Elterngeld beantragen: Berechnung, Tipps und Fristen

Das Elterngeld ist eine der wichtigsten staatlichen Leistungen für junge Familien in Deutschland. Es ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens nach der Geburt. Dieser Ratgeber erklärt die verschiedenen Varianten, die Berechnung und gibt praktische Tipps zur Beantragung.

Basiselterngeld: Die Grundform

Das Basiselterngeld ersetzt 65 % des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens aus den 12 Monaten vor der Geburt (Bemessungszeitraum). Es gelten folgende Grenzen:

  • Mindestbetrag: 300 EUR pro Monat (auch für Nicht-Erwerbstätige)
  • Höchstbetrag: 1.800 EUR pro Monat
  • Bezugsdauer: 12 Monate für einen Elternteil, plus 2 Partnermonate = 14 Monate insgesamt

Bei niedrigerem Einkommen steigt der Ersetzungssatz: Wer netto weniger als 1.240 EUR verdient hat, erhält stufenweise mehr — bis zu 100 % bei sehr geringem Einkommen. Bei höherem Nettoeinkommen (über 1.200 EUR) sinkt der Satz von 67 % auf 65 %.

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ElterngeldPlus: Doppelte Dauer, halber Betrag

ElterngeldPlus wurde 2015 eingeführt und richtet sich besonders an Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchten. Das Prinzip:

  • Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden
  • Der monatliche Betrag beträgt maximal die Hälfte des Basiselterngeldes
  • Bei Teilzeitarbeit (bis 32 Stunden/Woche) kann ElterngeldPlus günstiger sein als Basiselterngeld, weil die Anrechnung des Einkommens anders berechnet wird

In der Praxis bedeutet das: Statt 12 Monate x 1.200 EUR können Sie z. B. 24 Monate x 600 EUR beziehen. Die Gesamtsumme ist gleich oder sogar höher, wenn Sie parallel in Teilzeit arbeiten.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus belohnt Eltern, die sich die Kinderbetreuung teilen. Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, erhalten sie jeweils 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

Die Voraussetzungen:

  • Beide Elternteile arbeiten parallel 24-32 Stunden/Woche
  • Der Bonus wird als ElterngeldPlus-Monate gewährt
  • Seit 2023 reichen 2 aufeinanderfolgende Monate (statt vorher 4 Monate am Stück)

Bemessungszeitraum: So wird Ihr Elterngeld berechnet

Der Bemessungszeitraum umfasst grundsätzlich die 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat des Kindes. Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen in diesem Zeitraum bestimmt die Höhe des Elterngeldes.

Wichtige Sonderregeln:

  • Mutterschaftsgeld: Die Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurde, werden ausgeklammert und durch weiter zurückliegende Monate ersetzt.
  • Schwangerschaftsbedingte Einkommensausfälle: Monate mit Krankengeld wegen Schwangerschaftskomplikationen werden ebenfalls ausgeklammert.
  • Selbstständige: Hier gilt das letzte abgeschlossene Steuerjahr als Bemessungszeitraum.
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Geschwisterbonus und Mehrlingsbonus

Familien mit mehreren Kindern profitieren von Zuschlägen:

  • Geschwisterbonus: 10 % Zuschlag auf das Elterngeld (mindestens 75 EUR beim Basiselterngeld, 37,50 EUR beim ElterngeldPlus), wenn ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwister unter 6 Jahren im Haushalt leben.
  • Mehrlingsbonus: Für jedes weitere Mehrlingskind (Zwillinge, Drillinge) gibt es zusätzlich 300 EUR Basiselterngeld bzw. 150 EUR ElterngeldPlus pro Monat.

Einkommensgrenzen seit 2024

Seit April 2024 gelten Einkommensgrenzen für den Elterngeldanspruch:

  • Paare: Kein Elterngeldanspruch ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 EUR (gemeinsam).
  • Alleinerziehende: Kein Anspruch ab 150.000 EUR zu versteuerndem Jahreseinkommen.

Diese Grenzen beziehen sich auf das Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt.

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Antragstellung: Fristen und Unterlagen

Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle des Wohnorts beantragt. Jedes Bundesland hat eigene Formulare, die online oder auf Papier eingereicht werden können.

Wichtige Hinweise zur Frist:

  • Elterngeld wird maximal 3 Monate rückwirkend ab Antragseingang gezahlt
  • Es gibt keine Verfallsfrist — der Antrag kann auch nach der Geburt gestellt werden, allerdings verfallen die Monate, die mehr als 3 Monate vor dem Antrag liegen
  • Benötigte Unterlagen: Geburtsurkunde, Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheid), Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberbescheinigung über Elternzeit

Tipps zur Optimierung

Mit etwas Planung können Sie Ihr Elterngeld maximieren:

  • Steuerklasse rechtzeitig wechseln: Der besser verdienende Elternteil sollte spätestens 7 Monate vor dem errechneten Geburtstermin in Steuerklasse III wechseln — das erhöht das Nettoeinkommen im Bemessungszeitraum und damit das Elterngeld.
  • Einmalzahlungen vermeiden: Weihnachtsgeld und Boni werden bei der Elterngeldberechnung herausgerechnet. Es kann sinnvoll sein, eine Gehaltsumwandlung in regelmäßiges Entgelt zu verhandeln.
  • ElterngeldPlus bei Teilzeit: Wer plant, früh in Teilzeit zurückzukehren, fährt mit ElterngeldPlus oft besser als mit Basiselterngeld.
  • Partnermonate nutzen: Die 2 zusätzlichen Partnermonate verfallen, wenn der zweite Elternteil keine Elternzeit nimmt. Selbst 2 Monate Elternzeit des Partners bringen 2 Monate Elterngeld zusätzlich.
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Haufig gestellte Fragen

Wie viel Elterngeld bekomme ich?
Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt, mindestens 300 EUR und maximal 1.800 EUR pro Monat. Bei niedrigerem Einkommen (unter 1.240 EUR netto) steigt der Prozentsatz schrittweise auf bis zu 100 %. Nutzen Sie unseren Elterngeld-Rechner für eine individuelle Berechnung.
Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?
Basiselterngeld wird für maximal 12 Monate gezahlt. Nimmt auch der Partner mindestens 2 Monate Elternzeit (Partnermonate), verlängert sich der Bezug auf 14 Monate insgesamt. Mit ElterngeldPlus kann der Zeitraum auf bis zu 28 Monate gestreckt werden, wobei der monatliche Betrag halbiert wird.
Bis wann muss ich Elterngeld beantragen?
Es gibt keine feste Antragsfrist, aber Elterngeld wird maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt. Wenn Sie den Antrag z. B. erst im 5. Lebensmonat des Kindes stellen, erhalten Sie Elterngeld rückwirkend ab dem 2. Lebensmonat. Für die vollen Ansprüche sollten Sie den Antrag daher innerhalb der ersten 3 Lebensmonate einreichen.
Kann ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?
Ja, beim Basiselterngeld dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten (seit September 2021 erhöht von 30 auf 32 Stunden). Das Einkommen wird allerdings angerechnet und reduziert den Elterngeldbetrag. Beim ElterngeldPlus ist die Teilzeitarbeit besonders vorteilhaft, da die Anrechnung geringer ausfällt.