Betriebsvermogen vererben: ยง13a und ยง13b ErbStG

Die Ubertragung von Betriebsvermogen ist steuerlich privilegiert: Unter bestimmten Voraussetzungen konnen Unternehmen zu 85 % oder sogar 100 % steuerfrei vererbt oder verschenkt werden. Ziel der ยงยง13a und 13b ErbStG ist der Schutz von Familienunternehmen und Arbeitsplatzen beim Generationswechsel.

Begunstigtes Vermogen nach ยง13b ErbStG

Nicht jedes Betriebsvermogen fallt unter die Verschonungsregelung. ยง13b ErbStG definiert, welches Vermogen begunstigungsfahig ist:

  • Einzelunternehmen und Anteile an Personengesellschaften (OHG, KG, GbR)
  • Anteile an Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), sofern die Beteiligung unmittelbar uber 25 % betragt
  • Land- und forstwirtschaftliches Vermogen

Entscheidend ist die Abgrenzung zum Verwaltungsvermogen: Vermogensgegenstande, die nicht dem eigentlichen Betriebszweck dienen โ€” etwa vermietete Immobilien, Wertpapiere oder ubermassige Liquiditat โ€” werden als Verwaltungsvermogen klassifiziert und mindern oder gefahrden die Verschonung.

Regelverschonung: 85 % steuerfrei (ยง13a Abs. 1)

Die Regelverschonung ist der Standardfall. Sie gewahrt einen Verschonungsabschlag von 85 % auf das begunstigte Betriebsvermogen. Voraussetzungen:

Kriterium Regelverschonung
Verschonungsabschlag 85 %
Behaltensfrist 5 Jahre
Lohnsummenklausel 400 % der Ausgangslohnsumme uber 5 Jahre
Verwaltungsvermogen max. 50 %

Auf die verbleibenden 15 % wird ein Abzugsbetrag von 150.000 EUR gewahrt, der sich bei einem verbleibenden Wert uber 150.000 EUR schrittweise verringert. Dadurch bleiben Betriebe mit einem Gesamtwert bis etwa 1.000.000 EUR praktisch vollstandig steuerfrei.

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Optionsverschonung: 100 % steuerfrei (ยง13a Abs. 10)

Auf Antrag kann die vollstandige Steuerbefreiung gewahlt werden. Die Anforderungen sind deutlich strenger:

Kriterium Optionsverschonung
Verschonungsabschlag 100 %
Behaltensfrist 7 Jahre
Lohnsummenklausel 700 % der Ausgangslohnsumme uber 7 Jahre
Verwaltungsvermogen max. 20 %

Die Optionsverschonung ist unwiderruflich. Werden die Voraussetzungen spater verletzt, fallt die gesamte Verschonung weg โ€” nicht nur der Unterschied zwischen 85 % und 100 %. Dieser erhohte Ruckforderungsrisiko muss sorgfaltig abgewogen werden.

Die Lohnsummenklausel im Detail

Die Lohnsummenklausel soll sicherstellen, dass Arbeitsplatze nach der Unternehmensubertragung erhalten bleiben. Sie gilt fur Betriebe mit mehr als 5 Beschaftigten (bei der Regelverschonung) bzw. mehr als 5 Beschaftigten (bei der Optionsverschonung).

Die Ausgangslohnsumme ist die durchschnittliche Lohnsumme der letzten funf Wirtschaftsjahre vor dem Erbfall oder der Schenkung. Die kumulierte Lohnsumme wahrend der Behaltensfrist muss folgende Mindestgrenzen erreichen:

  • Regelverschonung (5 Jahre): mindestens 400 % der Ausgangslohnsumme
  • Optionsverschonung (7 Jahre): mindestens 700 % der Ausgangslohnsumme

Das entspricht im Durchschnitt einer jahrlichen Lohnsumme von 80 % (Regel) bzw. 100 % (Option) der Ausgangslohnsumme. Bei Unterschreitung wird der Verschonungsabschlag anteilig gekurzt.

Kleinbetriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern sind von der Lohnsummenklausel befreit. Fur Betriebe mit 6 bis 15 Mitarbeitern gelten reduzierte Anforderungen (250 % / 500 %).

Die 26-Millionen-Euro-Grenze bei Grosserwerben

Die pauschalen Verschonungsregelungen gelten nur bis zu einem begunstigten Vermogen von 26.000.000 EUR. Bei Uberschreiten dieser Schwelle entfallt die pauschale Verschonung vollstandig. Stattdessen stehen zwei Alternativen zur Verfugung:

  • Abschmelzmodell: Der Verschonungsabschlag verringert sich fur jede weiteren 750.000 EUR uber 26 Mio. um einen Prozentpunkt. Bei ca. 90 Mio. EUR erreicht er 0 %.
  • Verschonungsbedarfsprufung (ยง28a ErbStG): Der Erwerber muss nachweisen, dass er die Steuer nicht aus dem verfugbaren Privatvermogen zahlen kann. Als verfugbar gelten 50 % des vorhandenen oder miterworbenen privaten Vermogens.
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Rechenbeispiel: Familienunternehmen vererben

