Ehrenamtspauschale und Uebungsleiterpauschale 2026

Deutschland foerdert ehrenamtliches Engagement mit zwei steuerfreien Pauschalen: der Ehrenamtspauschale nach ยง3 Nr. 26a EStG und der Uebungsleiterpauschale nach ยง3 Nr. 26 EStG. Zusammen ermoeglichen sie bis zu 4.260 EUR steuerfreie Einnahmen pro Jahr.

Die zwei Pauschalen im Ueberblick

Merkmal Ehrenamtspauschale Uebungsleiterpauschale
Rechtsgrundlage ยง3 Nr. 26a EStG ยง3 Nr. 26 EStG
Freibetrag (2026) 960 EUR/Jahr 3.300 EUR/Jahr
Pro Monat 80 EUR 275 EUR
Taetigkeitsbereich Alle gemeinnuetzigen Taetigkeiten Paedagogisch, kuenstlerisch, pflegerisch
Voraussetzung Nebenberuflich, gemeinnuetzig Nebenberuflich, gemeinnuetzig
Sozialabgabenfrei Ja Ja

Uebungsleiterpauschale: 3.300 EUR steuerfrei

Die Uebungsleiterpauschale nach ยง3 Nr. 26 EStG betraegt 3.300 EUR pro Kalenderjahr. Sie wurde mit dem Ehrenamtsstaerkungsgesetz von 3.000 EUR auf den aktuellen Betrag angehoben. Die Pauschale gilt fuer:

  • Paedagogische Taetigkeiten: Trainer, Uebungsleiter, Dozenten, Ausbilder, Nachhilfelehrer
  • Kuenstlerische Taetigkeiten: Chorleiter, Orchesterleiter, Theaterregisseure
  • Pflegerische Taetigkeiten: Betreuer, Pfleger in gemeinnuetzigen Einrichtungen
  • Vergleichbare Taetigkeiten: Rettungssanitaeter, Feuerwehrleute (ehrenamtlich), Pruefer

Die Taetigkeit muss im Dienst oder Auftrag einer gemeinnuetzigen, mildtaetigen oder kirchlichen Organisation ausgeubt werden -- oder im Auftrag einer juristischen Person des oeffentlichen Rechts (z. B. Volkshochschule, Universitaet).

Praxisbeispiel: Fussballtrainer im Verein

Markus trainiert zweimal pro Woche die Jugendmannschaft eines gemeinnuetzigen Sportvereins. Der Verein zahlt ihm dafuer 250 EUR monatlich (3.000 EUR/Jahr). Da dieser Betrag unter der Uebungsleiterpauschale von 3.300 EUR liegt, ist die gesamte Verguerung steuerfrei und sozialabgabenfrei. Markus muss den Betrag nicht in der Steuererklaerung angeben.

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Ehrenamtspauschale: 960 EUR fuer allgemeine Vereinsarbeit

Die Ehrenamtspauschale nach ยง3 Nr. 26a EStG ist der kleinere Freibetrag und deckt alle gemeinnuetzigen Taetigkeiten ab, die nicht unter die Uebungsleiterpauschale fallen. Typische Beispiele:

  • Vereinsvorstaende: Vorsitzende, Schatzmeister, Schriftfuehrer
  • Verwaltungstaetigkeiten: Buchfuehrung, Mitgliederverwaltung
  • Organisatorisches: Platzwarte, Hausmeister im Vereinsheim
  • Helfer: Einsatzkraefte bei Veranstaltungen, Sanitaetsdienst-Organisation

Die Ehrenamtspauschale wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 von 720 EUR auf 840 EUR und spaeter auf 960 EUR angehoben.

Kombination beider Pauschalen: Bis zu 4.260 EUR

Die beiden Freibetraege lassen sich kombinieren, wenn sie fuer unterschiedliche Taetigkeiten in Anspruch genommen werden. Ein haeufiges Szenario:

  • Sabine leitet als Trainerin die Damenmannschaft eines Handballvereins (Uebungsleiterpauschale: 3.300 EUR)
  • Gleichzeitig ist sie Kassenwartin desselben Vereins (Ehrenamtspauschale: 960 EUR)
  • Gesamte steuerfreie Einnahmen: 4.260 EUR

Achtung: Fuer dieselbe Taetigkeit darf nur eine der beiden Pauschalen angesetzt werden. Wer als Trainer gleichzeitig organisatorische Aufgaben erledigt, die zum Training gehoeren, kann dafuer nicht zusaetzlich die Ehrenamtspauschale geltend machen.

Voraussetzung: Nebenberuflich

Beide Pauschalen setzen voraus, dass die Taetigkeit nebenberuflich ausgeubt wird. Das bedeutet:

  • Die Taetigkeit darf zeitlich nicht mehr als ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitbeschaeftigung ausmachen (ca. 14 Stunden/Woche)
  • Ein Hauptberuf ist keine Voraussetzung -- auch Rentner, Studenten, Hausfrauen und Arbeitslose koennen nebenberuflich taetig sein
  • Es ist sogar moeglich, die Pauschale neben einem Hauptberuf beim selben Arbeitgeber zu nutzen, wenn die ehrenamtliche Taetigkeit klar von der hauptberuflichen getrennt ist

Uebungsleiterpauschale und Minijob kombinieren

Ein besonders attraktives Modell: Die Uebungsleiterpauschale laesst sich mit einem Minijob kombinieren. Der steuerfreie Betrag von 3.300 EUR wird vor der Pruefung der Minijob-Grenze abgezogen.

