Spitzensteuersatz und Reichensteuersatz: Ab wann 42 % und 45 %?

Der Spitzensteuersatz und der Reichensteuersatz sind die beiden höchsten Stufen im deutschen Einkommensteuertarif. Doch ab welchem Einkommen greifen sie wirklich — und wie viel Steuer zahlt man tatsächlich? Die Antwort überrascht viele Steuerpflichtige.

Der Spitzensteuersatz: 42 % ab 69.879 EUR

Der Spitzensteuersatz von 42 % greift im Veranlagungsjahr 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 EUR (Einzelveranlagung). Ab diesem Betrag endet die progressive Steigerung des Steuertarifs, und jeder weitere Euro wird konstant mit 42 % besteuert.

Bei zusammenveranlagten Ehepaaren liegt die Schwelle beim exakten Doppelten: 139.758 EUR gemeinsames zu versteuerndes Einkommen. Dies ergibt sich aus der Mechanik des Splittingverfahrens, bei dem das Gesamteinkommen halbiert wird.

Der Spitzensteuersatz betrifft mehr Menschen als oft vermutet. Bereits ein Bruttojahresgehalt von rund 85.000 EUR (bei Steuerklasse I, ohne Kinder) kann nach Abzug der Werbungskosten und Sonderausgaben ein zu versteuerndes Einkommen oberhalb der Grenze ergeben.

Der Reichensteuersatz: 45 % ab 277.826 EUR

Für Einkommen ab 277.826 EUR gilt der sogenannte Reichensteuersatz von 45 %. Er wurde 2007 als zusätzliche Tarifstufe eingeführt und betrifft ausschließlich Spitzenverdiener. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren greift er ab einem gemeinsamen zvE von 555.652 EUR.

In der Praxis betrifft der Reichensteuersatz nur einen sehr kleinen Anteil der Steuerpflichtigen. Der Unterschied zum Spitzensteuersatz beträgt lediglich 3 Prozentpunkte — auf den Anteil des Einkommens oberhalb der Schwelle.

đź“‘ Einkommensteuer berechnen

Das verbreitete Missverständnis: Der Steuersatz gilt nicht für alles

Eines der größten Missverständnisse im deutschen Steuerrecht ist die Annahme, dass der Spitzensteuersatz auf das gesamte Einkommen angewendet wird. Das ist falsch. Deutschland hat ein progressives Steuersystem — der Steuersatz steigt stufenweise mit dem Einkommen.

Konkret bedeutet das fĂĽr 2026:

  • Die ersten 12.348 EUR bleiben komplett steuerfrei (Grundfreibetrag)
  • Von 12.349 bis 17.799 EUR steigt der Grenzsteuersatz von 14 % auf ca. 24 %
  • Von 17.800 bis 69.878 EUR steigt er weiter von ca. 24 % auf 42 %
  • Erst ab 69.879 EUR wird jeder zusätzliche Euro mit 42 % besteuert
  • Ab 277.826 EUR steigt der Satz auf 45 %

Der Durchschnittssteuersatz — also das Verhältnis von Gesamtsteuer zu Gesamteinkommen — liegt daher immer deutlich unter dem Grenzsteuersatz.

Grenzsteuersatz vs. Durchschnittssteuersatz: Die Zahlen

Die folgende Tabelle zeigt den Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz bei verschiedenen Einkommen (Einzelveranlagung, ohne Soli):

zvE Grenzsteuersatz Durchschnittssteuersatz ESt (ca.)
15.000 EURca. 14 %ca. 2,9 %435 EUR
40.000 EURca. 30 %ca. 18,0 %7.200 EUR
60.000 EURca. 36 %ca. 23,7 %14.220 EUR
70.000 EUR42 %ca. 26,1 %18.264 EUR
100.000 EUR42 %ca. 30,9 %30.864 EUR
300.000 EUR45 %ca. 38,4 %115.530 EUR

Selbst bei einem Einkommen von 100.000 EUR liegt der effektive Steuersatz bei nur 30,9 % — nicht bei 42 %. Der Grund: Die ersten 12.348 EUR sind steuerfrei, und die Einkommensteile zwischen 12.349 und 69.878 EUR werden mit niedrigeren Sätzen besteuert.

