Ehrenamtspauschale und Uebungsleiterpauschale 2026
Deutschland foerdert ehrenamtliches Engagement mit zwei steuerfreien Pauschalen: der Ehrenamtspauschale nach ยง3 Nr. 26a EStG und der Uebungsleiterpauschale nach ยง3 Nr. 26 EStG. Zusammen ermoeglichen sie bis zu 4.260 EUR steuerfreie Einnahmen pro Jahr.
Die zwei Pauschalen im Ueberblick
| Merkmal | Ehrenamtspauschale | Uebungsleiterpauschale |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | ยง3 Nr. 26a EStG | ยง3 Nr. 26 EStG |
| Freibetrag (2026) | 960 EUR/Jahr | 3.300 EUR/Jahr |
| Pro Monat | 80 EUR | 275 EUR |
| Taetigkeitsbereich | Alle gemeinnuetzigen Taetigkeiten | Paedagogisch, kuenstlerisch, pflegerisch |
| Voraussetzung | Nebenberuflich, gemeinnuetzig | Nebenberuflich, gemeinnuetzig |
| Sozialabgabenfrei | Ja | Ja |
Uebungsleiterpauschale: 3.300 EUR steuerfrei
Die Uebungsleiterpauschale nach ยง3 Nr. 26 EStG betraegt 3.300 EUR pro Kalenderjahr. Sie wurde mit dem Ehrenamtsstaerkungsgesetz von 3.000 EUR auf den aktuellen Betrag angehoben. Die Pauschale gilt fuer:
- Paedagogische Taetigkeiten: Trainer, Uebungsleiter, Dozenten, Ausbilder, Nachhilfelehrer
- Kuenstlerische Taetigkeiten: Chorleiter, Orchesterleiter, Theaterregisseure
- Pflegerische Taetigkeiten: Betreuer, Pfleger in gemeinnuetzigen Einrichtungen
- Vergleichbare Taetigkeiten: Rettungssanitaeter, Feuerwehrleute (ehrenamtlich), Pruefer
Die Taetigkeit muss im Dienst oder Auftrag einer gemeinnuetzigen, mildtaetigen oder kirchlichen Organisation ausgeubt werden -- oder im Auftrag einer juristischen Person des oeffentlichen Rechts (z. B. Volkshochschule, Universitaet).
Praxisbeispiel: Fussballtrainer im Verein
Markus trainiert zweimal pro Woche die Jugendmannschaft eines gemeinnuetzigen Sportvereins. Der Verein zahlt ihm dafuer 250 EUR monatlich (3.000 EUR/Jahr). Da dieser Betrag unter der Uebungsleiterpauschale von 3.300 EUR liegt, ist die gesamte Verguerung steuerfrei und sozialabgabenfrei. Markus muss den Betrag nicht in der Steuererklaerung angeben.
๐ Einkommensteuer Rechner nutzenEhrenamtspauschale: 960 EUR fuer allgemeine Vereinsarbeit
Die Ehrenamtspauschale nach ยง3 Nr. 26a EStG ist der kleinere Freibetrag und deckt alle gemeinnuetzigen Taetigkeiten ab, die nicht unter die Uebungsleiterpauschale fallen. Typische Beispiele:
- Vereinsvorstaende: Vorsitzende, Schatzmeister, Schriftfuehrer
- Verwaltungstaetigkeiten: Buchfuehrung, Mitgliederverwaltung
- Organisatorisches: Platzwarte, Hausmeister im Vereinsheim
- Helfer: Einsatzkraefte bei Veranstaltungen, Sanitaetsdienst-Organisation
Die Ehrenamtspauschale wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 von 720 EUR auf 840 EUR und spaeter auf 960 EUR angehoben.
Kombination beider Pauschalen: Bis zu 4.260 EUR
Die beiden Freibetraege lassen sich kombinieren, wenn sie fuer unterschiedliche Taetigkeiten in Anspruch genommen werden. Ein haeufiges Szenario:
- Sabine leitet als Trainerin die Damenmannschaft eines Handballvereins (Uebungsleiterpauschale: 3.300 EUR)
- Gleichzeitig ist sie Kassenwartin desselben Vereins (Ehrenamtspauschale: 960 EUR)
- Gesamte steuerfreie Einnahmen: 4.260 EUR
Achtung: Fuer dieselbe Taetigkeit darf nur eine der beiden Pauschalen angesetzt werden. Wer als Trainer gleichzeitig organisatorische Aufgaben erledigt, die zum Training gehoeren, kann dafuer nicht zusaetzlich die Ehrenamtspauschale geltend machen.
