwahl und die Sonderfälle bei Mischeinkünften haben werdende Eltern erheblichen Gestaltungsspielraum. Prüfen Sie frühzeitig, ob Monate mit geringerem Einkommen ausgeklammert werden können, und planen Sie den Steuerklassenwechsel rechtzeitig. Mit unserem Elterngeldrechner können Sie verschiedene Szenarien durchspielen und Ihr Elterngeld optimieren.