Ein Vater vererbt seinem Sohn eine GmbH mit folgenden Werten:

  • Gesamtwert: 5.000.000 EUR
  • Verwaltungsvermogen: 15 % (innerhalb beider Grenzen)
  • 20 Mitarbeiter, Lohnsumme stabil

Variante A: Regelverschonung (85 %)

Verschont: 5.000.000 ร— 85 % = 4.250.000 EUR

Verbleibend: 750.000 EUR, abzuglich Abzugsbetrag (hier bereits abgeschmolzen): ca. 750.000 EUR steuerpflichtig

Abzuglich Freibetrag Kind (400.000 EUR): 350.000 EUR steuerpflichtig

Steuer (SK I, 11 %): 38.500 EUR

Variante B: Optionsverschonung (100 %)

Verschont: 5.000.000 ร— 100 % = 5.000.000 EUR

Steuer: 0 EUR

Die Optionsverschonung spart hier 38.500 EUR, erfordert aber 7 statt 5 Jahre Behaltensfrist und 700 % statt 400 % Lohnsumme.

Praktische Bedeutung fur Familienunternehmen

Die Betriebsvermogensverschonung ist fur die Unternehmensnachfolge in Deutschland von enormer Bedeutung. Ohne diese Regelung mussten viele mittelstandische Unternehmen verkauft oder zerschlagen werden, um die Erbschaftssteuer zu finanzieren. Gleichzeitig steht das System in der Kritik: Das Bundesverfassungsgericht pruft 2026 erneut, ob die weitreichende Verschonung von Betriebsvermogen mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar ist.

Fur Unternehmer gelten folgende Empfehlungen:

  • Verwaltungsvermogen minimieren: Nicht betriebsnotwendiges Vermogen ausgliedern
  • Nachfolge fruhzeitig planen: Schrittweise Ubertragung im 10-Jahres-Rhythmus
  • Beschaftigung sichern: Lohnsummenklausel von Beginn an einkalkulieren
  • Optionsverschonung prufen: Bei niedrigem Verwaltungsvermogen kann die 100 %-Befreiung sinnvoll sein
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Fazit: Grosszugige Regelung mit strengen Auflagen

Die ยงยง13a und 13b ErbStG ermoglichen die steuerfreie Ubertragung von Betriebsvermogen โ€” vorausgesetzt, der Erbe halt den Betrieb aufrecht und sichert Arbeitsplatze. Die Wahl zwischen Regel- und Optionsverschonung hangt vom Verwaltungsvermogensanteil, der Beschaftigtenstruktur und der geplanten Unternehmensfortfuhrung ab. Angesichts der politischen Debatte und moglicher Gesetzesanderungen sollten Unternehmer die Nachfolgeplanung nicht aufschieben.

Haufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Regelverschonung und Optionsverschonung?
Die Regelverschonung befreit 85 % des Betriebsvermogens von der Erbschaftssteuer. Die Behaltensfrist betragt 5 Jahre und die Lohnsumme muss 400 % der Ausgangslohnsumme erreichen. Die Optionsverschonung befreit 100 %, stellt aber strengere Anforderungen: 7 Jahre Behaltensfrist, 700 % Lohnsumme und maximal 20 % Verwaltungsvermogen (statt 50 % bei der Regelverschonung).
Was zahlt als Verwaltungsvermogen?
Verwaltungsvermogen umfasst Vermogensgegenstande, die nicht dem eigentlichen Betriebszweck dienen. Dazu gehoren vermietete Immobilien (sofern nicht zum Kerngeschaft gehorend), Wertpapiere, Kunstgegenstande, Edelmetalle und Zahlungsmittel uber einen bestimmten Sockelbetrag. Der Anteil des Verwaltungsvermogens darf bei der Regelverschonung maximal 50 % und bei der Optionsverschonung maximal 20 % betragen.
Was passiert bei Verstoss gegen die Behaltensfrist?
Wird das Betriebsvermogen vor Ablauf der Behaltensfrist (5 bzw. 7 Jahre) veraussert oder der Betrieb aufgegeben, entfallt die Verschonung zeitanteilig. Fur jedes volle Jahr vor Ablauf der Frist wird ein entsprechender Anteil der Steuer nachgefordert. Auch eine erhebliche Unterschreitung der Lohnsumme fuhrt zu einer anteiligen Nachversteuerung.
Gilt die Betriebsvermogensverschonung auch fur Anteile an Kapitalgesellschaften?
Ja, Anteile an Kapitalgesellschaften sind begunstigungsfahig, sofern der Erblasser oder Schenker unmittelbar zu mehr als 25 % am Nennkapital beteiligt war. Alternativ genugt eine Poolvereinbarung, wenn die gebundelten Anteile die 25-Prozent-Schwelle uberschreiten. Die sonstigen Voraussetzungen (Behaltensfrist, Lohnsumme, Verwaltungsvermogensgrenze) gelten analog.