Wer zahlt tatsächlich den Spitzensteuersatz?

Der Spitzensteuersatz greift ab 69.879 EUR zu versteuerndem Einkommen. Das entspricht bei einem Arbeitnehmer ohne besondere AbzĂĽge einem Bruttogehalt von grob 80.000 bis 90.000 EUR pro Jahr. Damit sind nicht nur Topverdiener betroffen, sondern auch viele:

  • Erfahrene Fachkräfte in der Industrie und IT
  • Ă„rzte, Anwälte und Ingenieure
  • FĂĽhrungskräfte im mittleren Management
  • Selbständige mit guter Auftragslage

Laut Statistischem Bundesamt zahlen rund 4 bis 5 Millionen Steuerpflichtige in Deutschland zumindest auf einen Teil ihres Einkommens den Spitzensteuersatz. Allerdings ist der Durchschnittssteuersatz bei diesen Einkommen weit von 42 % entfernt.

🤝 Solidaritätszuschlag berechnen

Lohnt sich Mehrarbeit noch?

Eine häufige Frage lautet: Lohnt sich eine Gehaltserhöhung, wenn man bereits den Spitzensteuersatz zahlt? Die klare Antwort: Ja, immer. Selbst bei einem Grenzsteuersatz von 42 % verbleiben von jedem zusätzlichen Euro noch 58 Cent netto (vor Sozialabgaben). Es gibt im deutschen Steuersystem keinen Punkt, an dem eine Einkommenserhöhung zu einem Nettoverlust führt — dank des progressiven Tarifs und der gleitenden Übergänge.

Fazit: Spitzen- und Reichensteuersatz im Kontext

Der Spitzensteuersatz von 42 % und der Reichensteuersatz von 45 % klingen hoch — doch sie gelten nur für den Teil des Einkommens oberhalb der jeweiligen Schwelle. Der tatsächliche Durchschnittssteuersatz liegt selbst bei Spitzenverdienern deutlich niedriger. Nutzen Sie unseren Einkommensteuerrechner, um Ihre individuelle Steuerbelastung exakt zu berechnen.

Haufig gestellte Fragen

Ab welchem Einkommen greift der Spitzensteuersatz 2026?
Der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 EUR (Einzelveranlagung). Bei zusammenveranlagten Ehepaaren liegt die Grenze beim Doppelten, also bei 139.758 EUR Gesamteinkommen. Wichtig: Die 42 % werden nur auf den Teil des Einkommens angewendet, der diese Grenze ĂĽbersteigt.
Wie viele Deutsche zahlen den Spitzensteuersatz?
Der Spitzensteuersatz betrifft mehr Menschen als oft angenommen. Da er bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 EUR greift, zahlen viele gut verdienende Angestellte, Fachkräfte und Selbständige zumindest auf einen Teil ihres Einkommens den Spitzensteuersatz. Allerdings ist der Durchschnittssteuersatz bei 70.000 EUR Einkommen nur rund 26 % — weit entfernt von 42 %.
Was ist der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz?
Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel Steuer auf den letzten verdienten Euro anfällt — bei 70.000 EUR sind das 42 %. Der Durchschnittssteuersatz beschreibt die gesamte Steuer im Verhältnis zum Gesamteinkommen — bei 70.000 EUR sind das nur rund 26 %. Der Durchschnittssatz ist immer deutlich niedriger als der Grenzsatz, weil die unteren Einkommensteile mit niedrigeren Sätzen oder gar nicht besteuert werden.
Wird der Spitzensteuersatz auf das gesamte Einkommen angewendet?
Nein, das ist ein weit verbreitetes Missverständnis. Der Spitzensteuersatz von 42 % wird nur auf den Einkommensanteil angewendet, der über 69.878 EUR liegt. Die Einkommensteile darunter werden mit niedrigeren Sätzen besteuert — der Grundfreibetrag (12.348 EUR) bleibt komplett steuerfrei, und in den Progressionszonen steigt der Satz nur schrittweise von 14 % auf 42 %.