Besonderes Kirchgeld: Wenn nur ein Ehepartner Mitglied ist
In einer glaubensverschiedenen Ehe โ wenn nur ein Partner einer steuererhebenden Kirche angehort โ kann das Finanzamt das Besondere Kirchgeld erheben. Es bemisst sich nicht nach dem Einkommen des Kirchenmitglieds, sondern nach dem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen beider Eheleute. Die Belastung kann bis zu 3.600 EUR pro Jahr betragen.
Was ist das Besondere Kirchgeld?
Das Besondere Kirchgeld ist eine spezielle Form der Kirchensteuer, die ausschliesslich in glaubensverschiedenen Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften erhoben wird. Glaubensverschieden bedeutet: Ein Ehepartner ist Mitglied einer steuererhebenden Kirche (evangelisch oder romisch-katholisch), wahrend der andere Partner keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehort โ er ist also konfessionslos oder Mitglied einer Gemeinschaft, die keine Kirchensteuer erhebt.
Der Hintergrund: Verfugt das Kirchenmitglied uber kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen, wurde die regulare Kirchensteuer auf Basis der individuellen Einkommensteuer sehr niedrig oder sogar null ausfallen. Durch die Ehe profitiert das Kirchenmitglied jedoch vom Lebensstandard des besserverdienenden Partners. Die Kirchen haben deshalb das Recht, das gemeinsam zu versteuernde Einkommen als Bemessungsgrundlage heranzuziehen.
Glaubensverschieden vs. konfessionsverschieden
Diese Unterscheidung ist entscheidend fur die Kirchensteuerberechnung:
- Glaubensverschiedene Ehe: Nur ein Partner gehort einer steuererhebenden Kirche an. Der andere ist konfessionslos oder gehort einer nicht steuererhebenden Religionsgemeinschaft an. Hier kann das Besondere Kirchgeld greifen.
- Konfessionsverschiedene Ehe: Beide Partner sind Mitglieder verschiedener steuererhebender Kirchen (z. B. evangelisch und romisch-katholisch). Hier gilt der Halbteilungsgrundsatz โ die gemeinsame Kirchensteuer wird halftig zwischen beiden Kirchen aufgeteilt. Ein Besonderes Kirchgeld kommt nicht in Betracht.
Das Besondere Kirchgeld wird also nur bei glaubensverschiedenen Ehen erhoben, nie bei konfessionsverschiedenen Konstellationen.
โช Kirchensteuer Rechner nutzenDie 13-stufige Kirchgeld-Tabelle 2026
Fur das Veranlagungsjahr 2026 gilt bundesweit (mit Ausnahme Bayerns) die folgende Staffelung. Die Bemessungsgrundlage ist das gemeinsam zu versteuernde Einkommen beider Ehepartner, wobei zuvor die zustehenden Kinderfreibetrage abgezogen werden:
| Stufe | zvE von | zvE bis | Kirchgeld / Jahr |
|---|---|---|---|
| 1 | 50.000 EUR | 57.499 EUR | 96 EUR |
| 2 | 57.500 EUR | 69.999 EUR | 156 EUR |
| 3 | 70.000 EUR | 82.499 EUR | 276 EUR |
| 4 | 82.500 EUR | 94.999 EUR | 396 EUR |
| 5 | 95.000 EUR | 107.499 EUR | 540 EUR |
| 6 | 107.500 EUR | 119.999 EUR | 696 EUR |
| 7 | 120.000 EUR | 144.999 EUR | 840 EUR |
| 8 | 145.000 EUR | 169.999 EUR | 1.200 EUR |
| 9 | 170.000 EUR | 194.999 EUR | 1.560 EUR |
| 10 | 195.000 EUR | 219.999 EUR | 1.860 EUR |
| 11 | 220.000 EUR | 269.999 EUR | 2.220 EUR |
| 12 | 270.000 EUR | 319.999 EUR | 2.940 EUR |
| 13 | ab 320.000 EUR | — | 3.600 EUR |
Unterhalb von 50.000 EUR gemeinsam zu versteuerndem Einkommen wird kein Besonderes Kirchgeld erhoben.
Ausnahme Bayern: Kein Besonderes Kirchgeld
Im Freistaat Bayern wird das Besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe nicht durch die Finanzverwaltung erhoben. Zwar kennt das bayerische Kirchensteuergesetz den Begriff des Kirchgelds (Art. 4 Nr. 2 und 3 BayKirchStG), doch handelt es sich dort um ein allgemeines Kirchgeld, das von den lokalen Kirchengemeinden direkt eingehoben wird. Die finanzamtliche Festsetzung des Besonderen Kirchgelds entfallt in Bayern vollstandig.