Voraussetzung: Nebenberuflich
Beide Pauschalen setzen voraus, dass die Taetigkeit nebenberuflich ausgeubt wird. Das bedeutet:
- Die Taetigkeit darf zeitlich nicht mehr als ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitbeschaeftigung ausmachen (ca. 14 Stunden/Woche)
- Ein Hauptberuf ist keine Voraussetzung -- auch Rentner, Studenten, Hausfrauen und Arbeitslose koennen nebenberuflich taetig sein
- Es ist sogar moeglich, die Pauschale neben einem Hauptberuf beim selben Arbeitgeber zu nutzen, wenn die ehrenamtliche Taetigkeit klar von der hauptberuflichen getrennt ist
Uebungsleiterpauschale und Minijob kombinieren
Ein besonders attraktives Modell: Die Uebungsleiterpauschale laesst sich mit einem Minijob kombinieren. Der steuerfreie Betrag von 3.300 EUR wird vor der Pruefung der Minijob-Grenze abgezogen.
Rechenbeispiel: Ein Schwimmtrainer erhaelt monatlich 878 EUR von seinem Verein. Davon entfallen 275 EUR auf die Uebungsleiterpauschale (3.300 / 12 Monate). Die verbleibenden 603 EUR liegen genau auf der Minijob-Grenze. Ergebnis: Der gesamte Betrag von 878 EUR ist steuer- und sozialabgabenfrei (bis auf die pauschalen Minijob-Abgaben des Arbeitgebers).
Maximaler Jahresverdienst in dieser Konstellation: 10.536 EUR (3.300 EUR Pauschale + 12 x 603 EUR Minijob).
๐ถ Brutto Netto Rechner nutzenWas passiert bei Einnahmen ueber der Pauschale?
Uebersteigen die Einnahmen die jeweilige Pauschale, ist nur der uebersteigende Betrag steuerpflichtig. Die Pauschale wirkt wie ein Freibetrag, nicht wie eine Freigrenze.
Beispiel: Ein Chorleiter erhaelt 4.500 EUR im Jahr. Die Uebungsleiterpauschale von 3.300 EUR bleibt steuerfrei. Die verbleibenden 1.200 EUR sind steuerpflichtige Einnahmen, die in der Steuererklaerung als Einkuenfte aus selbstaendiger Arbeit oder nichtselbstaendiger Arbeit anzugeben sind. Von diesen 1.200 EUR koennen tatsaechlich angefallene Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten, Materialkosten) abgezogen werden.
Steuererklaerung: Wo eintragen?
Die Pauschalen werden in der Steuererklaerung wie folgt beruecksichtigt:
- Anlage N: Bei nichtselbstaendiger Taetigkeit (Arbeitsvertrag mit dem Verein)
- Anlage S: Bei selbstaendiger Taetigkeit (Honorarvertrag, freie Mitarbeit)
- In beiden Faellen: Bruttoeinnahmen eintragen, Freibetrag in der entsprechenden Zeile angeben
Liegen die Einnahmen innerhalb der Pauschale, ist keine Angabe in der Steuererklaerung erforderlich -- ausser bei Pflichtveranlagung aus anderen Gruenden.
Fazit: Steuerfreies Engagement gezielt nutzen
Die Uebungsleiterpauschale (3.300 EUR) und die Ehrenamtspauschale (960 EUR) bieten eine effektive Moeglichkeit, ehrenamtliches Engagement steuerfrei zu vergueten. Durch geschickte Kombination mit einem Minijob sind sogar ueber 10.000 EUR jaehrlich ohne Steuern und Sozialabgaben moeglich. Pruefen Sie mit unserem Einkommensteuerrechner, wie sich Ihre ehrenamtlichen Einnahmen auf Ihre Gesamtsteuerlast auswirken.