Rechenbeispiel: Ein Schwimmtrainer erhaelt monatlich 878 EUR von seinem Verein. Davon entfallen 275 EUR auf die Uebungsleiterpauschale (3.300 / 12 Monate). Die verbleibenden 603 EUR liegen genau auf der Minijob-Grenze. Ergebnis: Der gesamte Betrag von 878 EUR ist steuer- und sozialabgabenfrei (bis auf die pauschalen Minijob-Abgaben des Arbeitgebers).

Maximaler Jahresverdienst in dieser Konstellation: 10.536 EUR (3.300 EUR Pauschale + 12 x 603 EUR Minijob).

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Was passiert bei Einnahmen ueber der Pauschale?

Uebersteigen die Einnahmen die jeweilige Pauschale, ist nur der uebersteigende Betrag steuerpflichtig. Die Pauschale wirkt wie ein Freibetrag, nicht wie eine Freigrenze.

Beispiel: Ein Chorleiter erhaelt 4.500 EUR im Jahr. Die Uebungsleiterpauschale von 3.300 EUR bleibt steuerfrei. Die verbleibenden 1.200 EUR sind steuerpflichtige Einnahmen, die in der Steuererklaerung als Einkuenfte aus selbstaendiger Arbeit oder nichtselbstaendiger Arbeit anzugeben sind. Von diesen 1.200 EUR koennen tatsaechlich angefallene Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten, Materialkosten) abgezogen werden.

Steuererklaerung: Wo eintragen?

Die Pauschalen werden in der Steuererklaerung wie folgt beruecksichtigt:

  • Anlage N: Bei nichtselbstaendiger Taetigkeit (Arbeitsvertrag mit dem Verein)
  • Anlage S: Bei selbstaendiger Taetigkeit (Honorarvertrag, freie Mitarbeit)
  • In beiden Faellen: Bruttoeinnahmen eintragen, Freibetrag in der entsprechenden Zeile angeben

Liegen die Einnahmen innerhalb der Pauschale, ist keine Angabe in der Steuererklaerung erforderlich -- ausser bei Pflichtveranlagung aus anderen Gruenden.

Fazit: Steuerfreies Engagement gezielt nutzen

Die Uebungsleiterpauschale (3.300 EUR) und die Ehrenamtspauschale (960 EUR) bieten eine effektive Moeglichkeit, ehrenamtliches Engagement steuerfrei zu vergueten. Durch geschickte Kombination mit einem Minijob sind sogar ueber 10.000 EUR jaehrlich ohne Steuern und Sozialabgaben moeglich. Pruefen Sie mit unserem Einkommensteuerrechner, wie sich Ihre ehrenamtlichen Einnahmen auf Ihre Gesamtsteuerlast auswirken.

Haufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Uebungsleiterpauschale 2026?
Die Uebungsleiterpauschale betraegt 2026 insgesamt 3.300 EUR pro Kalenderjahr. Dieser Betrag ist nach ยง3 Nr. 26 EStG steuerfrei und sozialabgabenfrei. Die Pauschale gilt fuer paedagogische, kuenstlerische und pflegerische Taetigkeiten im Dienst einer gemeinnuetzigen Organisation.
Kann man Ehrenamtspauschale und Uebungsleiterpauschale gleichzeitig nutzen?
Ja, beide Pauschalen koennen kombiniert werden -- allerdings nur fuer verschiedene Taetigkeiten. Wer beispielsweise als Trainer (Uebungsleiterpauschale) und gleichzeitig als Kassenwart (Ehrenamtspauschale) im selben Verein taetig ist, kann insgesamt bis zu 4.260 EUR steuerfrei erhalten. Fuer dieselbe Taetigkeit darf aber nur eine Pauschale angesetzt werden.
Was bedeutet nebenberuflich bei der Uebungsleiterpauschale?
Nebenberuflich bedeutet, dass die Taetigkeit zeitlich nicht mehr als ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitbeschaeftigung ausmachen darf. Das entspricht in der Regel maximal etwa 14 Stunden pro Woche. Auch Rentner, Studenten, Hausfrauen und Arbeitslose koennen nebenberuflich taetig sein -- ein Hauptberuf ist keine Voraussetzung.
Zaehlt die Uebungsleiterpauschale zum Minijob-Verdienst?
Nein, die Uebungsleiterpauschale (3.300 EUR/Jahr) wird vor der Pruefung der Minijob-Grenze abgezogen. Ein Uebungsleiter kann also 3.300 EUR Pauschale plus 603 EUR monatlich aus einem Minijob erhalten, ohne dass Sozialversicherungsbeitraege oder Steuern anfallen. Das ergibt einen maximalen Jahresverdienst von 10.536 EUR (3.300 + 12 x 603).