Fur Ehepaare in glaubensverschiedener Ehe mit hohem Einkommen kann der Wohnsitz in Bayern somit eine Ersparnis von bis zu 3.600 EUR pro Jahr bedeuten.
Die Gunstigerpufung: Kirchgeld vs. regulare Kirchensteuer
Das Finanzamt fuhrt in jedem Fall eine Vergleichsberechnung durch. Es wird gepruft, ob die regulare Kirchensteuer auf das individuelle Einkommen des Kirchenmitglieds oder das Besondere Kirchgeld hoher ausfallt:
- Schritt 1: Berechnung der fiktiven regularen Kirchensteuer auf das Einkommen des kirchenangehorigen Partners (z. B. 9 % der individuellen Einkommensteuer)
- Schritt 2: Ermittlung des Tabellenbetrags fur das Besondere Kirchgeld anhand des gemeinsamen zvE
- Schritt 3: Festsetzung des hoheren Betrags als endgultige Kirchensteuer
Diese Vergleichsregel stellt sicher, dass ein Kirchenmitglied mit eigenem hohen Einkommen nicht durch das Kirchgeld bessergestellt wird. Umgekehrt verhindert sie, dass ein Kirchenmitglied ohne eigenes Einkommen durch die glaubensverschiedene Ehe der Kirchensteuer vollstandig entgeht.
Rechenbeispiel: Glaubensverschiedene Ehe in NRW
Ein Paar in Nordrhein-Westfalen mit Zusammenveranlagung:
- Partner A (romisch-katholisch): zvE 15.000 EUR (unterhalb des Grundfreibetrags, daher 0 EUR Einkommensteuer)
- Partner B (konfessionslos): zvE 120.000 EUR
- Gemeinsames zvE: 135.000 EUR, keine Kinder
Regulare Kirchensteuer fur Partner A: 9 % von 0 EUR Einkommensteuer = 0,00 EUR
Besonderes Kirchgeld lt. Tabelle (Stufe 7: 120.000 - 144.999 EUR): 840,00 EUR
Ergebnis der Gunstigerpufung: max(0, 840) = 840,00 EUR Kirchensteuer
๐ Einkommensteuer Rechner nutzenBVerfG-Urteil 2024: Gleichstellung bestatigt
Am 15. Oktober 2024 hat das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvL 6/19) eine wegweisende Entscheidung zum Besonderen Kirchgeld getroffen. Das Gericht stellte fest, dass die Erhebung des Kirchgelds in Sachsen in den Jahren 2014 und 2015 verfassungswidrig war โ allerdings nicht wegen der Abgabe an sich, sondern weil gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften davon ausgenommen waren, wahrend verschiedengeschlechtliche Ehen herangezogen wurden.
Diese Ungleichbehandlung verstiess gegen Art. 3 Abs. 1 GG (allgemeiner Gleichheitssatz). Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, den Verstoss bis zum 30. Juni 2025 ruckwirkend zu heilen. Seit 2026 gilt das Besondere Kirchgeld daher ausnahmslos symmetrisch fur klassische Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften. Die Erhebung des Kirchgelds als solche wurde damit indirekt als verfassungsgemass bestatigt.
Kirchgeld als Sonderausgabe absetzen
Das Besondere Kirchgeld ist eine Form der Kirchensteuer und damit nach ยง 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG in voller Hohe als Sonderausgabe abzugsfahig. Die gezahlten Betrage mindern das zu versteuernde Einkommen in dem Kalenderjahr, in dem sie tatsachlich abgefuhrt werden (Abflussprinzip). Dadurch reduziert sich die effektive Belastung je nach personlichem Grenzsteuersatz um etwa 35 bis 45 %.
Fazit: Hohe Belastung bei hohem Haushaltseinkommen
Das Besondere Kirchgeld kann fur Ehepaare in glaubensverschiedener Ehe eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen โ insbesondere wenn der konfessionslose Partner der Hauptverdiener ist. Die 13-stufige Tabelle orientiert sich am gemeinsamen Einkommen und erreicht bei einem zvE ab 320.000 EUR den Hochstbetrag von 3.600 EUR. Die Gunstigerpufung stellt sicher, dass stets der hohere Betrag aus regularer Kirchensteuer und Kirchgeld festgesetzt wird. Wer die Belastung vermeiden mochte, hat im Wesentlichen drei Optionen: Kirchenaustritt, Einzelveranlagung oder Wohnsitz in Bayern.